Ampelblitzer Poliscan Speed in der Hamburger Straße 37 Ecke L22 in Rostock
Ampelblitzer · Poliscan Speed

Ampelblitzer in der Hamburger Straße 37 Ecke L22 in Rostock – Richtung Innenstadt

Aktualisiert am 18.09.2026

Ampelblitzer auf einen Blick

Kreuzung
Hamburger Straße 37 / L22
Richtung
Innenstadt
Überwacht
Rotlicht (ggf. Tempo)
Tempolimit
50 km/h
Gelbphase
3 Sekunden (RiLSA)
Messgerät
Poliscan Speed
Blitzertyp
Stationärer Blitzer
Bußgeldstelle
Stadtamt Rostock
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern

Welche Strafe droht an der roten Ampel in Rostock?

Der Ampelblitzer (Poliscan Speed) in der Hamburger Straße 37 Ecke L22 in Rostock in Fahrtrichtung Innenstadt fotografiert, wer bei Rot über die Haltelinie fährt. Entscheidend ist die Rotzeit, die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid steht: Bis zu einer Sekunde sind es 90 € und 1 Punkt, länger als eine Sekunde 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei 50 km/h muss die Gelbphase hier 3 Sekunden dauern. Die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße.

Rotlichtverstoß
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Rotlichtverstößen
RotzeitBußgeldPunkteFahrverbot
bis 1 Sekunde 90 € Punkte 1 Fahrverbot –
bis 1 Sekundemit Gefährdung 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
bis 1 Sekundemit Sachschaden 240 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekunde 200 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Gefährdung 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
über 1 Sekundemit Sachschaden 360 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat

Zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Maßgeblich ist die Rotzeit beim Überfahren der Haltelinie. Bußgeldkatalog Rotlicht

Diese Anlagen können zusätzlich die Geschwindigkeit messen; ob das hier geschehen ist, steht im Anhörungsbogen. Bei erlaubten 50 km/h kommt ab 71 km/h ein Punkt hinzu, ab 81 km/h ein Monat Fahrverbot (jeweils nach Toleranzabzug). Alle Stufen: Bußgeldkatalog innerorts.

Mögliche Messfehler beim Ampelblitzer Poliscan Speed in Rostock

Bei einem Rotlichtverstoß in der Hamburger Straße 37 Ecke L22 in Rostock müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Die Anlage sollte mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie nach Beginn der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich. Wer an der Haltelinie oder kurz dahinter anhält, hat den Kreuzungsbereich nicht gefährdet.
  • Auf den Fotos müssen Fahrzeug und Person am Steuer eindeutig zu erkennen sein. Ist das Blitzerfoto kaum erkennbar, hat ein Einspruch gute Chancen.
  • Die Messdaten müssen vollständig gespeichert und übermittelt worden sein. Fehlen Teile der Rohmessdaten, lässt sich die Messung nicht nachprüfen.
  • Bei 50 km/h soll die Gelbphase nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 3 Sekunden dauern. Ist sie kürzer, kann das für den Einspruch erheblich sein; der Phasenplan der Ampel lässt sich über die Akteneinsicht anfordern.

Wie genau die Beweisführung sein muss, zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt: Dort wurde ein Urteil wegen Rotlichtverstoßes aufgehoben, weil entscheidende Angaben fehlten.

Bußgeldbescheid aus Rostock erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nach einer Messung in der Hamburger Straße 37 Ecke L22 in Rostock leitet Stadtamt Rostock das Bußgeldverfahren ein. Zuerst kommt in der Regel ein Anhörungsbogen. Hier ist Vorsicht geboten: Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Verfolgungsverjährung beträgt seit dem 1. Juli 2026 einheitlich sechs Monate; bestimmte Verfahrenshandlungen wie der Versand eines Anhörungsbogens können sie unterbrechen. Messprotokoll, Fotos und Ampel-Phasenplan lassen sich im Verfahren über eine Akteneinsicht einsehen, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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