Ordnungswidrigkeit: Was ist der Unterschied zur Straftat?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung für die in Regel nur eine leichte Strafe vorgesehen ist, wie ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Wir geben einen Überblick und sehen uns die Abgrenzung zur Straftat genauer an.

30.09.2025, 13:40 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Ordnungswidrigkeit
Unser Glossar zum Thema Ordnungswidrigkeit.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit (kurz: OWi) ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die keine Straftat darstellt. Sie ist eine geringfügige Verletzung des Rechts, die die öffentliche Ordnung stört. Ordnungswidrigkeiten werden durch die Verwaltungsbehörden geahndet und sind in der Regel mit einer Geldbuße bedroht (§ 1 Abs. 1 OWiG).

Im Straßenverkehr machen OWis den Großteil der Verstöße aus, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder leichte Rotlichtverstöße. Sie können sowohl mit Vorsatz als auch durch Fahrlässigkeit begangen werden, was einen Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes hat (§ 17 Abs. 2 OWiG).


Abgrenzung: Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen

Das deutsche Recht unterscheidet klar nach der Schwere der Tat. Während die Ordnungswidrigkeit eine Verletzung des Ordnungsrechts darstellt, zählen Vergehen und Verbrechen zu den Straftaten (Kriminalstrafrecht). Der entscheidende Unterschied liegt in den angedrohten Konsequenzen:

Abgrenzung: Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen

Das deutsche Recht unterscheidet klar nach der Schwere der Tat. Während die Ordnungswidrigkeit eine Verletzung des Ordnungsrechts darstellt, zählen Vergehen und Verbrechen zu den Straftaten (Kriminalstrafrecht). Der entscheidende Unterschied liegt in den angedrohten Konsequenzen:

Kategorie Ahndung
Ordnungswidrigkeit (OWi) Ahndung mit Geldbuße oder Verwarnungsgeld, ggf. Punkten in Flensburg, Fahrverbot (OWiG).
Vergehen (Straftat) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr (StGB).
Verbrechen (Straftat) Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (StGB).

Ist eine Handlung gleichzeitig eine Straftat und eine OWi, findet grundsätzlich nur das Strafgesetz Anwendung (§ 21 Abs. 1 OWiG). Die Verfolgung einer OWi wird von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt (im Ermessen der Behörde).


Das Verfahren und die Verjährung

Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit unterliegt der Verfolgungsverjährung von in der Regel drei Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die Behörde aktiv werden (z.B. durch Versenden des Anhörungsbogens).

Wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, eröffnet dies den Weg zu den Gerichten. Die Geldbuße ist juristisch keine Strafe, sondern ein Instrument zur Wiederherstellung der Ordnung. Kann sie nicht beigetrieben werden, droht die Erzwingungshaft (§ 96 OWiG), die jedoch die Höhe der Buße nicht mindert (anders als die Ersatzfreiheitsstrafe).

Quellen & weitere Infos:

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