29 km/h innerorts zu schnell gefahren: Aktuelle Bußgelder 2026
Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und können kostenlos prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
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Zum Blitzer-Check29 km/h zu schnell innerorts: Fahrverbot für Wiederholungstäger
Ein Tempoverstoß von 29 km/h innerorts – beispielsweise bei einer Messung von 59 km/h in einer Tempo-30-Zone – nach Toleranzabzug ist juristisch tückisch. Zwar gibt es für Ersttäter laut Katalog noch kein direktes Fahrverbot, die Strafen haben es aber dennoch in sich:
- Bußgeld: 180 €
- Punkte in Flensburg: 1 Punkt
- Fahrverbot: 1 Monat*
* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Die finanziellen Gesamtkosten belaufen sich inklusive der Verwaltungsgebühren auf rund 208,50 €. Die eigentliche Gefahr liegt jedoch in der Zukunft: Ab Rechtskraft dieses Bescheids läuft eine strikte 12-monatige Bewährungsfrist. Werden Sie innerhalb dieses Jahres noch einmal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt, ist der Führerschein zwingend für einen Monat weg.
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0 - 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird. | ||||
| km/h |
|
P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | 1 | Nein | eher nicht |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1M** | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 2M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Punkte in Flensburg: Das müssen Sie wissen
Ein Vorwurf von 29 km/h zu viel steht im Raum – und damit unweigerlich die Frage nach den drohenden Punkten in Flensburg. Da Sie bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung die kritische 21-km/h-Marke überschritten haben, greifen ab hier zwingend die Einträge im Fahreignungsregister (FAER).
Für eine Überschreitung in dieser Höhe – beispielsweise bei 79 km/h in einer Tempo-50-Zone – sieht der Bußgeldkatalog einen Punkt vor. Sofern Sie keinen erfolgreichen Einspruch einlegen, wird dieser rechtskräftig beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vermerkt. Wichtig für Ihre Akte: Dieser Eintrag bleibt für 2,5 Jahre (30 Monate) bestehen, bevor er verjährt.
Aktuellen Punktestand prüfen
Wenn durch die vorgeworfenen 29 km/h zu viel nun (weitere) Punkte drohen, ist es entscheidend, das eigene Konto im Blick zu behalten. Ihren aktuellen Gesamtstand können Sie jederzeit kostenfrei und direkt über die KBA-Punkteauskunft abfragen.
Droht bei 29 km/h zu schnell innerorts ein Fahrverbot?
Für Ersttäter in der Regel noch nicht. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts ist das einmonatige Fahrverbot an die Wiederholungstäter-Regel geknüpft. Das bedeutet: Das im Bußgeldkatalog mit einem Stern gekennzeichnete Fahrverbot wird nicht allein wegen dieses einen Verstoßes verhängt.
Bei erlaubten 30 km/h entspricht das beispielsweise einer vorgeworfenen Geschwindigkeit von 59 km/h nach dem Toleranzabzug.
Ein Fahrverbot von einem Monat kommt in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer früheren Entscheidung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Entscheidend ist deshalb nicht nur der aktuelle Vorwurf, sondern auch, ob bereits ein einschlägiger Tempoverstoß rechtskräftig geworden ist.
Wer bereits wegen einer vergleichbaren Überschreitung aufgefallen ist, sollte die Daten der früheren und der aktuellen Entscheidung genau vergleichen. Weitere Informationen zu Beginn, Dauer und Führerscheinabgabe finden Sie in unserem Ratgeber zum Fahrverbot .
Kann bei 29 km/h zu schnell innerorts Vorsatz angenommen werden?
Bei erlaubten 30 km/h entspricht das beispielsweise einer vorgeworfenen Geschwindigkeit von 59 km/h nach dem Toleranzabzug. Bei einer Überschreitung von 29 km/h liegt das gefahrene Tempo damit rund 96,7 Prozent über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Eine derart deutliche Abweichung kann den Verdacht begründen, dass das Tempolimit nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz überschritten wurde.
