Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Ab 51 km/h – Schwerwiegende Konsequenzen
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 51 km/h oder mehr wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingestuft und zieht empfindliche Sanktionen nach sich. Die Konsequenzen gehen hierbei deutlich über die Bußgelder und Punkte geringerer Überschreitungen hinaus und können erhebliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben.
Bußgelder und Punkte
Ab einer Überschreitung von 51 km/h innerorts müssen Sie mit einem deutlich erhöhten Bußgeld rechnen. Die Regelsätze starten hierbei bei mindestens 480 Euro und steigen mit zunehmender Geschwindigkeit weiter an. Zusätzlich werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt. Diese hohen Geldstrafen sollen die besondere Gefährlichkeit solcher Verstöße im innerstädtischen Bereich, wo die Verkehrsdichte und das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) am größten sind, widerspiegeln.
Fahrverbot
Das zentrale Element der Sanktionen ab 51 km/h innerorts ist das Fahrverbot.
- Ab 51 km/h zu schnell: Hier wird in der Regel ein Fahrverbot von zwei Monaten für Ersttäter verhängt.
- Ab 61 km/h zu schnell: Überschreiten Sie die Geschwindigkeit um 61 km/h oder mehr, erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate.
- Ab 71 km/h zu schnell: Bei einer Überschreitung von 71 km/h oder mehr droht ein Fahrverbot von drei Monaten und es kann sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Debatte stehen.
Das Fahrverbot dient nicht nur als Bestrafung, sondern auch als präventive Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fahrer zu einem bewussteren Fahrverhalten anzuhalten. Die Dauer des Fahrverbots ist dabei ein Indikator für die Schwere des Verstoßes und das damit verbundene Gefahrenpotenzial.
Wiederholungstäter und besondere Umstände
Für Wiederholungstäter verschärfen sich die Konsequenzen erheblich. Wer innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreitet, muss auch bei einer geringeren Überschreitung als 51 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Bei Geschwindigkeiten von 51 km/h und mehr können sich für Wiederholungstäter die Fahrverbote verlängern oder sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht gezogen werden, welche eine erneute Beantragung und unter Umständen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfordert.
Zusätzlich zu den Regelsanktionen können besondere Umstände wie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, eine Sachbeschädigung oder das Fahren unter Alkoholeinfluss die Strafe weiter erhöhen und auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit
Geschwindigkeitsüberschreitungen von 51 km/h und mehr innerorts werden vom Gesetzgeber als besonders rücksichtslos und gefährlich eingestuft. Die daraus resultierenden Bußgelder, Punkte und insbesondere die Fahrverbote sind darauf ausgelegt, eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es ist dringend anzuraten, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, um solche drastischen Folgen zu vermeiden.