Alle Strafen 09.06.2025, 18:56 Oliver Godolt

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Aktuelle Bußgelder 2025

Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen Ihnen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften drohen. Von geringfügigen Verwarngeldern bis zu hohen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten – wir zeigen Ihnen die aktuelle Bußgeldtabelle und wichtige Hintergrundinformationen für PKW und Motorräder.

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Verwarngelder innerorts: 1 bis 15 km/h zu schnell

Wenn Sie innerorts bis zu 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu schnell gefahren sind, handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Dafür wird in der Regel ein Verwarngeld bzw. ein Verwarnungsgeld verhängt.

Der große Vorteil eines Verwarngeldes ist: Sie erhalten keinen offiziellen Bußgeldbescheid im engeren Sinne und es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Auslagen an, sofern Sie das Verwarngeld fristgerecht (meist innerhalb von 7 Tagen) bezahlen.

Ignorieren Sie das Verwarngeld, kann daraus allerdings ein reguläres Bußgeldverfahren entstehen, bei dem dann die üblichen Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen.

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Tabelle: Verwarngelder innerorts (PKW & Motorrad)

Diese Tabelle zeigt Ihnen die genauen Verwarngelder, die bei geringen Überschreitungen fällig werden. Beachten Sie, dass hier weder Punkte in Flensburg noch Fahrverbote drohen.

Überschreitung innerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
1 km/h 30 € - Nein
2 km/h 30 € - Nein
3 km/h 30 € - Nein
4 km/h 30 € - Nein
5 km/h 30 € - Nein
6 km/h 30 € - Nein
7 km/h 30 € - Nein
8 km/h 30 € - Nein
9 km/h 30 € - Nein
10 km/h 30 € - Nein
11 km/h 50 € - Nein
12 km/h 50 € - Nein
13 km/h 50 € - Nein
14 km/h 50 € - Nein
15 km/h 50 € - Nein
km/h Verwarngeld Pkt. Fv.
1 km/h 30 € - Nein
2 km/h 30 € - Nein
3 km/h 30 € - Nein
4 km/h 30 € - Nein
5 km/h 30 € - Nein
6 km/h 30 € - Nein
7 km/h 30 € - Nein
8 km/h 30 € - Nein
9 km/h 30 € - Nein
10 km/h 30 € - Nein
11 km/h 50 € - Nein
12 km/h 50 € - Nein
13 km/h 50 € - Nein
14 km/h 50 € - Nein
15 km/h 50 € - Nein

km/h: Überschreitung in km/k | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | Fv.: Fahrverbot (M = Monat)

Ein Auto wird innerorts von einem Laserblitzer geblitzt und das rote Licht leuchtet leicht auf

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Ein Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit innerorts kann wegen zugrunder liegenden Messungen fehlerhaft oder es wurden formale Mängel übersehen.

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Bußgelder innerorts: 16 km/h bis 20 km/h zu schnell – mit und ohne Gebühren

Ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts bewegen wir uns im Bereich der Bußgelder. Das bedeutet, Sie erhalten einen offiziellen Bußgeldbescheid, nachdem Sie die Möglichkeit zur Anhörung hatten und das Verfahren abgeschlossen ist.

Im Gegensatz zu den Verwarngeldern kommen bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Gebühren und Auslagen hinzu. Die Bußgeldstelle erhebt in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des festgesetzten Bußgeldes (mindestens jedoch 25 €) plus pauschale Auslagen (z.B. für die Zustellung, aktuell 3,50 €).

Nutzen Sie die Checkbox, um zu sehen, wie sich die zusätzlichen Gebühren und Auslagen auf das fällige Bußgeld auswirken.

Überschreitung innerorts
Punkte Fahrverbot
16 km/h 70 € 0 Nein
17 km/h 70 € 0 Nein
18 km/h 70 € 0 Nein
19 km/h 70 € 0 Nein
20 km/h 70 € 0 Nein
km/h
Pkt. Fv.
16 km/h 70 0 Nein
17 km/h 70 0 Nein
18 km/h 70 0 Nein
19 km/h 70 0 Nein
20 km/h 70 0 Nein

km/h: Überschreitung in km/k | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | Fv.: Fahrverbot (M = Monat)

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 21 bis 25 km/h

Sie sind 21 bis 25 km/h innerorts zu schnell gefahren und geblitzt worden? Ab diesem Verstoß droht nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Strafen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts für PKW und Motorräder gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf den Regelsatz ohne Berücksichtigung individueller Umstände oder weiterer Delikte.

