Blitzer auf der B16 in Neuburg an der Donau auf Höhe Maxweiler unter der Brücke – Richtung Westen
Aktualisiert am 23.09.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B16 · Neuburg an der Donau
- Standort
- Höhe Maxweiler unter der Brücke
- Richtung
- Westen
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 100 km/h
- Messgerät
- PoliScan Fm1
- Blitzertyp
- Blitzeranhänger
- Toleranz
- 3 % (bei 130 km/h: 4 km/h)
- Bußgeldstelle
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
- Bundesland
- Bayern
Welche Strafen drohen auf der B16 bei Neuburg an der Donau?
Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B16 bei Neuburg an der Donau misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Westen. Erlaubt sind hier außerorts 100 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 121 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 141 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 101–110 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 111–115 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 116–120 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 121–125 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 126–130 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 131–140 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 141–150 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 151–160 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 161–170 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 171 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B16 bei Neuburg an der Donau?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem PoliScan Fm1 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B16 bei Neuburg an der Donau gemessen
Im Blitzeranhänger auf der B16 bei Neuburg an der Donau arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Neuburg an der Donau weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B16 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
- Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Neuburg an der Donau kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Neuburg an der Donau gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B16 bei Neuburg an der Donau ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B16 bei Neuburg an der Donau geblitzt worden und haben Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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