Gut informiert in den Urlaub: Besser auf die Blitzer-App verzichten.
Radarwarner: Das gilt in Deutschland & Österreich
Bei Radarwarnern und Blitzer-Apps gibt es innerhalb Europas, aber auch direkt zwischen Deutschland und Österreich, entscheidende Unterschiede.
Gut zu Wissen:
Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen reinen Radarwarngeräten (die Messungen stören oder aktiv aufspüren) und Navigationssystemen/Apps mit POI-Warnungen (die vor bekannten Standorten warnen). Reine Radarwarner sind fast überall in Europa verboten. Bei POI-Warnungen ist die Rechtslage von Land zu Land extrem unterschiedlich!
Deutschland: Striktes Verbot – auch für Beifahrer!
In Deutschland ist die Rechtslage absolut klar: Jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen ist verboten. Das betrifft:
- Reine Radarwarner (dürfen nicht betrieben und nicht einmal betriebsbereit mitgeführt werden).
- Navigationsgeräte mit aktiver Blitzeranzeige.
- Blitzer-Apps auf dem Smartphone.
Wichtig: Dieses Verbot gilt nicht nur für den Fahrer! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat und der Fahrer davon profitiert.
Strafen in Deutschland: Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister. Die Polizei darf betriebsbereite Radarwarner sicherstellen und sogar vernichten lassen. Bei Handys oder Navis ist die Sicherstellung umstritten, da diese primär andere Funktionen erfüllen.
Erlaubte Warnungen: Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind erlaubt. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer per Handzeichen oder Schild ist gestattet, solange es nicht zu einer Behinderung oder Ablenkung führt. Die Nutzung der Lichthupe zur Warnung ist hingegen nicht erlaubt.
Österreich: POI-Warner erlaubt, Störgeräte verboten
Für Autofahrer in Österreich gibt es eine gute Nachricht: GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner (also der Ankündigung von Radarstandpunkten) sind in Österreich erlaubt. Diese Funktion wird als Beitrag zur Verkehrssicherheit betrachtet, da sie zur Temporeduktion vor Gefahrenstellen beitragen kann.
Streng verboten sind allerdings sogenannte Radarwarngeräte, die technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung aktiv beeinflussen oder stören können. Solche Geräte dürfen weder im Fahrzeug angebracht noch mitgeführt werden. Bei einem Verstoß drohen hier hohe Verwaltungsstrafen von bis zu 10.000 Euro, und das Gerät wird umgehend eingezogen.
Radarwarner im Ausland: Ihr Europa-Check (Stand: Mai 2025)
Die Rechtslage in Europa ist ein echter Flickenteppich. Es gibt keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten und POI-Warnfunktionen. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat zwar eine Empfehlung zur Untersagung ausgesprochen, doch die Umsetzung variiert stark.
Die folgende Übersicht, basierend auf den Informationen des ADAC (Stand: Mai 2025), bieten Ihnen eine Orientierungshilfe für deine Fahrt durch Europa. Beachten Sie, dass die Regeln sich ändern können – informieren Sie sich am besten zusätzlich vor Reiseantritt beim Verkehrsministerium des Reiselandes.
Land |
Verbot |
Mögliche Strafen & Hinweise |
Belgien |
Ja |
Geldstrafen ab 800 Euro oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Wichtig: POI-Funktion in Navis ist erlaubt. |
Bulgarien |
Ja |
Geldbuße. |
Dänemark |
Ja |
Hohe Geldstrafen. |
Deutschland |
Ja |
Bußgeld von 75 Euro, 1 Punkt. Gerät kann sichergestellt werden. Wichtig: Auch für Beifahrer verboten! |
Finnland |
Ja |
Hohe Geldstrafen. Wichtig: GPS-Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt. |
Frankreich |
Ja |
Hohe Geldstrafen ab 1.500 Euro. Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz. Wichtig: POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen hinweist, aber nicht konkret auf Radarmessstellen. |
Griechenland |
Ja |
Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot. |
Italien |
Ja |
Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt. |
Kroatien |
Nein |
POI-Funktionen in Navis sind in der Regel erlaubt. |
Lettland |
Ja |
Geldbuße. |
Litauen |
Ja |
Geräte, die Messung stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. Gerät wird eingezogen. |
Luxemburg |
Ja |
Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe. Gerät wird eingezogen. Wichtig: POI-Funktion ist erlaubt. |
Niederlande |
Ja |
Geldbuße von 430 Euro. Gerät wird eingezogen. Wichtig: Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt. |
Norwegen |
Ja |
Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 830 Euro) und Beschlagnahme des Geräts. |
Österreich |
Für Störgeräte |
Wichtig: GPS-Navigationsgeräte mit POI-Warner sind erlaubt. Für Radarwarngeräte (die Messung beeinflussen/stören) droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro und das Gerät wird eingezogen. |
Polen |
Ja |
Geldstrafen. Wichtig: Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpackt) darf mitgeführt werden. |
Portugal |
Ja |
Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro. Gerät wird beschlagnahmt. Wichtig: POI-Funktion ist erlaubt. |
Rumänien |
Nein |
Wichtig: Verboten sind Radarstörsender. Geldbußen ab 365 Euro. |
Schweden |
Ja |
Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Schweiz |
Ja |
Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Gerät wird eingezogen und vernichtet. Wichtig: Auch POI-Funktion in Navis ist verboten! |
Serbien |
Ja |
Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft möglich. Wichtig: Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt. |
Slowakei |
Ja |
Hohe Geldstrafen. |
Slowenien |
Ja |
Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. |
Spanien |
Ja |
Geldstrafe ab 500 Euro. Wichtig: POI-Funktion ist erlaubt. Bei Radarstörsendern sind 6.000 Euro Strafe zu erwarten. |
Tschechien |
Nur für Störgeräte) |
Verboten sind Radarwarngeräte, welche die Messung unmöglich machen oder beeinträchtigen. Geldstrafen von 7.000 bis 25.000 Kronen (ca. 280 – 1.000 Euro). Wichtig: POI-Funktion ist erlaubt. |
Türkei |
Ja |
Hohe Geldstrafen. |
Ungarn |
Nur für Störsender |
Wichtig: Verboten sind Radarstörsender. Es drohen Geldbußen bis 490 Euro. |
*Hinweis: Diese Tabelle basiert auf Informationen des ADAC (Stand: Mai 2025). Angaben ohne Gewähr. Gesetze können sich ändern und im Einzelfall komplexer sein. Bitte informiere dich vor Reiseantritt zusätzlich bei den offiziellen Stellen des jeweiligen Landes.*
Navi-Geräte sicher nutzen: Die Warnfunktion deaktivieren!
Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe! Bevor Sie sich auf den Weg ins Ausland machen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihre Navigationsgeräte oder Smartphone-Apps keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten und diese wenn möglich deaktivieren.
Unser Tipp für Ihre Reise:
- Überprüfen Sie die Einstellungen Ihre Navis oder Ihrer Blitzer-App vor jeder Auslandsreise akribisch.
- Deaktivieren Sie die Warnfunktion für Radarfallen, Blitzer und Polizeikontrollen, falls diese vorhanden ist.
- Optimal: Erkundigen Sie sich beim Hersteller, ob diese Funktionen dauerhaft entfernt werden können, um jegliches Risiko auszuschließen.
- Auch wenn es nervt: Verlassen Sie sich im Zweifel auf die örtliche Beschilderung und seien Sie besonders aufmerksam. Das spart Ärger und Geld!
So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden unangenehme Überraschungen und hohe Bußgelder im Urlaub!