Blitzer auf der B19 in Würzburg – Stadtring Süd in der Baustelle – Richtung Zentrum
Aktualisiert am 23.03.2025
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B19 · Würzburg
- Standort
- Stadtring Süd in der Baustelle
- Richtung
- Zentrum
- Bereich
- Innerorts
- Tempolimit
- 30 km/h
- Messgerät
- Poliscan Speed
- Blitzertyp
- Stationärer Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h
- Bußgeldstelle
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
- Bundesland
- Bayern
Welche Strafen drohen auf der B19 bei Würzburg?
Die fest installierte Messanlage (Poliscan Speed) auf der B19 bei Würzburg misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Zentrum. Erlaubt sind hier innerorts 30 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 51 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 61 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 31–40 km/h | 30 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 41–45 km/h | 50 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 46–50 km/h | 70 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 51–55 km/h | 115 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 56–60 km/h | 180 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 61–70 km/h | 260 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 41–50 km/h hier 71–80 km/h | 400 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 81–90 km/h | 560 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| 61–70 km/h hier 91–100 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
| über 70 km/h hier ab 101 km/h | 800 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts
Geblitzt auf der B19 bei Würzburg?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Poliscan Speed kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B19 bei Würzburg gemessen
Die fest installierte Anlage auf der B19 bei Würzburg arbeitet mit PoliScan Speed. Neben Eichung und Anlagenunterlagen sind insbesondere Messfoto, Auswerterahmen und die eindeutige Fahrzeugzuordnung zu kontrollieren. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur stationären Messanlage PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Würzburg weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Eichung & Sicherungszeichen: Bei fest installierten Anlagen an der B19 müssen eine gültige Eichung und unversehrte Sicherungszeichen nachgewiesen sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Würzburg gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Das Tempolimit gilt hier wegen einer Baustelle. Solche Limits beruhen auf einer verkehrsrechtlichen Anordnung und wechseln oft mit dem Baufortschritt. Entscheidend ist deshalb, was am Tattag tatsächlich ausgeschildert war und ob die Schilder gut sichtbar standen.
Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B19 bei Würzburg ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B19 bei Würzburg geblitzt worden und haben Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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