Ein Auto wird innerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.
Bußgeldkatalog innerorts

45 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

45 km/h zu schnell innerorts kosten 400 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Mit Gebühren sind es 428,50 €, in der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.

Ein Auto wird innerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.
Regelsätze für Pkw und Motorrad innerorts

45 km/h zu schnell innerorts auf einen Blick

Bußgeld
400 €
Mit Gebühren
428,50 €
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
1 Monat
Probezeit
A-Verstoß
Lkw-Regelsatz
560 € · 2 Punkte · 2 Monate

45 km/h zu schnell innerorts: 400 € Bußgeld, mit Gebühren 428,50 €

Für 45 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 400 € vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig, insgesamt also 428,50 €:

  • Geldbuße: 400 €
  • Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 25 €
  • Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
  • Gesamtbetrag: 428,50 €

Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

Bußgeldtabelle innerorts: alle Stufen

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 30 €––
11–15 km/h 50 €––
16–20 km/h 70 €––
21–25 km/h 115 €1–
26–30 km/h 180 €1nur bei Wiederholung
31–40 km/h 260 €21 Monat
41–50 km/h Ihr Wert 400 €21 Monat
51–60 km/h 560 €22 Monate
61–70 km/h 700 €23 Monate
über 70 km/h 800 €23 Monate
km/hBußgeldPFV
≤10 30 €––
11–15 50 €––
16–20 70 €––
21–25 115 €1–
26–30 180 €11 M*
31–40 260 €21 M
41–50 400 €21 M
51–60 560 €22 M
61–70 700 €23 M
>70 800 €23 M
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung

Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.

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45 km/h zu schnell: Was wenige km/h ausmachen

45 km/h zu schnell liegen innerorts in der Bußgeldstufe 41–50 km/h. Schon wenige km/h mehr oder weniger führen in eine andere Stufe:

  • 5 km/h weniger (40 km/h): 260 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat
  • Ihr Wert (45 km/h): 400 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat
  • 6 km/h mehr (51 km/h): 560 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von 2 Monaten

Im Bußgeldbescheid steht der Wert nach Toleranzabzug

Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid. So kommen 45 km/h zu schnell zustande:

  • Tempo 30: gemessen 78 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz sind 75 km/h vorwerfbar
  • Tempo 50: gemessen 98 km/h, abzüglich 3 km/h Toleranz sind 95 km/h vorwerfbar

Die Strafe richtet sich nur nach der Überschreitung, nicht nach dem Tempolimit: 45 km/h zu viel kosten in der 30er-Zone dasselbe wie bei Tempo 50. Mehr dazu: Toleranzabzug.

45 km/h zu schnell innerorts: 2 Punkte in Flensburg

Für 45 km/h zu schnell innerorts gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre.

Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.

45 km/h zu schnell innerorts: 1 Monat Fahrverbot

Für 45 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen; der Führerschein wird bei der Bußgeldbehörde in amtliche Verwahrung gegeben.

Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn selbst bestimmen: Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn Sie den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 25 Abs. 2a StVG).

45 km/h in der Probezeit: A-Verstoß mit Aufbauseminar

45 km/h zu schnell innerorts sind in der Probezeit ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß), denn diese Grenze liegt bei 21 km/h. Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst.

Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld auf 800 €

Die Regelsätze gelten für fahrlässiges Handeln. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 45 km/h zu schnell innerorts also auf 800 €. Ob Vorsatz vorliegt, wird im Einzelfall geprüft, etwa anhand der Höhe der Überschreitung und der Beschilderung.

Verjährung: sechs Monate nach der Tat

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bis dahin galt bis zum Erlass des Bußgeldbescheids eine Frist von nur drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Tat.

Bestimmte Schritte der Behörde unterbrechen die Verjährung, etwa die Anordnung der Anhörung oder der Erlass des Bußgeldbescheids; die Frist beginnt dann von vorn (§ 33 OWiG). Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist der Verstoß aber endgültig verjährt. Für Taten vor dem 1. Juli 2026 gilt die neue Frist, wenn die alte Dreimonatsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.

Einspruch: zwei Wochen Frist ab Zustellung

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:

  • eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
  • Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
  • ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
  • Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid

Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.

Zum Vergleich

Dieselbe Überschreitung außerorts: 45 km/h zu schnell außerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht innerorts.

Rechtsgrundlagen & Quellen