Blitzer auf der B29 in Aalen im Baustellenabschnitt – Richtung Essingen
Aktualisiert am 08.05.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B29 · Aalen
- Standort
- im Baustellenabschnitt
- Richtung
- Essingen
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 120 km/h
- Messgerät
- Traffistar S350
- Blitzertyp
- Mobiler Blitzer
- Toleranz
- 3 % (bei 150 km/h: 5 km/h)
- Bußgeldstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Welche Strafen drohen auf der B29 bei Aalen?
Mobile Kontrollen (Traffistar S350) auf der B29 bei Aalen erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Essingen. Erlaubt sind hier außerorts 120 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 141 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 161 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 121–130 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 131–135 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 136–140 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 141–145 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 146–150 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 151–160 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 161–170 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 171–180 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 181–190 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 191 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B29 bei Aalen?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem Traffistar S350 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B29 bei Aalen gemessen
Bei der mobilen Kontrolle auf der B29 bei Aalen wird ein TraffiStar S350 eingesetzt. Maßgeblich sind der dokumentierte Aufbau am Einsatztag, Eichung, Messprotokoll, Messfoto und Fahrzeugzuordnung. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Laserblitzer TraffiStar S350.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Aalen weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
- Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Aalen sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Aalen gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Das Tempolimit gilt hier wegen einer Baustelle. Solche Limits beruhen auf einer verkehrsrechtlichen Anordnung und wechseln oft mit dem Baufortschritt. Entscheidend ist deshalb, was am Tattag tatsächlich ausgeschildert war und ob die Schilder gut sichtbar standen.
Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B29 bei Aalen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Regierungspräsidium Karlsruhe.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B29 bei Aalen geblitzt worden und haben Post vom Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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