Blitzer auf der B51 in Bitburg – Anschlussstelle B257 – Richtung Trier
Aktualisiert am 06.10.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B51 · Bitburg
- Standort
- Anschlussstelle B257
- Richtung
- Trier
- Bereich
- Außerorts
- Tempolimit
- 100 km/h
- Messgerät
- PoliScan Speed
- Blitzertyp
- Mobiler Blitzer
- Toleranz
- 3 % (bei 130 km/h: 4 km/h)
- Bußgeldstelle
- Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Welche Strafen drohen auf der B51 bei Bitburg?
Mobile Kontrollen (PoliScan Speed) auf der B51 bei Bitburg erfassen die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Trier. Erlaubt sind hier außerorts 100 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 121 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 141 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 101–110 km/h | 20 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 111–115 km/h | 40 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 116–120 km/h | 60 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 121–125 km/h | 100 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 126–130 km/h | 150 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 131–140 km/h | 200 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 41–50 km/h hier 141–150 km/h | 320 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 151–160 km/h | 480 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h hier 161–170 km/h | 600 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h hier ab 171 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle außerorts
Geblitzt auf der B51 bei Bitburg?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem PoliScan Speed kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B51 bei Bitburg gemessen
Bei der mobilen Messung auf der B51 bei Bitburg kommt PoliScan Speed zum Einsatz. Weil das Gerät für jeden Einsatz neu aufgebaut wird, sind Messprotokoll, Aufstellung und Ausrichtung, Auswerterahmen und Fahrzeugzuordnung besonders wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum mobilen Laserblitzer PoliScan Speed.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Bitburg weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Messprotokoll & Schulung: Bei mobilen Messungen müssen ein vollständiges Messprotokoll und der Schulungsnachweis des Messpersonals für das eingesetzte Gerät vorliegen.
- Dokumentation des Aufbaus: Aufstellort und Messbereich bei Bitburg sollten im Messprotokoll nachvollziehbar festgehalten sein.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Bitburg gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Für mobile Messungen sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B51 bei Bitburg ist die Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich, Abteilung Fachbereich 01 / Öffentlichkeitsarbeit, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Adresse und Kontaktdaten: Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B51 bei Bitburg geblitzt worden und haben Post von der Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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