Überschreitung innerorts
Punkte Fahrverbot
21 km/h 115 € 1 Nein
22 km/h 115 € 1 Nein
23 km/h 115 € 1 Nein
24 km/h 115 € 1 Nein
25 km/h 115 € 1 Nein
km/h
Pkt. Fv.
21 km/h 115 1 Nein
22 km/h 115 1 Nein
23 km/h 115 1 Nein
24 km/h 115 1 Nein
25 km/h 115 1 Nein

km/h: Überschreitung in km/k | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | Fv.: Fahrverbot (M = Monat)

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 26 bis 30 km/h

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h innerorts zieht gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog hohe Strafen für Auto- und Motorradfahrer nach sich. Die nachfolgende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht über Bußgeld, Punkte und das drohende Fahrverbot.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Fahrverbot für Wiederholungstäter: Ein Fahrverbot von einem Monat wird verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um 26 km/h oder mehr überschreiten (§ 4 Abs. 2 BKatV in Verbindung mit § 25 Abs. 1 StVG). Die hier angegebenen Bußgelder sind Regelsätze ohne Berücksichtigung weiterer Tatbestände oder individueller Umstände.

Überschreitung innerorts
Punkte Fahrverbot
26 km/h 180 € 1 1 Monat *
27 km/h 180 € 1 1 Monat *
28 km/h 180 € 1 1 Monat *
29 km/h 180 € 1 1 Monat *
30 km/h 180 € 1 1 Monat *

* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

km/h
Pkt. Fv.
26 km/h 180 1 1M*
27 km/h 180 1 1M*
28 km/h 180 1 1M*
29 km/h 180 1 1M*
30 km/h 180 1 1M*

km/h: Überschreitung in km/k | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | *Fv.: Fahrverbot (M = Monat für Wiederholungstäter)

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 31 bis 40 km/h

Die hier dargestellten Konsequenzen betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 bis 40 km/h innerorts für PKW und Motorräder. Dieser Bereich ist besonders relevant, da ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts in der Regel ein Fahrverbot für Ersttäter droht.

Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog sind die Regelsätze für Bußgelder und Punkte wie folgt festgelegt. Ein Fahrverbot von einem Monat wird also bereits für den erstmaligen Verstoß in diesem Bereich verhängt (§ 25 Abs. 1 StVG). Die unten aufgeführten Bußgelder sind Regelsätze und können in Einzelfällen, insbesondere bei weiteren Ordnungswidrigkeiten oder Gefährdungen, abweichen.

Überschreitung innerorts
Punkte Fahrverbot
31 km/h 260 € 2 1 Monat
32 km/h 260 € 2 1 Monat
33 km/h 260 € 2 1 Monat
34 km/h 260 € 2 1 Monat
35 km/h 260 € 2 1 Monat
36 km/h 260 € 2 1 Monat
37 km/h 260 € 2 1 Monat
38 km/h 260 € 2 1 Monat
39 km/h 260 € 2 1 Monat
40 km/h 260 € 2 1 Monat
km/h
Pkt. Fv.
31 km/h 260 2 1M
32 km/h 260 2 1M
33 km/h 260 2 1M
34 km/h 260 2 1M
35 km/h 260 2 1M
36 km/h 260 2 1M
37 km/h 260 2 1M
38 km/h 260 2 1M
39 km/h 260 2 1M
40 km/h 260 2 1M

km/h: Überschreitung in km/k | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | Fv.: Fahrverbot (M = Monat)

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 41 bis 50 km/h

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 km/h innerorts stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der mit erheblichen Sanktionen verbunden ist. Die hier dargestellten Konsequenzen für PKW und Motorräder gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog zeigen ein deutlich höheres Bußgeld, eine erhöhte Anzahl an Punkten im Fahreignungsregister sowie ein längeres Fahrverbot für Ersttäter.

