22 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Mit 22 km/h zu viel außerorts geblitzt? Dafür sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg vor. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, was in der Probezeit gilt und wie Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen können.

Ein Auto wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.

22 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick

Bußgeld
100 €
Mit Gebühren
128,50 €
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
keines
Probezeit
A-Verstoß
Lkw-Regelsatz
150 € · 1 Punkt

Was kosten 22 km/h zu schnell außerorts?

22 km/h zu schnell außerorts kosten 100 € Bußgeld und bringen einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot gibt es nicht. Mit Gebühren sind es 128,50 €. In der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.

Ob die Messung korrekt war und alle Werte im Schreiben stimmen, lässt sich oft schon an wenigen Angaben erkennen. Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid dafür einfach im kostenlosen Blitzer-Check hoch.

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog (100 €), der Verwaltungsgebühr von 25 € (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €) und 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bescheids.

Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 150 Euro, ein Punkt.

Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 20 €––
11–15 km/h 40 €––
16–20 km/h 60 €––
21–25 km/h Ihr Wert 100 €1–
26–30 km/h 150 €1nur bei Wiederholung
31–40 km/h 200 €1nur bei Wiederholung
41–50 km/h 320 €21 Monat
51–60 km/h 480 €21 Monat
61–70 km/h 600 €22 Monate
über 70 km/h 700 €23 Monate
km/hBußgeldPFV
≤10 20 €––
11–15 40 €––
16–20 60 €––
21–25 100 €1–
26–30 150 €11 M*
31–40 200 €11 M*
41–50 320 €21 M
51–60 480 €21 M
61–70 600 €22 M
>70 700 €23 M
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung

Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.

22 km/h zu schnell: außerorts günstiger als innerorts

Außerorts kosten 22 km/h zu viel 100 € Bußgeld. Innerorts sieht der Bußgeldkatalog für dieselbe Überschreitung 115 € Bußgeld, einen Punkt und kein Fahrverbot vor – das sind 15 € mehr.

Der Grund: In Städten sind Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs, und es bleibt wenig Raum zum Reagieren. Deshalb sind die Regelsätze innerorts höher, und das Regelfahrverbot greift dort schon ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h. Alle Werte für Städte und Ortschaften: 22 km/h zu schnell innerorts.

Gemessen oder nach Abzug: Welcher Wert zählt?

Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.

Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 126 km/h ergibt sich nach Abzug von 4 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 122 km/h – also eine Überschreitung um 22 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.

Wie viele Punkte gibt es für 22 km/h zu schnell?

Ja. Eine Überschreitung um 22 km/h außerorts wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts bewertet. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt zwei Jahre und sechs Monate.

Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.

Droht bei 22 km/h ein Fahrverbot?

Nein. Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog außerorts erst ab einer Überschreitung um 41 km/h vor.

22 km/h zu schnell in der Probezeit: Was passiert?

Eine Überschreitung um 21 km/h oder mehr gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst. Mehr dazu: Probezeit.

Vom Blitzer zum Bußgeldbescheid: So läuft das Verfahren ab

Wer mit 22 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wird, erfährt davon meist erst einige Wochen später per Post. Ist das Fahrzeug auf Sie zugelassen, erhalten Sie in der Regel zuerst einen Anhörungsbogen. Gehört das Auto jemand anderem, etwa dem Arbeitgeber oder einem Familienmitglied, geht stattdessen ein Zeugenfragebogen an den Halter. Im Schreiben stehen Tatzeit, Messort, die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und das Beweismittel, also etwa das Messgerät und das Foto.

Im Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen, und das ist oft auch sinnvoll, bevor Sie die Messung haben prüfen lassen. Anschließend erlässt die Bußgeldstelle für die 22 km/h zu viel außerorts den Bußgeldbescheid: 100 € zuzüglich Gebühren und Auslagen und einen Punkt in Flensburg.

Ab der Zustellung des Bescheids läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen. Legen Sie Einspruch ein, prüft die Bußgeldstelle den Fall noch einmal. Hält sie an dem Vorwurf fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab, das dann über die Messung entscheidet.

Wer muss zahlen: Fahrer oder Halter?

Auch bei 22 km/h zu schnell auf der Landstraße oder Autobahn gilt: Bußgeld und Punkte treffen immer den Fahrer, nicht den Halter des Fahrzeugs. Die Behörde muss deshalb nachweisen, wer zur Tatzeit am Steuer saß. Dafür dient vor allem das Beweisfoto, das bei den meisten Messungen außerorts von vorn aufgenommen wird. Ist der Fahrer darauf nicht eindeutig zu erkennen, etwa wegen einer Sonnenblende, einer Spiegelung, Gegenlicht oder hoher Geschwindigkeit, ist das ein wichtiger Punkt für die Prüfung.

Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, muss das Verfahren eingestellt werden. Eine Haftung des Halters, wie es sie beim Falschparken gibt (§ 25a StVG), sieht das Gesetz bei Tempoverstößen nicht vor. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde dem Halter dann auferlegen, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a StVZO), und bei einem Verstoß mit Punkten ist das nicht unüblich. Nahe Angehörige müssen als Zeugen übrigens niemanden belasten: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Bußgeld bezahlen: Fristen und Ratenzahlung

Das Bußgeld für 22 km/h zu viel außerorts wird erst fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Danach haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, den Gesamtbetrag von 128,50 € zu überweisen (§ 66 Abs. 2 OWiG). Geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen aus dem Bescheid an. Wer den Betrag nicht auf einmal aufbringen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Den Antrag stellen Sie am besten schriftlich und noch vor Ablauf der Zahlungsfrist, mit einer kurzen Begründung zu Ihren finanziellen Verhältnissen.

