Stationäre Messanlage vom Typ TraffiStar S330
Traffistar S330 · Fester Blitzer

Blitzer im Schützenalleetunnel (B31) in Freiburg – stadteinwärts

Aktualisiert am 20.07.2026

Blitzerstandort auf einen Blick

Straße
B31 Schützenalleetunnel
Richtung
FR stadteinwärts
Tempolimit
Variabel (meist 50 km/h)
Messgerät
Traffistar S330
Blitzertyp
Fester Blitzer
Bußgeldstelle
Stadt Freiburg

Welche Strafen drohen in Freiburg, B31 Schützenalleetunnel?

Die fest installierte Messanlage (Traffistar S330) im Schützenalleetunnel (B31) in Freiburg misst die Geschwindigkeit stadteinwärts. Das Tempolimit wechselt hier; entscheidend ist der Wert, der zum Messzeitpunkt galt. Liegt die Geschwindigkeit im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid 21 km/h oder mehr darüber, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 31 km/h zu viel droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw innerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h 30 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h 50 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h 70 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h 115 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h 180 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h 260 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
41–50 km/h 400 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
61–70 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate
über 70 km/h 800 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts

So misst der Blitzer in Freiburg, B31 Schützenalleetunnel

Der TraffiStar S330 im Schützenalleetunnel (B31) in Freiburg ermittelt die Geschwindigkeit über Piezosensoren in der Fahrbahn und arbeitet mit Infrarot. Bei der späteren Auswertung können unter anderem Spurwechsel im Sensorbereich sowie die dokumentierte Lage der Sensoren eine Rolle spielen.

Bei einer fest installierten Anlage stehen vor allem die gültige Eichung, die verwendete Gerätekonfiguration und die eindeutige Fahrzeugzuordnung im Mittelpunkt. Weil das Tempolimit an diesem Standort variabel angezeigt wird, können außerdem die Schalt- oder Anzeigeprotokolle für den konkreten Messzeitpunkt relevant sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

Stationäre Messung am Ende des Tunnels. Das Tempolimit ist variabel: In der Regel gilt Tempo 50, bei dichtem Verkehr wird über die VLS-Anzeige auf Tempo 30 reduziert.

Im Tunnel wird meist mit Infrarot gemessen, ein Blitz ist nicht zu sehen. Viele bemerken die Messung deshalb erst, wenn der Anhörungsbogen kommt. Bei der Prüfung geht es dann vor allem darum, ob das Foto die Person am Steuer eindeutig zeigt.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadt Freiburg

Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Freiburg registriert, eröffnet die Stadt Freiburg, Abteilung Amt für öffentliche Ordnung Dezernat IV, das Bußgeldverfahren. Wird anschließend ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

Daneben kann auch die Verfolgungsverjährung von Bedeutung sein: Sie beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten seit 01.07.2026 sechs Monate, wobei bestimmte Verfahrenshandlungen, zum Beispiel der Versand eines Anhörungsbogens, die Frist unterbrechen können.

Bei der Behörde liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Falls Sie ein Schreiben zu Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten haben finden Sie weitere Infos unter: Online-Anhörung bei Stadt Freiburg.

Weitere Messstellen in Freiburg

In Freiburg wird auch an anderen Stellen gemessen: B3 Habsburgerstraße (beidseitig), B31 Dreisamstraße (FR stadteinwärts) und Schauinslandstraße (FR Süden). Eine Übersicht aller 11 Standorte finden Sie unter Blitzer in Freiburg.