Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in St. Ingbert.

Akt. am: 01.10.2026, 09:57 Redaktion

Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus St. Ingbert erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Saarland:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Landesverwaltungsamt Saarland
Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde
Ort St. Ingbert
PLZ 66386
Adresse Am Markt 7
Telefonnummer 0681-50 17 06 6
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Landesverwaltungsamt Saarland: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landesverwaltungsamt Saarland zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(online-anhoerung-zbb.saarland.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Landesverwaltungsamt Saarland vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Sankt Ingbert, Homburg, Blieskastel, Merzig, Neunkirchen, Saarlouis oder Sankt Wendel) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde St. Ingbert beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (online-anhoerung-zbb.saarland.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Landesverwaltungsamt Saarland nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland Zentrale Bußgeldbehörde den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Sankt Ingbert, Homburg, Blieskastel, Merzig, Neunkirchen, Saarlouis oder Sankt Wendel verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland führt in Saarland regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A1
Nonnweiler
Trier zum Blitzer
A1
Eppelborn
Trier zum Blitzer
A1
Tholey
Saarbrücken zum Blitzer
A6
Saarbrücken
Frankreich zum Blitzer
A6
St.Ingbert
Saarbrücken zum Blitzer
A6
St. Ingbert
beide Richtungen zum Blitzer
A8
Mettlach
Saarbrücken zum Blitzer
A8
Sulzbach/Saar
Kaiserslautern zum Blitzer
A8
Kirkel
Neunkirchen (Saar) zum Blitzer
A8
Neunkirchen
Zweibrücken zum Blitzer
A8
Homburg
Zweibrücken zum Blitzer
A620
Saarlouis
Völklingen zum Blitzer
A620
Völklingen
Saarbrücken zum Blitzer
A620
Völklingen
Saarlouis zum Blitzer
A620
Saarbrücken
Saarlouis zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland befindet sich in St. Ingbert in Saarland.

Die offizielle Adresse lautet: Am Markt 7, 66386 St. Ingbert.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0681-50 17 06 6. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von St. Ingbert zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Sankt Ingbert, Homburg, Blieskastel, Merzig, Neunkirchen, Saarlouis oder Sankt Wendel fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Landesverwaltungsamt Saarland. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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