Ein Fahrverbot von einem Monat wird in der Regel für den erstmaligen Verstoß in diesem Bereich verhängt (§ 25 Abs. 1 StVG). Bei wiederholten schweren Verstößen können sich die Sanktionen weiter verschärfen. Die unten aufgeführten Bußgelder sind Regelsätze und können in Einzelfällen, insbesondere bei Gefährdungen oder Sachbeschädigungen, abweichen.

Überschreitung innerorts
Punkte Fahrverbot
41 km/h 400 € 2 1 Monat
42 km/h 400 € 2 1 Monat
43 km/h 400 € 2 1 Monat
44 km/h 400 € 2 1 Monat
45 km/h 400 € 2 1 Monat
46 km/h 400 € 2 1 Monat
47 km/h 400 € 2 1 Monat
48 km/h 400 € 2 1 Monat
49 km/h 400 € 2 1 Monat
50 km/h 400 € 2 1 Monat
km/h
Pkt. Fv.
41 km/h 400 2 1M
42 km/h 400 2 1M
43 km/h 400 2 1M
44 km/h 400 2 1M
45 km/h 400 2 1M
46 km/h 400 2 1M
47 km/h 400 2 1M
48 km/h 400 2 1M
49 km/h 400 2 1M
50 km/h 400 2 1M

km/h: Überschreitung in km/k | Bußgeld: Mit und ohne Gebühren | Pkt.: Punkte in Flensburg | Fv.: Fahrverbot (M = Monat)

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Ab 51 km/h – Schwerwiegende Konsequenzen

Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 51 km/h oder mehr wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingestuft und zieht empfindliche Sanktionen nach sich. Die Konsequenzen gehen hierbei deutlich über die Bußgelder und Punkte geringerer Überschreitungen hinaus und können erhebliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.

Bußgelder und Punkte

Ab einer Überschreitung von 51 km/h innerorts müssen Sie mit einem deutlich erhöhten Bußgeld rechnen. Die Regelsätze starten hierbei bei mindestens 480 Euro und steigen mit zunehmender Geschwindigkeit weiter an. Zusätzlich werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt. Diese hohen Geldstrafen sollen die besondere Gefährlichkeit solcher Verstöße im innerstädtischen Bereich, wo die Verkehrsdichte und das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) am größten sind, widerspiegeln.

Fahrverbot

Das zentrale Element der Sanktionen ab 51 km/h innerorts ist das Fahrverbot.

  • Ab 51 km/h zu schnell: Hier wird in der Regel ein Fahrverbot von zwei Monaten für Ersttäter verhängt.
  • Ab 61 km/h zu schnell: Überschreiten Sie die Geschwindigkeit um 61 km/h oder mehr, erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate.
  • Ab 71 km/h zu schnell: Bei einer Überschreitung von 71 km/h oder mehr droht ein Fahrverbot von drei Monaten und es kann sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Debatte stehen.

Das Fahrverbot dient nicht nur als Bestrafung, sondern auch als präventive Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fahrer zu einem bewussteren Fahrverhalten anzuhalten. Die Dauer des Fahrverbots ist dabei ein Indikator für die Schwere des Verstoßes und das damit verbundene Gefahrenpotenzial.

Wiederholungstäter und besondere Umstände

Für Wiederholungstäter verschärfen sich die Konsequenzen erheblich. Wer innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreitet, muss auch bei einer geringeren Überschreitung als 51 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Bei Geschwindigkeiten von 51 km/h und mehr können sich für Wiederholungstäter die Fahrverbote verlängern oder sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht gezogen werden, welche eine erneute Beantragung und unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfordert.

