Ampelblitzer PoliScan 3R an der Ecke Demminer Straße / Kranichstraße in Neubrandenburg
Ampel & Tempo · PoliScan 3R

Ampel- und Tempoblitzer an der Ecke Demminer Straße / Kranichstraße in Neubrandenburg

Erfasst am 06.10.2026

Ampelblitzer auf einen Blick

Kreuzung
Demminer Straße / Kranichstraße
Überwacht
Rotlicht & Tempo
Tempolimit
50 km/h
Gelbphase
3 Sekunden (RiLSA)
Messgerät
PoliScan 3R
Blitzertyp
Stationärer Blitzer
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Welche Strafe droht an der roten Ampel in Neubrandenburg?

Die Kombianlage (PoliScan 3R) an der Ecke Demminer Straße / Kranichstraße in Neubrandenburg fotografiert, wer bei Rot über die Haltelinie fährt. Entscheidend ist die Rotzeit, die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid steht: Bis zu einer Sekunde sind es 90 € und 1 Punkt, länger als eine Sekunde 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei 50 km/h muss die Gelbphase hier 3 Sekunden dauern. Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße.

Rotlichtverstoß
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Rotlichtverstößen
RotzeitBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1 Sekunde 90 € Punkte 1 Fahrverbot –
bis 1 Sekundemit Gefährdung 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
bis 1 Sekundemit Sachschaden 240 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekunde 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Gefährdung 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Sachschaden 360 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat

Zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Maßgeblich ist die Rotzeit beim Überfahren der Haltelinie. Bußgeldkatalog Rotlicht

Die Anlage überwacht zusätzlich die Geschwindigkeit. Bei erlaubten 50 km/h kommt ab 71 km/h ein Punkt hinzu, ab 81 km/h ein Monat Fahrverbot (jeweils nach Toleranzabzug). Alle Stufen: Bußgeldkatalog innerorts.

Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer PoliScan 3R in Neubrandenburg

Bei einem Rotlichtverstoß an der Ecke Demminer Straße / Kranichstraße in Neubrandenburg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Die Anlage sollte mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet.
  • Auf den Fotos müssen Fahrzeug und Person am Steuer eindeutig zu erkennen sein. Ist das Blitzerfoto kaum erkennbar, hat ein Einspruch gute Chancen.
  • Die Messdaten müssen vollständig gespeichert und übermittelt worden sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
  • Bei 50 km/h soll die Gelbphase nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 3 Sekunden dauern. Ist sie kürzer, kann das für den Einspruch erheblich sein; der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.

Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.

Bußgeldbescheid aus Neubrandenburg erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nach einer Messung an der Ecke Demminer Straße / Kranichstraße in Neubrandenburg leitet LK Mecklenburgische Seenplatte das Bußgeldverfahren ein. Zuerst kommt in der Regel ein Anhörungsbogen. Hier ist Vorsicht geboten: Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Verfolgungsverjährung beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate; bestimmte Verfahrenshandlungen wie der Versand eines Anhörungsbogens können sie unterbrechen. Messprotokoll, Fotos und Ampel-Phasenplan lassen sich im Verfahren über eine Akteneinsicht einsehen, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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