Mobile PoliScan-Speed-Messanlage
Poliscan Speed · Mobiler Blitzer

Blitzer auf der A5 bei Freiburg, km 189,8 – Richtung Karlsruhe

Aktualisiert am 15.05.2026, 17:35 Uhr

Blitzerstandort auf einen Blick

Autobahn
A5 · Freiburg
Standort
km 189,8
Richtung
Karlsruhe
Tempolimit
100 km/h
Messgerät
Poliscan Speed
Blitzertyp
Mobiler Blitzer
Bußgeldstelle
Stadt Freiburg

Welche Strafen drohen auf der A5 bei Freiburg?

Mobile Kontrollen (Poliscan Speed) auf der A5 bei Freiburg erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Karlsruhe. Erlaubt sind hier 100 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 121 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 141 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw außerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 101–110 km/h 20 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 111–115 km/h 40 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 116–120 km/h 60 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 121–125 km/h 100 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 126–130 km/h 150 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 131–140 km/h 200 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
41–50 km/h hier 141–150 km/h 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 151–160 km/h 480 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h hier 161–170 km/h 600 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h hier ab 171 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts

Welche Messfehler können bei Poliscan Speed-Messungen auf der A5 auftreten?

Auf der A5 bei Freiburg im Bereich von km 189,8 in Fahrtrichtung Karlsruhe kommt das Messgerät PoliScan Speed zum Einsatz. Bei einer Prüfung der Messung sollte deshalb vor allem kontrolliert werden, ob das Gerät korrekt eingesetzt wurde und sich der ermittelte Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen lässt.

  • Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet: Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss erkennbar sein, zu welchem Fahrzeug der gemessene Geschwindigkeitswert gehört.
  • Auffälliger Auswerterahmen: Der Auswerterahmen auf dem Messfoto muss plausibel zum gemessenen Fahrzeug passen. Erfasst er weitere Fahrzeuge oder liegt er ungewöhnlich, sollte die Zuordnung genauer geprüft werden.
  • Fehler bei Aufbau oder Ausrichtung: PoliScan Speed muss entsprechend den Vorgaben für den jeweiligen Messeinsatz aufgestellt und betrieben werden. Abweichungen beim Aufbau oder bei der Gerätekonfiguration können die Messung angreifbar machen.
  • Eichung oder Gerätezustand: Zum Zeitpunkt der Messung müssen die vorgeschriebenen Voraussetzungen für das eingesetzte Gerät erfüllt sein. Eichschein, Messprotokoll und weitere Messunterlagen geben darüber Aufschluss.
  • Messunterlagen fehlen: Nicht alle für eine eigene Überprüfung wichtigen Informationen befinden sich automatisch in der Bußgeldakte. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugang zu solchen verteidigungsrelevanten Informationen ausdrücklich gestärkt (BVerfG, 2 BvR 1616/18).

Mehr zur Technik und Funktionsweise finden Sie in unserem Ratgeber zum PoliScan Speed. Wenn Sie an diesem Standort geblitzt wurden, können Sie Ihre Messung außerdem direkt im kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen.

Besonderheiten dieser Messstelle

Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadt Freiburg

Für die Auswertung der Messstelle auf der A5 bei Freiburg im Bereich von km 189,8 und die Eröffnung des Bußgeldverfahrens ist die Stadt Freiburg, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung Dezernat IV, zuständig. Auf einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid sollten Strecke, Standort und Fahrtrichtung, Messgerät und Messfilm-Nummer bzw. der Messbeamte korrekt angegeben sein. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Die Behörde bietet eine Online-Anhörung an. Den Portalzugang, die benötigten Login-Daten und die Kontaktdaten finden Sie unter Online-Anhörung bei Stadt Freiburg.

Weitere Messstellen auf der A5

Weitere Blitzer auf derselben Autobahn:

Die Übersicht enthält 33 aktive Blitzerstandorte auf der A5, davon 5 mit der Fahrtrichtungsangabe „Karlsruhe“. Alle Blitzer auf der A5 oder Blitzer in Baden-Württemberg. Zusätzlich finden Sie bei uns Abstandsmessungen auf der A5.

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