Wie funktioniert die Online-Anhörung bei der Stadtverwaltung Trier?
Die Stadtverwaltung Trier nutzt für die digitale Anhörung die Plattform Anhörung Online von EurOwiG. Dort können Sie den persönlichen Vorgang zu Ihrem Behördenschreiben aufrufen und die von der Stadtverwaltung Trier freigeschalteten Angaben digital bearbeiten. Der Zugang ist Ihrem Verfahren zugeordnet; halten Sie deshalb das zuletzt erhaltene Schreiben bereit.
Die Anmeldeseite fragt das Aktenzeichen und das Kennwort aus Ihrem Anschreiben ab. Zusätzlich müssen Sie den angezeigten SPAM-Schutz ausfüllen. Danach können Sie den für Ihren Vorgang bereitgestellten Anhörungsbogen digital bearbeiten.
- Anschreiben bereitlegen: Aktenzeichen und Kennwort stehen in dem Schreiben, das Sie von der Behörde erhalten haben.
- Direkten Behördenzugang öffnen: Nutzen Sie den auf dieser Seite hinterlegten Link, damit Sie beim richtigen Behördenbereich landen.
- Aktenzeichen und Kennwort eingeben: Übernehmen Sie beide Angaben aus Ihrem Anschreiben.
- SPAM-Schutz ausfüllen: Tragen Sie zusätzlich die Zeichen ein, die auf der Anmeldeseite angezeigt werden.
- Anhörungsbogen prüfen und absenden: Kontrollieren Sie persönliche Daten und eine mögliche Stellungnahme, bevor Sie den Bogen elektronisch übermitteln.
Gut zu wissen: Anhörung Online ist für die digitale Erfassung von Anhörungsbögen vorgesehen. Die eingegebenen Daten werden nach den Angaben der Plattform verschlüsselt an die weiterverarbeitende Software der zuständigen Behörde übertragen.
Blitzerkatalog.org ist nicht die zuständige Behörde. Der Button führt zum für diese Bußgeldstelle hinterlegten externen Portal.
Welche Zugangsdaten brauche ich für die Online-Anhörung bei der Stadtverwaltung Trier?
Für den Vorgang bei der Stadtverwaltung Trier benötigen Sie Aktenzeichen und Kennwort aus dem Anschreiben. Verwenden Sie die Angaben aus dem zuletzt von der Stadtverwaltung Trier erhaltenen Schreiben, weil ältere Zugangsdaten oder ein Zugang zu einer anderen Behörde nicht zu Ihrem aktuellen Vorgang passen müssen.
Anhörung Online dient in erster Linie zum digitalen Ausfüllen und Übermitteln des Anhörungsbogens. Ob darüber hinaus ein Beweisfoto angezeigt wird, hängt von der Ausgestaltung des konkreten Behördenzugangs ab.
Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?
Vor einer inhaltlichen Stellungnahme kann es sinnvoll sein, den Tatvorwurf, das Blitzerfoto und die zugrunde liegenden Angaben zu prüfen. Haben Sie einen Anhörungsbogen von der Stadtverwaltung Trier erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.
Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben von der Stadtverwaltung Trier genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Welche Frist gilt bei der Anhörung?
Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen von der Stadtverwaltung Trier ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Was kann ich tun, wenn der Login nicht funktioniert?
Vergleichen Sie Aktenzeichen und Kennwort Zeichen für Zeichen mit dem Anschreiben und öffnen Sie den für Ihre Behörde vorgesehenen Direktlink. Ein Zugang zu einem anderen Behördenbereich funktioniert für Ihren Vorgang nicht.
Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen direkt an die Stadtverwaltung Trier. Teilen Sie persönliche Kennwörter oder PINs nur über die von der Behörde vorgesehenen Wege mit.