Blitzer auf der B14 in Stuttgart-Untertürkheim – 200m vor Ausfahrt Benzstraße – Richtung AD S-Neckarpark
Aktualisiert am 28.06.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B14 · Stuttgart-Untertürkheim
- Standort
- 200m vor Ausfahrt Benzstraße
- Richtung
- AD S-Neckarpark
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 80 km/h
- Messgerät
- PoliScan Fm1
- Blitzertyp
- Blitzeranhänger
- Toleranz
- 3 km/h, ab 101 km/h 3 %
- Bußgeldstelle
- Landeshauptstadt Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim?
Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung AD S-Neckarpark. Erlaubt sind hier außerorts 80 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 101 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 121 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 81–90 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 91–95 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 96–100 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 101–105 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 106–110 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 111–120 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 121–130 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 131–140 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 141–150 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 151 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem PoliScan Fm1 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim gemessen
Im Blitzeranhänger auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Stuttgart-Untertürkheim weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B14 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
- Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Stuttgart-Untertürkheim kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Stuttgart-Untertürkheim gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landeshauptstadt Stuttgart
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim ist die Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landeshauptstadt Stuttgart.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B14 bei Stuttgart-Untertürkheim geblitzt worden und haben Post von der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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