Geschwindigkeitsmessgerät vom Typ PoliScan FM1
PoliScan Fm1 · Blitzeranhänger

Blitzer auf der B77 in Rendsburg – kurz vor dem Kanaltunnel – Richtung Hamburg

Aktualisiert am 14.10.2026

Blitzerstandort auf einen Blick

Bundesstraße
B77 · Rendsburg
Standort
kurz vor dem Kanaltunnel
Richtung
Hamburg
Bereich
Außerorts
Tempolimit
60 km/h
Messgerät
PoliScan Fm1
Blitzertyp
Blitzeranhänger
Toleranz
3 km/h

Welche Strafen drohen auf der B77 bei Rendsburg?

Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B77 bei Rendsburg misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Hamburg. Erlaubt sind hier außerorts 60 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 81 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 101 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw außerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 61–70 km/h 20 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 71–75 km/h 40 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 76–80 km/h 60 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 81–85 km/h 100 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 86–90 km/h 150 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 91–100 km/h 200 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
41–50 km/h hier 101–110 km/h 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 111–120 km/h 480 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h hier 121–130 km/h 600 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h hier ab 131 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts

So wird auf der B77 bei Rendsburg gemessen

Im Blitzeranhänger auf der B77 bei Rendsburg arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Rendsburg weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
  • Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B77 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
  • Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Rendsburg kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Rendsburg gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

Die Messung findet im Tunnelbereich statt. Wegen der Lichtverhältnisse kommt es hier besonders darauf an, ob das Messfoto die Person am Steuer eindeutig zeigt.

Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Kreis Rendsburg-Eckernförde

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B77 bei Rendsburg ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Abteilung Fachdienst Verkehr Bußgeldbehörde, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Weitere Messstellen auf der B77

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Auf der Übersichtsseite finden Sie 2 Blitzerstandorte auf der B77, davon 1 mit der Fahrtrichtungsangabe „Hamburg“. Alle Blitzer auf der B77 oder Blitzer in Schleswig-Holstein.

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