Blitzeranhänger auf der falschen Straßenseite: Das Wichtigste
- Grundregel: Nach § 12 Abs. 4 StVO wird rechts geparkt. Links ist es nur erlaubt, wenn rechts Schienen liegen oder in einer Einbahnstraße.
- Polizei: Sie ist nach § 35 Abs. 1 StVO von den Regeln der StVO befreit, soweit das für ihre hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.
- Städte und Kreise: Kommunale Ordnungsbehörden werden in § 35 Abs. 1 StVO nicht genannt. Für sie kommen eher Ausnahmegenehmigungen in Betracht.
- Die Messung: Ein Parkverstoß des Anhängers macht die Messung nicht automatisch ungültig. Entscheidend ist, ob das Gerät korrekt aufgestellt und bedient wurde.
- Fahrtrichtung: Wie der Anhänger steht, sagt wenig darüber, wen er misst. Viele Anhänger erfassen beide Fahrtrichtungen.
Ein Blitzeranhänger, der falsch herum am Straßenrand steht, sorgt in einer Facebook-Gruppe für Blitzer und Polizeikontrollen für Diskussionen. Das Foto zeigt einen Anhänger mit Wismarer Kennzeichen (HWI), der entgegen der Fahrtrichtung abgestellt ist. In den Kommentaren heißt es, das sei nach § 12 Abs. 4 StVO verboten: Geparkt werde immer am rechten Fahrbahnrand. Ein anderer Nutzer findet den Standort ohnehin wenig sinnvoll, weil dort derzeit kaum Autos fahren.
Die Frage ist berechtigt und taucht immer wieder auf: Gelten die Parkregeln auch für Blitzer? Die Antwort hängt davon ab, wem der Anhänger gehört. Und für alle, die dort gemessen wurden, ist eine zweite Frage wichtiger: Ist die Messung dann überhaupt gültig?
Was § 12 StVO zum Parken sagt
Der Kommentar in der Gruppe hat zunächst recht. Nach § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Links darf nur gehalten und geparkt werden, wenn auf der rechten Seite Schienen liegen oder es sich um eine Einbahnstraße handelt.
Für einen normalen Autofahrer ist ein Fahrzeug, das entgegen der Fahrtrichtung am linken Rand steht, also ein Parkverstoß. Ein Blitzeranhänger ist aber kein normales Fahrzeug, sondern ein Messgerät im Einsatz. Ob die Regel für ihn gilt, hängt davon ab, wer ihn betreibt.
Polizei: Sonderrechte nach § 35 StVO
Nach § 35 Abs. 1 StVO sind unter anderem die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und der Zoll von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Verkehrsüberwachung ist eine solche Aufgabe.
Steht ein Polizei-Blitzer falsch herum, weil er nur so den gewünschten Abschnitt erfassen kann, kann das also erlaubt sein. Eine Freikarte ist das aber nicht: Nach § 35 Abs. 8 StVO dürfen Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Ein Anhänger, der andere gefährdet, etwa weil er die Sicht an einer Einmündung verdeckt, ist auch mit Sonderrechten problematisch.
Städte und Kreise: Hier wird es kniffliger
Viele Blitzeranhänger gehören nicht der Polizei, sondern Städten und Landkreisen, die die Geschwindigkeit in eigener Zuständigkeit überwachen. Ein Anhänger mit HWI-Kennzeichen spricht dafür, dass er der Hansestadt Wismar gehört. Kommunale Ordnungsbehörden werden in § 35 Abs. 1 StVO aber nicht genannt. Für sie kommen eher Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO in Betracht, mit denen die Straßenverkehrsbehörde einzelne Abweichungen von der StVO erlauben kann.
Dass auch Blitzer Knöllchen bekommen können, zeigt ein Fall aus Bielefeld: Dort erhielt der städtische Blitzeranhänger „Guntram“ Anfang 2021 von einem Polizisten ein Verwarngeld von 15 Euro, weil er entgegen der Fahrtrichtung und zu nah an einer Einmündung stand. Das Verwarngeld wurde kurz darauf zurückgenommen, die Polizei wollte die Sache nicht weiter verfolgen.
Ist die Messung trotzdem gültig?
Für alle, die an einem solchen Anhänger gemessen wurden, ist das die wichtigere Frage. Die kurze Antwort: Ein Parkverstoß des Anhängers macht die Messung nicht automatisch ungültig. Ob der Anhänger richtig geparkt ist, und ob die Geschwindigkeit richtig gemessen wurde, sind zwei verschiedene Fragen.
Für die Messung kommt es auf andere Punkte an:
- Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Das Messgerät muss so aufgestellt und eingerichtet sein, wie es der Hersteller vorgibt. Das gilt auch für die Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Eichung: Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.
- Zuordnung: Fahren mehrere Fahrzeuge gleichzeitig durch den Messbereich, muss der Messwert eindeutig dem richtigen Fahrzeug zugeordnet sein.
- Standortvorgaben: Viele Bundesländer regeln in Erlassen, wie weit ein Blitzer von einem Ortsschild oder einem Tempolimit-Schild entfernt stehen soll. Ob ein Verstoß dagegen etwas am Ergebnis ändert, hängt vom Einzelfall ab.
- Fahrererkennung: Auf dem Foto muss die Person am Steuer erkennbar sein.
Falsch herum geparkt heißt nicht falsch herum gemessen
Wie ein Anhänger steht, sagt wenig darüber aus, welche Fahrtrichtung er überwacht. Moderne Blitzeranhänger arbeiten häufig mit Laserscannern, etwa der PoliScan FM1. Viele dieser Anhänger können mehrere Fahrstreifen und beide Fahrtrichtungen erfassen. Wer an einem „falsch herum“ geparkten Anhänger vorbeifährt, sollte also nicht davon ausgehen, dass er nicht gemessen wird.
Einen Haken gibt es für die Betreiber trotzdem: Wer mit einem Messgerät die Einhaltung der Verkehrsregeln überwacht, sollte sich selbst daran halten. Ein Anhänger, der erkennbar gegen die StVO abgestellt ist, sorgt für Ärger und schadet der Akzeptanz von Verkehrskontrollen, selbst wenn die Messung am Ende gültig ist.
Häufige Fragen
Darf ein Blitzeranhänger auf dem Gehweg oder im Halteverbot stehen?
Für die Polizei gelten die Sonderrechte nach § 35 StVO, soweit das dringend geboten ist. Für Städte und Kreise kommen Ausnahmegenehmigungen in Betracht. Eine Gefährdung anderer ist in keinem Fall gedeckt.
Kann ich einen falsch geparkten Blitzer melden?
Ja, an das Ordnungsamt der Stadt oder an die Polizei. Ob ein Verwarngeld fällig wird, hängt davon ab, ob für den Standort eine Ausnahme vorlag. An der Messung selbst ändert eine solche Meldung nichts.
Ich wurde an einem falsch geparkten Anhänger geblitzt. Lohnt sich ein Einspruch?
Der Parkverstoß allein reicht in der Regel nicht. Ein Einspruch kann sich aber lohnen, wenn bei Aufstellung, Eichung, Zuordnung oder Fahrererkennung etwas nicht stimmt. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Wo in Deutschland mobile Blitzer und Blitzeranhänger regelmäßig stehen, zeigt unser Blitzerkatalog. Einen neuen Anhänger gesehen? Über Blitzer melden können Sie ihn eintragen lassen.
An einem Blitzeranhänger geblitzt worden?
Aufstellung, Eichung, Zuordnung des Messwerts und Fahrererkennung können bei einer Messung eine Rolle spielen. Lassen Sie Ihr Schreiben kostenlos prüfen.
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