Blitzer auf der B10 in Esslingen – Piensaubrücke – Richtung Stuttgart
Erfasst am 22.09.2025
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B10 · Esslingen
- Standort
- Piensaubrücke
- Richtung
- Stuttgart
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 80 km/h
- Messgerät
- Poliscan Speed
- Blitzertyp
- Stationärer Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h, ab 101 km/h 3 %
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Esslingen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B10 bei Esslingen?
Die fest installierte Messanlage (Poliscan Speed) auf der B10 bei Esslingen misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Stuttgart. Erlaubt sind hier außerorts 80 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 101 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 121 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 81–90 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 91–95 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 96–100 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 101–105 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 106–110 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 111–120 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 121–130 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 131–140 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 141–150 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 151 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B10 bei Esslingen?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Poliscan Speed kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B10 bei Esslingen gemessen
Die fest installierte Anlage auf der B10 bei Esslingen arbeitet mit PoliScan Speed. Neben Eichung und Anlagenunterlagen sind insbesondere Messfoto, Auswerterahmen und die eindeutige Fahrzeugzuordnung zu kontrollieren. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur stationären Messanlage PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Esslingen weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Eichung & Sicherungszeichen: Bei fest installierten Anlagen an der B10 müssen eine gültige Eichung und unversehrte Sicherungszeichen nachgewiesen sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Esslingen gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Die Messstelle liegt an einer Brücke. Auf Brücken gilt häufig eine eigene Begrenzung, etwa zum Schutz des Bauwerks. Prüfen lässt sich, ob das Limit zum Messzeitpunkt so angeordnet und vor der Brücke gut erkennbar ausgeschildert war.
Zuständige Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Landkreis Esslingen
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B10 bei Esslingen ist die Bußgeldstelle Landkreis Esslingen zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B10 bei Esslingen geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle Landkreis Esslingen erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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