Blitzer auf der B14 in Untermünkheim – kurz vor dem Kreisverkehr zur B19 – Richtung Schwäbisch Hall
Auf der B14 bei Untermünkheim im Bereich kurz vor dem Kreisverkehr zur B19 in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall wird mobil die Geschwindigkeit kontrolliert. Eingesetzt wird ESO ES 3.0. Da das Gerät für jeden Einsatz neu aufgestellt wird, sind Messprotokoll, Ausrichtung und die eindeutige Zuordnung des Messwerts besonders wichtige Prüfpunkte.
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Wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
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| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Bundesstraße | B14 |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Messbereich | Außerorts |
| Ort | Untermünkheim |
| Standortangabe | kurz vor dem Kreisverkehr zur B19 |
| Fahrtrichtung | Schwäbisch Hall |
| Tempolimit | 70 km/h |
| Blitzertyp | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | ESO ES 3.0 |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landratsamt Schwäbisch Hall |
Auf der B14 bei Untermünkheim geblitzt worden? Diese Strafen drohen 2026
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der B14 bei Untermünkheim (kurz vor dem Kreisverkehr zur B19) in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall hängt die Strafe davon ab, wie deutlich Sie das Tempolimit von 70 km/h außerorts überschritten haben. Entscheidend für das genaue Strafmaß ist stets die Überschreitung, die nach Abzug des Toleranzabzugs verbleibt.
Die folgende Übersicht zeigt die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts für Pkw und Motorräder. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer vollständigen Bußgeldübersicht außerorts.
| Überschreitung km/h |
|
Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 20 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 11–15 | 40 € | 0 | kein Fahrverbot – | eher nicht |
| 16–20 | 60 € | 0 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 21–25 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot – | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 26–30 | 150 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 31–40 | 200 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Einspruch prüfen Jetzt prüfen |
Der Gebühren-Schalter zeigt bei Bußgeldern den typischen Gesamtbetrag einschließlich Mindestgebühr und 3,50 € Zustellauslage. Bei fristgerecht angenommenen Verwarnungsgeldern fallen diese Gebühren in der Regel nicht an.
* Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
So wird auf der B14 bei Untermünkheim gemessen
Am Standort auf der B14 bei Untermünkheim kommt der ESO ES 3.0 zum Einsatz. Bei einer konkreten Messung sind insbesondere Aufbau, Fotolinie, Ausrichtung und Fahrzeugzuordnung anhand der Verfahrensakte zu prüfen.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Herstellervorgaben: Einhaltung aller Eich- und Aufbaubestimmungen gemäß der offiziellen Gebrauchsanweisung für das mobile Messgerät ESO ES 3.0.
- Messprotokoll & Schulung: Bei der mobilen Messung müssen Aufstellort, Messentfernung sowie die Schulungsnachweise des Bedienpersonals in der Akte nachgewiesen sein.
- Skizzen & Fotos vom Aufbau: Die Fotodokumentation der Messstelle bei Untermünkheim muss den vorgeschriebenen Sicht- und Anfahrtsbereich eindeutig wiedergeben.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Untermünkheim gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landratsamt Schwäbisch Hall
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B14 bei Untermünkheim ist das Landratsamt Schwäbisch Hall, Abteilung Ordnungs-/Straßenverkehrsamt, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landratsamt Schwäbisch Hall.
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