Wer gar nicht zahlt, bekommt zunächst eine Mahnung. Danach kann die Behörde den Betrag vollstrecken lassen, etwa durch eine Kontopfändung. Im äußersten Fall kann das Gericht sogar Erzwingungshaft anordnen (§ 96 OWiG). Haben Sie Zweifel an der Messung, sollten Sie das deshalb nicht durch Nichtzahlen klären, sondern rechtzeitig Einspruch einlegen.

Wo außerorts geblitzt wird

Mit 22 km/h zu viel geblitzt werden kann man außerorts an vielen Stellen: In unserer Datenbank sind 840 Messstellen an Autobahnen und 550 an Bundesstraßen außerorts erfasst. Hinzu kommen mobile Kontrollen auf Landstraßen, die oft an Gefahrenstellen wie Kurven, Kreuzungen oder vor Ortseingängen stehen.

Am häufigsten messen dort Poliscan Speed, Poliscan Fm1 und ESO ES 8.0. Welche Schwachstellen die einzelnen Geräte haben, erklären wir in der Übersicht der Messgeräte.

Die meisten erfassten Messstellen gibt es auf:

Lohnt sich bei 22 km/h ein Einspruch?

Bei 22 km/h zu schnell steht ein Punkt in Flensburg im Raum – in der Probezeit zudem ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit. Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn schon Punkte im Register stehen oder Sie auf den Führerschein angewiesen sind. Häufige Ansatzpunkte sind:

Welches Gerät Sie gemessen hat, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – oft nur als „Lasermessgerät“. Wie Sie es genauer bestimmen: Welcher Blitzer hat mich geblitzt?

Auch ein Verstoß mit 22 km/h zu viel außerorts verjährt seit dem 1. Juli 2026 erst nach sechs Monaten statt nach drei (§ 26 Abs. 3 StVG). Ein Bescheid, der nach mehr als drei Monaten kommt, ist also nicht mehr automatisch verjährt.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Viele Bußgeldstellen bieten dafür eine Online-Anhörung an.

Strafe für 22 km/h zu schnell verhindern: Bescheid kostenlos prüfen lassen

Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genauen Prüfung stand. Messgeräte müssen gültig geeicht sein, nach der Gebrauchsanweisung aufgebaut und von geschultem Personal bedient werden, und die Behörde muss Fristen und Formvorschriften einhalten. Passiert dabei ein Fehler, lassen sich die im Bescheid aufgeführten Folgen für 22 km/h zu schnell außerorts in vielen Fällen verhindern oder zumindest abmildern.

Bei Ihnen geht es um 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, in der Probezeit zusätzlich um ein Aufbauseminar und zwei weitere Jahre Probezeit. Gerade wer schon Punkte hat oder beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte den Vorwurf nicht ungeprüft akzeptieren.

Blitzerkatalog.org bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen. Laden Sie das Schreiben einfach hoch. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht es sich an und sagt Ihnen, ob es Ansatzpunkte gibt und ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Verteidigung bei 22 km/h zu schnell

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeitsmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Bei 22 km/h zu viel außerorts geht es um 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Rechtsanwalt Junge fordert deshalb zuerst die Bußgeldakte an: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals und, wenn vorhanden, die digitale Falldatei. Anhand dieser Unterlagen prüft er, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob die Behörde alle Fristen und Formvorschriften eingehalten hat.

Gerade wer schon Punkte in Flensburg hat oder beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte einen Eintrag nicht vorschnell hinnehmen. Ein Gutachten eines Sachverständigen kann Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Diese Erkenntnisse nutzt Rechtsanwalt Junge für fundierte Einwendungen gegenüber der Bußgeldstelle und, wenn nötig, vor Gericht.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten geht es über den kostenlosen Blitzer-Check: Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 22 km/h zu viel außerorts einfach als Foto oder PDF hoch, auch direkt vom Smartphone. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort und das Zustellungsdatum an. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht sich Ihr Schreiben an und gibt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Anfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen, damit genug Zeit für den Einspruch bleibt.

Häufige Fragen zu 22 km/h zu schnell außerorts

Was kosten 22 km/h zu schnell außerorts?

Für 22 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 100 € vor. Mit Gebühren und Auslagen sind es 128,50 €.

Gibt es für 22 km/h zu schnell außerorts Punkte in Flensburg?

Für 22 km/h zu schnell außerorts gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Droht bei 22 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot?

Für 22 km/h zu schnell außerorts gibt es kein Fahrverbot. Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog außerorts erst ab 41 km/h vor.

Sind 22 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?

22 km/h zu schnell außerorts sind in der Probezeit ein A-Verstoß: Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Gilt der Bußgeldkatalog außerorts auch auf der Autobahn?

Ja. Außerorts umfasst Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Für 22 km/h zu schnell gelten dort dieselben Regelsätze, egal ob das Tempolimit bei 70, 100 oder 120 km/h liegt.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Schritte der Behörde, etwa die Anordnung der Anhörung, unterbrechen die Frist.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).

Wann wird der Punkt in Flensburg wieder gelöscht?

Ein Verstoß mit einem Punkt wird nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Welche Toleranz wird bei der Messung abgezogen?

Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht bereits der Wert nach diesem Toleranzabzug.

Was kosten 22 km/h zu schnell innerorts?

Innerorts sieht der Bußgeldkatalog für 22 km/h zu schnell 115 € Bußgeld, einen Punkt und kein Fahrverbot vor.

Muss der Halter zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist?

Nein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen nur den Fahrer. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Die Behörde kann dem Halter dann aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?

Ja. Wer den Betrag nicht auf einmal zahlen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Am besten stellen Sie den Antrag, bevor die Zahlungsfrist abläuft.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Fachlich verantwortet von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht · Stand: 31.10.2026

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