Alkohol am Steuer: Strafen 2026
Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Strafen und Führerschein 2026
Ein Glas Wein zum Essen, ein Bier nach Feierabend: Ab 0,5 Promille kostet das 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist die Fahrt eine Straftat, und der Führerschein ist in der Regel weg. Fahranfänger dürfen gar nichts trinken.
Führerschein wegen Alkohol in Gefahr?
Ab 1,1 Promille droht ein Strafverfahren. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
Fall prüfenPromillegrenzen und Strafen im Überblick
Bei Alkohol am Steuer gibt es mehrere Grenzen. Bis 1,09 Promille geht es meist um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen um die Straftat Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB:
| Promille | Strafe | Punkte | Führerschein |
|---|---|---|---|
| Ab 0,0 ‰: Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren | 250 € Bußgeld | 1 | Aufbauseminar, Probezeit + 2 Jahre |
| Ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien, Unfall) | Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 3 | Entziehung im Regelfall |
| 0,5 bis 1,09 ‰, erstmals | 500 € Bußgeld | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
| 0,5 bis 1,09 ‰, zum zweiten Mal | 1.000 € Bußgeld | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
| 0,5 bis 1,09 ‰, zum dritten Mal | 1.500 € Bußgeld | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
| Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) | Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 3 | Entziehung im Regelfall, Sperre mind. 6 Monate |
| Ab 1,6 ‰ | wie ab 1,1 ‰ | 3 | Entziehung, MPU vor Neuerteilung |
Bußgelder nach Bußgeldkatalog zzgl. Gebühren und Auslagen. 0,5 Promille entsprechen 0,25 mg/l Atemalkohol. Die Geldstrafe bei einer Straftat wird in Tagessätzen nach dem Nettoeinkommen bemessen.
0,5 Promille: Bußgeld und Fahrverbot
Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt, ohne dass Ausfallerscheinungen auftreten, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Gemessen wird oft zuerst der Atemalkohol, der Grenzwert liegt dort bei 0,25 mg/l. Schon beim ersten Mal sind 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Wer erneut erwischt wird, zahlt 1.000 und dann 1.500 Euro und muss den Führerschein jeweils drei Monate abgeben.
Fahranfänger und unter 21: Absolutes Alkoholverbot
In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. In der Praxis wird ab etwa 0,2 Promille geahndet. Es drohen 250 Euro und ein Punkt. Für Fahranfänger ist das ein A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und ein Aufbauseminar ist Pflicht. Ab 0,5 Promille gelten zusätzlich die normalen Strafen.
Ab 1,1 Promille: Trunkenheit im Verkehr
Ab 1,1 Promille gilt jeder Autofahrer als absolut fahruntüchtig, auch wenn er sich noch fit fühlt. Die Fahrt ist dann eine Straftat nach § 316 StGB. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazukommen, etwa Schlangenlinien, ein Unfall oder auffällige Fahrfehler. Man spricht dann von relativer Fahruntüchtigkeit.
- Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei Ersttätern bleibt es meist bei einer Geldstrafe, oft rund ein Monatsnettoeinkommen.
- Führerschein: Die Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Das Gericht setzt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, bei Ersttätern häufig 9 bis 12 Monate.
- Unfall oder Gefährdung: Wird dabei ein anderer gefährdet, liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB vor, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
- Fahrrad: Für Radfahrer liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. E-Scooter gelten dagegen als Kraftfahrzeuge, hier gelten dieselben Grenzen wie im Auto.
MPU: Ab wann sie droht
Nach einer Entziehung bekommen Sie die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück, sondern müssen sie neu beantragen. Ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vorher eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Auch zwischen 1,1 und 1,59 Promille kann sie eine MPU anordnen, etwa wenn trotz des hohen Werts keine Ausfallerscheinungen auftraten, was auf Gewöhnung an Alkohol hindeutet, oder bei wiederholten Alkoholfahrten.
Versicherung: Regress bis zu 5.000 Euro
Verursachen Sie unter Alkohol einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar den Schaden des Gegners, kann aber bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern. Die Vollkasko kürzt bei Alkohol ihre Leistung oder zahlt bei absoluter Fahruntüchtigkeit oft gar nicht.
Drogen und Cannabis am Steuer
Für Cannabis gilt seit dem 22. August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng THC pro Milliliter Blutserum. Wer darüber liegt, zahlt in der Regel 500 Euro, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige ist Cannabis am Steuer ganz verboten. Mehr dazu unter § 24a StVG: Alkohol und Drogen.
So läuft das Verfahren ab
- Kontrolle: Der Atemalkoholtest vor Ort ist freiwillig. Bei Verdacht kann die Polizei eine Blutprobe anordnen, die gerichtsfest den Wert ermittelt.
- Schweigen: Angaben zu Trinkmenge und Trinkzeit sind freiwillig und werden später oft gegen Sie verwendet. Machen Sie dazu zunächst keine Angaben.
- Führerschein: Ab 1,1 Promille wird der Führerschein meist sofort sichergestellt und kann vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO).
- Strafbefehl: Häufig endet das Verfahren mit einem Strafbefehl. Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Warum sich ein Anwalt lohnt
Ob die Blutprobe korrekt entnommen und ausgewertet wurde, ob der Atemalkoholtest verwertbar ist und wann die Sperrfrist endet, entscheidet über Monate ohne Führerschein. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, die Messung prüfen und darauf hinwirken, dass die Sperrfrist kürzer ausfällt oder der vorläufig entzogene Führerschein früher zurückkommt. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit in Verkehrsstrafsachen.
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Fall prüfenHäufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Kurz beantwortet: Promillegrenzen, Strafen, MPU und Führerschein.
Wie viel Promille sind am Steuer erlaubt?
Für erfahrene Autofahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille, ab 0,3 Promille drohen bei Ausfallerscheinungen aber schon Strafen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Was kostet es, mit 0,5 Promille erwischt zu werden?
Beim ersten Mal 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Dazu kommen Gebühren und Auslagen.
Ist der Führerschein ab 1,1 Promille weg?
In aller Regel ja. Ab 1,1 Promille ist die Fahrt eine Straftat nach § 316 StGB, das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Danach müssen Sie den Führerschein neu beantragen.
Ab wie viel Promille muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung eine MPU. Auch zwischen 1,1 und 1,59 Promille ist eine MPU möglich, etwa wenn keine Ausfallerscheinungen auftraten oder Sie schon früher mit Alkohol gefahren sind.
Muss ich bei der Polizei pusten?
Nein, der Atemalkoholtest ist freiwillig. Bei Verdacht kann die Polizei aber eine Blutprobe anordnen. Angaben zu Trinkmenge und Zeitpunkt müssen Sie nicht machen.
Gelten die Grenzen auch für E-Scooter und Fahrrad?
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, hier gelten dieselben Grenzen wie im Auto. Für Radfahrer liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, bei Ausfallerscheinungen auch darunter.
- § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze
- § 24c StVG – Alkoholverbot für Fahranfänger
- § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
- § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 13 FeV – MPU bei Alkoholproblematik
- ADAC: Promillegrenze und Strafen
Rechtsstand der redaktionellen Prüfung: 1. November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.