Blitzer auf der B31 in Freiburg – Schlossberg – stadteinwärts
Erfasst am 02.09.2025
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B31 · Freiburg
- Standort
- Schlossberg
- Richtung
- stadteinwärts
- Bereich
- Innerorts
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgerät
- Poliscan Speed
- Blitzertyp
- Mobiler Blitzer
- Toleranz
- 3 km/h
- Bußgeldstelle
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B31 bei Freiburg?
Mobile Kontrollen (Poliscan Speed) auf der B31 bei Freiburg erfassen die Geschwindigkeit stadteinwärts. Erlaubt sind hier innerorts 50 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 71 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 81 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 51–60 km/h | 30 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 61–65 km/h | 50 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 66–70 km/h | 70 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 71–75 km/h | 115 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 76–80 km/h | 180 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 81–90 km/h | 260 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 41–50 km/h hier 91–100 km/h | 400 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 101–110 km/h | 560 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| 61–70 km/h hier 111–120 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
| über 70 km/h hier ab 121 km/h | 800 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts
Geblitzt auf der B31 bei Freiburg?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Poliscan Speed kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B31 bei Freiburg gemessen
Bei der mobilen Messung auf der B31 bei Freiburg kommt PoliScan Speed zum Einsatz. Weil das Gerät für jeden Einsatz neu aufgebaut wird, sind Messprotokoll, Aufstellung und Ausrichtung, Auswerterahmen und Fahrzeugzuordnung besonders wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Laserblitzer PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Freiburg weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
- Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Freiburg sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Freiburg gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B31 bei Freiburg ist der Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Abteilung Ordnungsrecht & Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B31 bei Freiburg geblitzt worden und haben Post vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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