Geschwindigkeitsmessgerät vom Typ PoliScan FM1
PoliScan Fm1 · Blitzeranhänger

Blitzer auf der B38a in Mannheim – kurz nach der B36 – Richtung City Airport

Aktualisiert am 06.06.2026

Blitzerstandort auf einen Blick

Bundesstraße
B38a · Mannheim
Standort
kurz nach der B36
Richtung
City Airport
Bereich
Außerorts
Tempolimit
100 km/h
Messgerät
PoliScan Fm1
Blitzertyp
Blitzeranhänger
Bußgeldstelle
Stadtverwaltung Mannheim

Welche Strafen drohen auf der B38a bei Mannheim?

Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B38a bei Mannheim misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung City Airport. Erlaubt sind hier außerorts 100 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 121 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 141 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw außerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 101–110 km/h 20 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 111–115 km/h 40 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 116–120 km/h 60 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 121–125 km/h 100 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 126–130 km/h 150 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 131–140 km/h 200 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
41–50 km/h hier 141–150 km/h 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 151–160 km/h 480 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h hier 161–170 km/h 600 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h hier ab 171 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts

So wird auf der B38a bei Mannheim gemessen

Im Blitzeranhänger auf der B38a bei Mannheim arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Mannheim weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
  • Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B38a müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
  • Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Mannheim kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Mannheim gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadtverwaltung Mannheim

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B38a bei Mannheim ist die Stadtverwaltung Mannheim, Abteilung Fachbereich Sicherheit und Ordnung, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Stadtverwaltung Mannheim.

Weitere Messstellen auf der B38a

Weitere Blitzer auf derselben Bundesstraße:

Auf der Übersichtsseite finden Sie 2 Blitzerstandorte auf der B38a, davon 1 mit der Fahrtrichtungsangabe „City Airport“. Alle Blitzer auf der B38a oder Blitzer in Baden-Württemberg.

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