Mehr als 40 Prozent über dem erlaubten Tempo sind allerdings keine feste oder automatische Vorsatzgrenze. Die Höhe der Überschreitung kann lediglich ein gewichtiges Indiz dafür sein, dass dem Fahrer sein erheblich zu schnelles Fahren bewusst gewesen sein muss. So hat auch das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2023 – 1 ORBs 273/23 – auf diesen in der Rechtsprechung verwendeten Erfahrungssatz verwiesen. Entscheidend bleibt stets die Gesamtwürdigung des Einzelfalls, insbesondere der Beschilderung, des Streckenverlaufs, der Verkehrssituation und der Einlassung des Betroffenen. Wird Vorsatz angenommen, kann das vorgesehene Regelbußgeld deutlich erhöht werden.
Sind 29 km/h zu schnell innerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?
Ja. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts wird in der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Zusätzlich zum Bußgeld von 180 € werden 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie in einer Tempo-30-Zone nach dem Toleranzabzug mit 59 km/h erfasst wurden.
Handelt es sich um den ersten A-Verstoß während der Probezeit, verlängert sich diese um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Gleichzeitig ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an. Diese Probezeitmaßnahmen kommen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem gegebenenfalls vorgesehenen Fahrverbot hinzu.
Bei einem weiteren A-Verstoß nach dem Aufbauseminar folgt eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ein weiterer schwerwiegender Verstoß kann schließlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Welcher Toleranzabzug gilt bei 29 km/h zu schnell innerorts?
Wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts vorgeworfen, ist für die Höhe des Bußgeldes die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz entscheidend. Der Toleranzabzug wird vom ursprünglich gemessenen Tempo vorgenommen und nicht von den 29 km/h Überschreitung abgezogen.
Bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h werden regelmäßig 3 km/h abgezogen. Liegt der Messwert über 100 km/h, beträgt der Abzug regelmäßig 3 Prozent. Das folgende Rechenbeispiel zeigt den Abzug passend zu dieser Geschwindigkeitsstufe.
- Der Blitzer erfasste Sie ursprünglich mit 79 km/h.
- Davon müssen 3 km/h abgezogen werden.
- Die gemessene Geschwindigkeit nach Toleranzabzug beträgt: 79 km/h.
- Sie waren damit nach Abzug der Toleranz 29 km/h zu schnell unterwegs.
Toleranzabzug korrekt berechnet?
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Zum Blitzer-CheckWelche Messfehler können die Rechtskraft einer Blitzermessung von 29 km/h innerorts in Frage stellen?
Ihnen wird eine Überschreitung des Tempolimits von 29 km/h innerorts vorgeworfen? In Deutschland sind laut einer Studie 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Auch wenn nicht jeder kleine Formfehler direkt zur Einstellung des Verfahrens führen, lohnt es sich zu prüfen, ob die Überschreitung von 29 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft möglicherweise fehlerhaft erfasst wurde:
- Falsche Aufstellung des Messgeräts: Insbesondere mobile Blitzer und Blitzeranhänger funktionieren nicht nach dem "Plug-and-Play"-Prinzip. Die präzise Ausrichtung nach Herstellerangaben ist zwingend erforderlich. Schon ein geringfügig falscher Winkel zur Fahrbahn kann die Messergebnisse verfälschen – und so Ihre vorgeworfene Überschreitung von 29 km/h innerorts, zum Beispiel 79 km/h in der 50er-Zone infrage stellen.
- Einsatz außerhalb der Zulassung: Jeder Blitzertyp, wie z.B. eine Lasermessung mit Poliscan Speed, hat spezifische Einsatzgrenzen. Wurde Ihr stationärer oder mobiler Blitzer nicht exakt geeicht, könnte eine von Messung von 79 km/h in einer Tempo 50-Zone anfechtbar sein.
- Menschliches Versagen und Dokumentation: Fehler bei der Wartung, der Ausrichtung oder sogar bei der Dokumentation der Rohmessdaten können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 59 km/h in der Tempo-30-Zone auf wackeligen Beinen steht.
- Keine oder abgelaufene Eichung: Blitzer müssen regelmäßig kalibriert und geeicht werden, um präzise zu bleiben. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlt sie komplett, sind die Messdaten nicht verwertbar. Das gilt natürlich auch für die Messung, die Ihnen 29 km/h zu viel vorwirft.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen 29 km/h zu viel innerorts einlegen: So einfach geht´s
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