Blitzeranhänger auf der A8 bei Sulzbach/Saar (am Autobahndreieck Friedrichsthal) – Fahrtrichtung Kaiserslautern
Auf der A8 bei Sulzbach/Saar im Bereich am Autobahndreieck Friedrichsthal in Fahrtrichtung Kaiserslautern wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät Poliscan Fm1. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.
Auf der A8 bei Sulzbach/Saar geblitzt worden?
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Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Autobahn | A8 |
| Bundesland | Saarland |
| Ort | Sulzbach/Saar |
| Standortangabe | am Autobahndreieck Friedrichsthal |
| Fahrtrichtung | Kaiserslautern |
| Tempolimit | 100 km/h |
| Blitzertyp | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landesverwaltungsamt Saarland |
Auf der A8 bei Sulzbach/Saar zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie auf der A8 bei Sulzbach/Saar im Bereich am Autobahndreieck Friedrichsthal in Fahrtrichtung Kaiserslautern geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Strafe darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg.
Bei 26 km/h oder 31 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein Fahrverbot hinzukommen; ab 41 km/h zu viel gehören zwei Punkte und ein Fahrverbot bereits zum Regelsatz. Welche Folgen bei den einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen, zeigt die folgende Tabelle; sämtliche Zwischenstufen finden Sie außerdem in der vollständigen Bußgeldtabelle für Verstöße außerorts. Die folgenden Beispiele zeigen die Regelsätze für einen normalen Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Sie auch für Messungen auf der A8 bei Sulzbach/Saar gelten:
| Überschreitung km/h | Bußgeld | Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0-10 | 20 € | 0 | - - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - - | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 21-25 | 100 € | 1 | - - | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 26-30 | 150 € | 1 | 1 Monat* 1 M.* | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 31-40 | 200 € | 1 | 1 Monat* 1 M.* | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen.
* Ein Fahrverbot von einem Monat droht nach der Wiederholungstäterregel, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M. = Monat(e)
So wird auf der A8 bei Sulzbach/Saar gemessen
Am Standort auf der A8 bei Sulzbach/Saar kommt der PoliScan FM1 zum Einsatz. Das LIDAR-System kann unter anderem in einem Messanhänger eingesetzt werden; bei der Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere die Aufstellung laut Messprotokoll, der Auswerterahmen und die eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug relevant. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum PoliScan FM1.
Ein Messanhänger kann zeitweise unbeaufsichtigt am Standort verbleiben. Für die Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere Aufbau- und Einsatzdokumentation, Eichung und die im Messzeitpunkt geltende Beschilderung relevant.
Zuständige Bußgeldstelle: Landesverwaltungsamt Saarland
Für das Verfahren nach einer Messung auf der A8 bei Sulzbach/Saar ist das Landesverwaltungsamt Saarland, Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang für Bescheide für Messungen auf der A8 bei Sulzbach/Saar finden Sie hier: Online-Anhörung bei Landesverwaltungsamt Saarland.
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