Bußgeld: Was ist der Unterschied zum Verwarnungsgeld?

Was ist ein Bußgeld und wie unterscheidet es sich vom Verwarnungsgeld? Wir erklären die Bußgeldbescheid-Frist (2 Wochen), die Höhe der Strafe und wann sich ein Einspruch lohnt.

17.10.2025, 09:13 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Bußgeld
Unser Glossar zum Thema Bußgeld.

Was ist ein Bußgeld?

Ein Bußgeld ist eine Geldsanktion, die von einer Behörde (meist der Bußgeldstelle) im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verhängt wird. Es dient dazu, geringfügige Gesetzesverstöße, die nicht als Straftat gelten, zu ahnden. Im Straßenverkehr betrifft dies typischerweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße.

Die rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Bußgeldern bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die Höhe des Bußgeldes ist in einem detaillierten Bußgeldkatalog festgelegt und wird durch den Bußgeldbescheid zugestellt.


Bußgeld vs. Verwarnungsgeld

Die Begriffe Bußgeld und Verwarnungsgeld werden oft verwechselt, sind jedoch rechtlich klar voneinander abgegrenzt:

Der Unterschied im Überblick

  • Verwarnungsgeld (bis 55 Euro): Wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Parkverstößen) angeboten. Wird das Verwarnungsgeld akzeptiert und bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen. Es hat keinen Einfluss auf Punkte in Flensburg.
  • Bußgeld (ab 60 Euro): Wird bei schwerwiegenderen Verstößen verhängt. Es kann zusätzlich zu Punkten und einem Fahrverbot führen und wird in Form eines Bußgeldbescheids zugestellt.

Der Bußgeldbescheid: Bestandteile & Fristen

Das Bußgeld wird formell durch den Bußgeldbescheid verhängt. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen zum Vorwurf. Es ist ratsam, diesen genau auf formelle Fehler zu prüfen:

1. Frist zur Zahlung und Verjährung

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit zur Zahlung. Wichtig: Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate. Durch den Bescheid wird die Verjährung unterbrochen.

2. Möglichkeit zum Einspruch

Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

3. Notwendige Angaben

Der Bescheid muss zwingend Angaben zur Tat, zur Höhe der Geldbuße, zu möglichen Nebenfolgen (Punkte, Fahrverbot) und zur Beweislage (z.B. Art des Messgeräts) enthalten. Formelle Mängel können den Bescheid ungültig machen.


Quellen & weitere Infos:

  • Gesetzliche Grundlage: Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
  • Fristen: § 67 OWiG (Einspruchsfrist), § 33 OWiG (Verjährung).

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