Ampelblitzer Poliscan FM1 in der Elsässer Straße an der Fußgängerampel (Höhe K9860) in Freiburg
Ampel & Tempo · Poliscan FM1

Ampel- und Tempoblitzer in der Elsässer Straße an der Fußgängerampel (Höhe K9860) in Freiburg – Richtung A5

Aktualisiert am 07.07.2026

Ampelblitzer auf einen Blick

Kreuzung
Elsässer Straße / K9860
Richtung
Richtung A5
Überwacht
Rotlicht & Tempo
Tempolimit
30 / 50 km/h (zeitabhängig)
Messgerät
Poliscan FM1
Blitzertyp
Stationärer Blitzer
Bußgeldstelle
Stadt Freiburg
Bundesland
Baden-Württemberg

Welche Strafe droht an der roten Ampel in Freiburg?

Die Kombianlage (Poliscan FM1) in der Elsässer Straße an der Fußgängerampel (Höhe K9860) in Freiburg in Fahrtrichtung A5 fotografiert, wer bei Rot über die Haltelinie fährt. Entscheidend ist die Rotzeit, die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid steht: Bis zu einer Sekunde sind es 90 € und 1 Punkt, länger als eine Sekunde 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße.

Rotlichtverstoß
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Rotlichtverstößen
RotzeitBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1 Sekunde 90 € Punkte 1 Fahrverbot –
bis 1 Sekundemit Gefährdung 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
bis 1 Sekundemit Sachschaden 240 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekunde 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Gefährdung 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Sachschaden 360 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat

Zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Maßgeblich ist die Rotzeit beim Überfahren der Haltelinie. Bußgeldkatalog Rotlicht

Die Anlage überwacht zusätzlich die Geschwindigkeit. Ab 21 km/h zu viel kommt ein Punkt hinzu, ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot (nach Toleranzabzug). Alle Stufen: Bußgeldkatalog innerorts.

Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer Poliscan FM1 in Freiburg

Bei einem Rotlichtverstoß in der Elsässer Straße an der Fußgängerampel (Höhe K9860) in Freiburg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Die Anlage sollte mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet.
  • Auf den Fotos müssen Fahrzeug und Person am Steuer eindeutig zu erkennen sein. Ist das Blitzerfoto kaum erkennbar, hat ein Einspruch gute Chancen.
  • Die Messdaten müssen vollständig gespeichert und übermittelt worden sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
  • Die Gelbphase muss zum Tempolimit passen (nach RiLSA in der Regel 3 Sekunden bei 50 km/h). Der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.

Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.

Bußgeldbescheid aus Freiburg erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nach einer Messung in der Elsässer Straße an der Fußgängerampel (Höhe K9860) in Freiburg leitet Stadt Freiburg das Bußgeldverfahren ein. Zuerst kommt in der Regel ein Anhörungsbogen. Hier ist Vorsicht geboten: Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Verfolgungsverjährung beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate; bestimmte Verfahrenshandlungen wie der Versand eines Anhörungsbogens können sie unterbrechen. Messprotokoll, Fotos und Ampel-Phasenplan lassen sich im Verfahren über eine Akteneinsicht einsehen, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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