Geschwindigkeitsmessgerät vom Typ PoliScan FM1
PoliScan FM1 · Blitzeranhänger

Blitzer auf der B464 in Renningen im Baustellenbereich / Übergang – Richtung Böblingen

Erfasst am 27.12.2025

Blitzerstandort auf einen Blick

Bundesstraße
B464 · Renningen
Standort
im Baustellenbereich / Übergang
Richtung
Böblingen
Bereich
Außerorts
Tempolimit
60 km/h
Messgerät
PoliScan FM1
Blitzertyp
Blitzeranhänger
Toleranz
3 km/h
Bußgeldstelle
Landkreis Böblingen

Welche Strafen drohen auf der B464 bei Renningen?

Der Blitzeranhänger (PoliScan FM1) auf der B464 bei Renningen misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Böblingen. Erlaubt sind hier außerorts 60 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 81 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 101 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Pkw außerorts
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–10 km/h hier 61–70 km/h 20 € Punkte – Fahrverbot –
11–15 km/h hier 71–75 km/h 40 € Punkte – Fahrverbot –
16–20 km/h hier 76–80 km/h 60 € Punkte – Fahrverbot –
21–25 km/h hier 81–85 km/h 100 € Punkte 1 Fahrverbot –
26–30 km/h hier 86–90 km/h 150 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
31–40 km/h hier 91–100 km/h 200 € Punkte 1 Fahrverbot bei Wiederholung
41–50 km/h hier 101–110 km/h 320 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h hier 111–120 km/h 480 € Punkte 2 Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h hier 121–130 km/h 600 € Punkte 2 Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h hier ab 131 km/h 700 € Punkte 2 Fahrverbot 3 Monate

Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts

So wird auf der B464 bei Renningen gemessen

Im Blitzeranhänger auf der B464 bei Renningen arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.

Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:

  • Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Renningen weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
  • Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B464 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
  • Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Renningen kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
  • Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Renningen gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.

Besonderheiten dieser Messstelle

Das Tempolimit gilt hier wegen einer Baustelle. Solche Limits beruhen auf einer verkehrsrechtlichen Anordnung und wechseln oft mit dem Baufortschritt. Entscheidend ist deshalb, was am Tattag tatsächlich ausgeschildert war und ob die Schilder gut sichtbar standen.

Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.

Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Böblingen

Für das Verfahren nach einer Messung auf der B464 bei Renningen ist der Landkreis Böblingen, Abteilung Verkehr und Ordnung, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen.

Weitere Messstellen auf der B464

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Auf der Übersichtsseite finden Sie 13 Blitzerstandorte auf der B464, davon 3 mit der Fahrtrichtungsangabe „Böblingen“. Alle Blitzer auf der B464 oder Blitzer in Baden-Württemberg.

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