69 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Mit 69 km/h zu viel außerorts geblitzt? Dafür sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wie das Fahrverbot abläuft und wie Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen können.

Ein Auto wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.

69 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick

Bußgeld
600 €
Mit Gebühren
633,50 €
Punkte
2 Punkte
Fahrverbot
2 Monate
Probezeit
A-Verstoß
Lkw-Regelsatz
700 € · 2 Punkte · 3 Monate

Was kosten 69 km/h zu schnell außerorts?

69 km/h zu schnell außerorts kosten 600 € Bußgeld und bringen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten. Mit Gebühren sind es 633,50 €. In der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.

Ob die Messung korrekt war und alle Werte im Schreiben stimmen, lässt sich oft schon an wenigen Angaben erkennen. Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid dafür einfach im kostenlosen Blitzer-Check hoch.

Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog (600 €), der Verwaltungsgebühr von 30 € (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €) und 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bescheids.

Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h 20 €––
11–15 km/h 40 €––
16–20 km/h 60 €––
21–25 km/h 100 €1–
26–30 km/h 150 €1nur bei Wiederholung
31–40 km/h 200 €1nur bei Wiederholung
41–50 km/h 320 €21 Monat
51–60 km/h 480 €21 Monat
61–70 km/h Ihr Wert 600 €22 Monate
über 70 km/h 700 €23 Monate
km/hBußgeldPFV
≤10 20 €––
11–15 40 €––
16–20 60 €––
21–25 100 €1–
26–30 150 €11 M*
31–40 200 €11 M*
41–50 320 €21 M
51–60 480 €21 M
61–70 600 €22 M
>70 700 €23 M
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung

Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.

69 km/h zu schnell: außerorts günstiger als innerorts

Außerorts kosten 69 km/h zu viel 600 € Bußgeld. Innerorts sieht der Bußgeldkatalog für dieselbe Überschreitung 700 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten vor – das sind 100 € mehr.

Der Grund: In Städten sind Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs, und es bleibt wenig Raum zum Reagieren. Deshalb sind die Regelsätze innerorts höher, und das Regelfahrverbot greift dort schon ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h. Alle Werte für Städte und Ortschaften: 69 km/h zu schnell innerorts.

Gemessen oder nach Abzug: Welcher Wert zählt?

Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.

Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 175 km/h ergibt sich nach Abzug von 6 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 169 km/h – also eine Überschreitung um 69 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.

Wie viele Punkte gibt es für 69 km/h zu schnell?

Ja. Eine Überschreitung um 69 km/h außerorts wird mit zwei Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts bewertet. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre.

Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.

Droht bei 69 km/h ein Fahrverbot?

Ja. Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot von zwei Monaten vor. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen; der Führerschein wird bei der Bußgeldbehörde in amtliche Verwahrung gegeben. Mehr dazu: Fahrverbot.

Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn selbst bestimmen: Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn Sie den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 25 Abs. 2a StVG).

69 km/h zu schnell in der Probezeit: Was passiert?

Eine Überschreitung um 21 km/h oder mehr gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst. Mehr dazu: Probezeit.

Kann das Bußgeld für 69 km/h höher ausfallen?

Ja. Die 600 Euro gelten für fahrlässiges Handeln. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 69 km/h zu schnell also auf 1.200 Euro.

Ob Vorsatz vorliegt, wird im Einzelfall geprüft, etwa anhand der Beschilderung und der Höhe der Überschreitung. Viele Gerichte nehmen Vorsatz an, wenn das Tempolimit um 40 Prozent oder mehr überschritten wurde. 69 km/h zu schnell entsprechen bei Tempo 100 einer Überschreitung um 69 Prozent, bei Tempo 80 um 86 Prozent.

Vom Blitzer zum Bußgeldbescheid: So läuft das Verfahren ab

Wer mit 69 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wird, erfährt davon meist erst einige Wochen später per Post. Ist das Fahrzeug auf Sie zugelassen, erhalten Sie in der Regel zuerst einen Anhörungsbogen. Gehört das Auto jemand anderem, etwa dem Arbeitgeber oder einem Familienmitglied, geht stattdessen ein Zeugenfragebogen an den Halter. Im Schreiben stehen Tatzeit, Messort, die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und das Beweismittel, also etwa das Messgerät und das Foto.

