Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier: Online-Anhörung, Kontakt & Blitzerfoto

Kontaktdaten zuletzt geprüft am 07.08.2026

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie den offiziellen Portalzugang, die Kontaktdaten und Hinweise zum Ablauf.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier

Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Die Stadtverwaltung Trier
Abteilung Ordnungsamt
Anschrift Am Augustinerhof, 54290 Trier
Bundesland Rheinland-Pfalz
Zuständigkeitsbereich Trier-Mitte, Nord, Süd, West, Heiligkreuz, Kürenz, Tarforst, Ehrang, Pfalzel, Zewen, Euren, Olewig, Ruwer
Telefon 0651 7180
E-Mail bussgeldstelle@trier.de
Online-Anhörung Offizielles Anhörungsportal öffnen

Wie läuft die Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier ab?

Für die Anmeldung im Online-Portal der Behörde Stadtverwaltung Trier benötigen Sie normalerweise die individuellen Zugangsdaten aus dem Anhörungsbogen. Die Seite der Online-Anhörung sollte ausschließlich über den im Schreiben genannten oder oben verlinkten offiziellen Zugang aufgerufen werden.

  • Portal aufrufen: Öffnen Sie das offizielle Online-Anhörungsportal der Behörde.
  • Zugangsdaten eingeben: Verwenden Sie die Kennung, das Aktenzeichen oder den Zugangscode aus Ihrem Schreiben.
  • Vorwurf prüfen: Kontrollieren Sie die Angaben zum Fahrzeug, Tatort, Tatzeitpunkt und – sofern verfügbar – das Beweisfoto.
  • Persönliche Daten berichtigen: Falsche oder unvollständige Angaben zur Person sollten korrigiert werden.
  • Stellungnahme abwägen: Eine Äußerung zum Tatvorwurf sollte nicht unüberlegt erfolgen, da sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier

Die Anschrift lautet: Am Augustinerhof, 54290 Trier.

Ja. Der offizielle Portalzugang ist in der Kontakttabelle verlinkt. Für die Anmeldung benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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