Online-Anhörung beim Kreis Stormarn: So nutzen Sie Anhoerung.krz.de richtig

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Aktualisiert am 01.09.2026, 17:05 Uhr

Sie haben einen Anhörungsbogen oder ein anderes Schreiben zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten und möchten den Vorgang online aufrufen? Der Kreis Stormarn nutzt dafür das kommunale Portal Anhoerung.krz.de. Hier erfahren Sie, wie die Online-Anhörung funktioniert, welche Zugangsdaten Sie benötigen und was Sie vor dem Absenden Ihrer Angaben beachten sollten.

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Online-Anhörung beim Kreis Stormarn: So öffnen Sie Ihren Vorgang

Für die Online-Anhörung ist beim Kreis Stormarn der Bereich „Fachdienst Öffentliche Sicherheit“ in Bad Oldesloe als Ansprechpartner angegeben. Über den direkten Behördenzugang gelangen Sie zum Login für Ihren persönlichen Vorgang. Für die Anmeldung benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben. Halten Sie das Schreiben daher am besten bereit, bevor Sie das Portal öffnen.

Direkter Behördenzugang

Anhoerung.krz.de
anhoerung.krz.de/609

Die Kennung 609 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.

Offizielles Portal öffnen

Der Zugang ist Ihrem konkreten Verfahren zugeordnet. Verwenden Sie deshalb den Direktlink oder QR-Code aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben und übernehmen Sie die dort angegebenen Anmeldedaten genau.

  • Schreiben bereitlegen: Halten Sie das zuletzt erhaltene Schreiben mit Aktenzeichen und persönlichen Zugangsdaten bereit.
  • Direktzugang öffnen: Nutzen Sie den auf dieser Seite verlinkten Behördenzugang oder den QR-Code aus Ihrem Schreiben.
  • Anmeldedaten übernehmen: Tragen Sie die Zugangsdaten so ein, wie sie im Schreiben angegeben sind.
  • Vorgang vergleichen: Prüfen Sie nach dem Login, ob Behörde, Aktenzeichen und Tatvorwurf zu Ihrem Schreiben passen.
  • Angaben kontrollieren: Lesen Sie Ihre Eingaben vor dem Absenden noch einmal vollständig durch.

Gut zu wissen

Welche Felder und Unterlagen nach dem Login angezeigt werden, hängt von der Behörde, dem Schreiben und dem Stand des Verfahrens ab.

Vor dem Absenden bei Anhoerung.krz.de: Angaben prüfen

Wenn Sie den Behördenzugang für den Kreis Stormarn öffnen, sollten Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensdaten genau zu Ihrem Schreiben passen. Anhoerung.krz.de übermittelt Ihre Eingaben an die Behörde, prüft aber nicht selbst, ob die Messung oder der Vorwurf richtig ist.

  • Behörde und Aktenzeichen: Beides sollte mit dem zuletzt erhaltenen Schreiben übereinstimmen.
  • Tatvorwurf: Kontrollieren Sie – soweit angezeigt – Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
  • Persönliche Daten: Angaben zur Person sollten vollständig und zutreffend sein.
  • Stellungnahme zur Sache: Eine inhaltliche Erklärung ist nicht dasselbe wie ein Einspruch und sollte nicht vorschnell abgegeben werden.
  • Bestätigung sichern: Bietet das Portal nach dem Absenden eine Zusammenfassung oder Eingangsbestätigung an, speichern Sie diese für Ihre Unterlagen.

Geht es in Ihrem Schreiben um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, finden Sie dort die jeweiligen Regelsätze und möglichen Folgen.

Kontakt zum Vorgang beim Kreis Stormarn

Fehlen Zugangsdaten, lässt sich der persönliche Vorgang nicht öffnen oder haben Sie eine Frage zum Aktenzeichen, können Sie sich an die Abteilung Fachdienst Öffentliche Sicherheit in Bad Oldesloe wenden. Halten Sie dabei das Aktenzeichen aus dem Schreiben bereit.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Kreis Stormarn
Abteilung Fachdienst Öffentliche Sicherheit
Anschrift Mommsenstrasse 13, 23843 Bad Oldesloe
Bundesland Schleswig-Holstein
Erfasster Zuständigkeitsbereich Ahrensburg, Bargteheide, Elmenhorst, Reinfeld, Bad Oldesloe, Großhansdorf, Trittau, Glinde oder Reinbek
Telefon 04531 1601334
E-Mail i.lange@kreis-stormarn.de
Online-Anhörung anhoerung.krz.de/609 öffnen

Fragen zur Online-Anhörung beim Kreis Stormarn

Verwenden Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben. Maßgeblich sind der dort genannte Direktlink oder QR-Code und die zu Ihrem Vorgang gehörenden Anmeldedaten.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie den Direktlink und die Zugangsdaten aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben verwenden. Zugangsdaten aus einem älteren Schreiben oder von einem anderen Behördenportal können abgelehnt werden. Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen an die Behörde, telefonisch unter 04531 1601334 oder per E-Mail an i.lange@kreis-stormarn.de.

Ob ein Beweisfoto oder weitere Falldaten angezeigt werden, hängt vom konkreten Vorgang und von den Funktionen ab, die die Behörde für dieses Portal freigeschaltet hat.

Die Anhörung gibt Ihnen nach § 55 OWiG Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist nicht verpflichtend. Angaben zur Person müssen dagegen zutreffend sein; falsche oder verweigerte Pflichtangaben können nach § 111 OWiG relevant werden.

Für die Rückmeldung zur Anhörung ist zunächst die Frist in Ihrem Schreiben maßgeblich. Die Online-Anhörung ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die hinterlegte Anschrift lautet Mommsenstrasse 13, 23843 Bad Oldesloe. Telefonisch erreichen Sie die Behörde unter 04531 1601334. Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet i.lange@kreis-stormarn.de.

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