Im Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen, und das ist oft auch sinnvoll, bevor Sie die Messung haben prüfen lassen. Anschließend erlässt die Bußgeldstelle für die 69 km/h zu viel außerorts den Bußgeldbescheid: 600 € zuzüglich Gebühren und Auslagen, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Ab der Zustellung des Bescheids läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen und läuft die Frist für das Fahrverbot. Legen Sie Einspruch ein, prüft die Bußgeldstelle den Fall noch einmal. Hält sie an dem Vorwurf fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab, das dann über die Messung entscheidet.

Wer muss zahlen: Fahrer oder Halter?

Auch bei 69 km/h zu schnell auf der Landstraße oder Autobahn gilt: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen immer den Fahrer, nicht den Halter des Fahrzeugs. Die Behörde muss deshalb nachweisen, wer zur Tatzeit am Steuer saß. Dafür dient vor allem das Beweisfoto, das bei den meisten Messungen außerorts von vorn aufgenommen wird. Ist der Fahrer darauf nicht eindeutig zu erkennen, etwa wegen einer Sonnenblende, einer Spiegelung, Gegenlicht oder hoher Geschwindigkeit, ist das ein wichtiger Punkt für die Prüfung.

Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, muss das Verfahren eingestellt werden. Eine Haftung des Halters, wie es sie beim Falschparken gibt (§ 25a StVG), sieht das Gesetz bei Tempoverstößen nicht vor. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde dem Halter dann auferlegen, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a StVZO), und bei einem Verstoß mit Punkten ist das nicht unüblich. Nahe Angehörige müssen als Zeugen übrigens niemanden belasten: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Bußgeld bezahlen: Fristen und Ratenzahlung

Das Bußgeld für 69 km/h zu viel außerorts wird erst fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Danach haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, den Gesamtbetrag von 633,50 € zu überweisen (§ 66 Abs. 2 OWiG). Geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen aus dem Bescheid an. Wer den Betrag nicht auf einmal aufbringen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Den Antrag stellen Sie am besten schriftlich und noch vor Ablauf der Zahlungsfrist, mit einer kurzen Begründung zu Ihren finanziellen Verhältnissen.

Wer gar nicht zahlt, bekommt zunächst eine Mahnung. Danach kann die Behörde den Betrag vollstrecken lassen, etwa durch eine Kontopfändung. Im äußersten Fall kann das Gericht sogar Erzwingungshaft anordnen (§ 96 OWiG). Haben Sie Zweifel an der Messung, sollten Sie das deshalb nicht durch Nichtzahlen klären, sondern rechtzeitig Einspruch einlegen.

Wo außerorts geblitzt wird

Mit 69 km/h zu viel geblitzt werden kann man außerorts an vielen Stellen: In unserer Datenbank sind 840 Messstellen an Autobahnen und 550 an Bundesstraßen außerorts erfasst. Hinzu kommen mobile Kontrollen auf Landstraßen, die oft an Gefahrenstellen wie Kurven, Kreuzungen oder vor Ortseingängen stehen.

Am häufigsten messen dort Poliscan Speed, Poliscan Fm1 und ESO ES 8.0. Welche Schwachstellen die einzelnen Geräte haben, erklären wir in der Übersicht der Messgeräte.

Die meisten erfassten Messstellen gibt es auf:

Lohnt sich bei 69 km/h ein Einspruch?

Bei 69 km/h zu schnell geht es um zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Eine Prüfung lohnt sich deshalb fast immer: Bei Fehlern in Messung oder Verfahren kann das Fahrverbot entfallen. Häufige Ansatzpunkte sind:

Welches Gerät Sie gemessen hat, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – oft nur als „Lasermessgerät“. Wie Sie es genauer bestimmen: Welcher Blitzer hat mich geblitzt?