Zusätzlich zu den Regelsanktionen können besondere Umstände wie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, eine Sachbeschädigung oder das Fahren unter Alkoholeinfluss die Strafe weiter erhöhen und auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fazit

Geschwindigkeitsüberschreitungen von 51 km/h und mehr innerorts werden vom Gesetzgeber als besonders rücksichtslos und gefährlich eingestuft. Die daraus resultierenden Bußgelder, Punkte und insbesondere die Fahrverbote sind darauf ausgelegt, eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es ist dringend anzuraten, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, um solche drastischen Folgen zu vermeiden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo 30 Zonen

Tempo-30-Zonen sind in innerstädtischen Gebieten weit verbreitet und dienen primär der Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere in Wohngebieten, vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern. Sie sind darauf ausgelegt, Lärm zu reduzieren, den Durchgangsverkehr zu minimieren und den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten.

Die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone sind grundsätzlich dieselben wie bei Überschreitungen in anderen innerörtlichen Bereichen mit gleicher Regelgeschwindigkeit, wie sie im Bußgeldkatalog festgelegt sind. Es gibt keine spezifisch erhöhten Bußgelder nur aufgrund der Kennzeichnung als "Tempo 30 Zone" im Vergleich zu anderen 30 km/h-Bereichen innerorts.

Dennoch ist die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hier von besonderer Bedeutung. Das höhere Gefahrenpotenzial durch spielende Kinder oder unübersichtliche Ein- und Ausfahrten macht eine angepasste Fahrweise unerlässlich. Bei einem Unfall in einer Tempo-30-Zone kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung schwerwiegende Folgen haben und unter Umständen auch eine Mithaftung nach sich ziehen, selbst wenn die Überschreitung geringfügig war.

Die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote richten sich also nach der jeweiligen Höhe der Überschreitung der zulässigen 30 km/h. Informationen zu den genauen Sanktionen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten dieses Leitfadens.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo 50 Zonen

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt in Deutschland, sofern keine abweichende Beschilderung vorhanden ist, 50 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist entscheidend für die Sicherheit im städtischen Verkehr, da hier oft ein hohes Aufkommen an Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern besteht.

Eine Überschreitung der 50 km/h in diesen Zonen wird nach dem gleichen Bußgeldkatalog geahndet wie andere innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Konsequenzen hängen direkt von der Höhe der Überschreitung ab und können von Verwarngeldern über Bußgelder und Punkte bis hin zu Fahrverboten reichen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch geringfügige Überschreitungen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, das Unfallrisiko und die Schwere von Unfallfolgen erheblich erhöhen können.

Auch wenn Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit ist, sollte die Fahrweise stets an die konkreten Bedingungen angepasst werden – zum Beispiel bei schlechter Sicht, Glatteis, Regen oder starkem Verkehr. Eine nicht angepasste Geschwindigkeit kann auch ohne Überschreitung der Höchstgrenze als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden, wenn dadurch eine konkrete Gefährdung vorliegt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Probezeit

Für Fahranfänger gilt in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins eine besondere Regelung: die Probezeit. Innerhalb dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung strenger geahndet als bei erfahrenen Fahrern. Man unterscheidet hierbei zwischen A-Verstößen (schwerwiegend) und B-Verstößen (weniger schwerwiegend).

A-Verstöße

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr innerorts gelten als A-Verstoß.
  • Ein erster A-Verstoß führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
  • Ein zweiter A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße nach dem ersten A-Verstoß) führt in der Regel zu einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Ein dritter A-Verstoß (oder ein weiterer A-Verstoß/zwei B-Verstöße nach der Verwarnung) kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

B-Verstöße

    Kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h innerorts, die lediglich ein Verwarngeld nach sich ziehen, gelten als B-Verstöße. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß behandelt.

    Fahranfänger sollten sich der erhöhten Sensibilität in der Probezeit bewusst sein. Selbst vermeintlich geringe Verstöße können hier weitreichende Konsequenzen haben und den Verlust der gerade erst erworbenen Fahrerlaubnis bedeuten.

Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

Um mögliche Messungenauigkeiten bei Geschwindigkeitskontrollen auszugleichen, wird in Deutschland generell ein sogenannter Toleranzabzug vorgenommen. Dieser dient dazu, zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer aufgrund minimaler technischer Schwankungen oder Fehler der Messgeräte unrechtmäßig belangt werden. Der Toleranzabzug wird vom gemessenen Wert abgezogen, bevor die tatsächliche Überschreitung ermittelt und die Strafe berechnet wird.

