Kontaktdaten der Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Montabaur
Die folgenden Angaben stammen aus dem hinterlegten Datensatz der Behörde. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Informationen auf dem offiziellen Behördenportal maßgeblich.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Die Verbandsgemeinde Montabaur |
| Abteilung | Ordnungsamt |
| Anschrift | Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Zuständigkeitsbereich | Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Görgeshausen, Heilerscheid, Neuhäusel, Oberelbert, Simmern, Stahlhofen oder Untershausen |
| Telefon | 02602 1260 |
| Info@montabaur.de |
Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Verbandsgemeinde Montabaur möglich?
Im vorliegenden Datensatz ist kein eigener Online-Anhörungsdienst gekennzeichnet. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.
Bußgelder und typische Verkehrsverstöße
Die Bußgeldstelle bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.
Verjährung im Bußgeldverfahren
Aktuelle Verjährungsfrist beachten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.