Auch ein Verstoß mit 69 km/h zu viel außerorts verjährt seit dem 1. Juli 2026 erst nach sechs Monaten statt nach drei (§ 26 Abs. 3 StVG). Ein Bescheid, der nach mehr als drei Monaten kommt, ist also nicht mehr automatisch verjährt.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Viele Bußgeldstellen bieten dafür eine Online-Anhörung an.

Strafe für 69 km/h zu schnell verhindern: Bescheid kostenlos prüfen lassen

Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genauen Prüfung stand. Messgeräte müssen gültig geeicht sein, nach der Gebrauchsanweisung aufgebaut und von geschultem Personal bedient werden, und die Behörde muss Fristen und Formvorschriften einhalten. Passiert dabei ein Fehler, lassen sich die im Bescheid aufgeführten Folgen für 69 km/h zu schnell außerorts in vielen Fällen verhindern oder zumindest abmildern.

Bei Ihnen geht es um 600 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Selbst wenn die Messung korrekt ist, gibt es Spielraum: In Härtefällen, etwa wenn der Arbeitsplatz am Führerschein hängt, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Dafür braucht es allerdings gute Gründe und eine saubere Begründung.

Blitzerkatalog.org bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen. Laden Sie das Schreiben einfach hoch. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht es sich an und sagt Ihnen, ob es Ansatzpunkte gibt und ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Verteidigung bei 69 km/h zu schnell

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeitsmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.

Bei 69 km/h zu viel außerorts geht es um 600 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Rechtsanwalt Junge fordert deshalb zuerst die Bußgeldakte an: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals und, wenn vorhanden, die digitale Falldatei. Anhand dieser Unterlagen prüft er, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob die Behörde alle Fristen und Formvorschriften eingehalten hat.

Steht wie hier ein Fahrverbot im Raum, geht es oft um mehr als die Messung: Rechtsanwalt Junge prüft auch, ob ein Härtefall vorliegt, in dem das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen kann. Ein Gutachten eines Sachverständigen kann Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen, etwa der Wegfall des Fahrverbots.

Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.

Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Am schnellsten geht es über den kostenlosen Blitzer-Check: Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 69 km/h zu viel außerorts einfach als Foto oder PDF hoch, auch direkt vom Smartphone. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort und das Zustellungsdatum an. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht sich Ihr Schreiben an und gibt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Anfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen, damit genug Zeit für den Einspruch bleibt.

Häufige Fragen zu 69 km/h zu schnell außerorts

Was kosten 69 km/h zu schnell außerorts?

Für 69 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 600 € vor. Mit Gebühren und Auslagen sind es 633,50 €.

Gibt es für 69 km/h zu schnell außerorts Punkte in Flensburg?

Für 69 km/h zu schnell außerorts gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Droht bei 69 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot?

Für 69 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von zwei Monaten vor.

Sind 69 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?

69 km/h zu schnell außerorts sind in der Probezeit ein A-Verstoß: Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Gilt der Bußgeldkatalog außerorts auch auf der Autobahn?

Ja. Außerorts umfasst Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Für 69 km/h zu schnell gelten dort dieselben Regelsätze, egal ob das Tempolimit bei 70, 100 oder 120 km/h liegt.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Schritte der Behörde, etwa die Anordnung der Anhörung, unterbrechen die Frist.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).

Wann werden die Punkte in Flensburg wieder gelöscht?

Ein Verstoß mit zwei Punkten wird nach fünf Jahren getilgt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Welche Toleranz wird bei der Messung abgezogen?

Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht bereits der Wert nach diesem Toleranzabzug.

Was kosten 69 km/h zu schnell innerorts?

Innerorts sieht der Bußgeldkatalog für 69 km/h zu schnell 700 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten vor.

Muss der Halter zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist?

Nein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen nur den Fahrer. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Die Behörde kann dem Halter dann aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?

Ja. Wer den Betrag nicht auf einmal zahlen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Am besten stellen Sie den Antrag, bevor die Zahlungsfrist abläuft.

Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.

Kann sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln?

Ja. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 69 km/h zu schnell außerorts auf 1.200 €.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Fachlich verantwortet von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht · Stand: 31.10.2026

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