Regelungen zum Toleranzabzug:

  • Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: Es werden pauschal 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen.
  • Bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h: Es werden 3 Prozent des gemessenen Wertes abgezogen.

Dieser Abzug gilt sowohl für stationäre Blitzer als auch für mobile Messungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Toleranzabzug bereits standardmäßig berücksichtigt wird und nicht zusätzlich vom Fahrer eingefordert werden muss. Er schützt die Betroffenen vor geringfügigen Ungenauigkeiten, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten.

Häufige Messfehler bei Geschwindigkeitskontrollen

Obwohl moderne Geschwindigkeitsmessgeräte sehr präzise sind, können bei der Messung Fehler auftreten, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen. Diese Fehler können technische Ursachen haben oder auf Bedienungsfehlern des Messpersonals beruhen. Eine Kenntnis dieser potenziellen Schwachstellen kann bei der Prüfung eines Einspruchs hilfreich sein.

Typische Fehlerquellen:

  • Fehlende Eichung oder abgelaufene Eichfrist: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung abgelaufen, sind die Messungen ungültig.
  • Fehlerhafte Aufstellung des Messgeräts: Ein falscher Winkel zur Fahrbahn, Hindernisse im Messbereich (z.B. Schilder, Bäume) oder ein unebener Untergrund können die Messergebnisse verfälschen.
  • Unzureichende Dokumentation: Wichtige Informationen wie Messprotokolle, Messskizzen, Fotos oder die Schulung des Bedienpersonals können fehlen oder unvollständig sein.
  • Reflexionen oder Wetterbedingungen: Starke Sonneneinstrahlung, Regen, Nebel oder glänzende Oberflächen können insbesondere bei Laser- und Radarmessungen zu Fehlern führen.
  • Falsche Zuordnung des Fahrzeugs: Insbesondere bei dichtem Verkehr oder mehreren Fahrzeugen im Messbereich kann es zur falschen Zuordnung der Geschwindigkeit kommen.
  • Bedienungsfehler: Unzureichende Schulung des Personals oder menschliche Fehler bei der Durchführung der Messung sind ebenfalls mögliche Fehlerquellen.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Bußgeldbescheids haben, ist es ratsam, die Messunterlagen anzufordern und diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nur so können potenzielle Messfehler aufgedeckt und ein erfolgreicher Einspruch eingelegt werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und der Meinung sind, dass dieser fehlerhaft ist oder Sie den Verstoß nicht begangen haben, steht Ihnen das Recht zu, Einspruch einzulegen. Ein fundierter Einspruch kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird oder das Bußgeld reduziert wird. Es gibt jedoch Fristen und formale Anforderungen, die Sie beachten müssen.

Fristen und Vorgehen:

  • Einspruchsfrist: Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig.
  • Form des Einspruchs: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Dies kann per Post oder (in einigen Bundesländern) auch elektronisch übermittelt werden. Ein einfacher Anruf genügt nicht.
  • Begründung: Eine Begründung ist zum Zeitpunkt des Einspruchs nicht zwingend erforderlich, jedoch sinnvoll. Eine detaillierte Begründung kann später nachgereicht werden, idealerweise nach Akteneinsicht.
  • Zuständige Behörde: Der Einspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Gründe für einen Einspruch können sein:

  • Messfehler bei der Geschwindigkeitskontrolle.
  • Fehler in der Beweisführung (z.B. schlechte Fotos, fehlende Eichscheine).
  • Verwechslung der Person oder des Fahrzeugs.
  • Unzureichende Beschilderung oder fehlende Kennzeichnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Formale Fehler im Bußgeldbescheid selbst.

Es ist dringend empfehlenswert, vor dem Einlegen eines Einspruchs Akteneinsicht zu beantragen, um alle relevanten Unterlagen einzusehen. Im Falle von Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Erfolgschancen eines Einspruchs realistisch einschätzen und Sie im Verfahren vertreten.


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Quellenangaben: