47 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
Mit 47 km/h zu viel außerorts geblitzt? Dafür sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wie das Fahrverbot abläuft und wie Sie Ihr Schreiben im kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen können.
47 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick
- Bußgeld
- 320 €
- Mit Gebühren
- 348,50 €
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Probezeit
- A-Verstoß
- Lkw-Regelsatz
- 480 € · 2 Punkte · 1 Monat
Kostenloser Blitzer-Check
Geblitzt mit 47 km/h zu schnell außerorts? Lassen Sie kostenlos prüfen, ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind.
Zum Online-CheckWas kosten 47 km/h zu schnell außerorts?
47 km/h zu schnell außerorts kosten 320 € Bußgeld und bringen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Mit Gebühren sind es 348,50 €. In der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.
Ob die Messung korrekt war und alle Werte im Schreiben stimmen, lässt sich oft schon an wenigen Angaben erkennen. Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid dafür einfach im kostenlosen Blitzer-Check hoch.
Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog (320 €), der Verwaltungsgebühr von 25 € (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €) und 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bescheids.
Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 480 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 41–50 km/h Ihr Wert | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| km/h | Bußgeld | P | FV |
|---|---|---|---|
| ≤10 | 20 € | – | – |
| 11–15 | 40 € | – | – |
| 16–20 | 60 € | – | – |
| 21–25 | 100 € | 1 | – |
| 26–30 | 150 € | 1 | 1 M* |
| 31–40 | 200 € | 1 | 1 M* |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 M |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 M |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 M |
| >70 | 700 € | 2 | 3 M |
| P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung | |||
Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.
47 km/h zu schnell: außerorts günstiger als innerorts
Außerorts kosten 47 km/h zu viel 320 € Bußgeld. Innerorts sieht der Bußgeldkatalog für dieselbe Überschreitung 400 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor – das sind 80 € mehr.
Der Grund: In Städten sind Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs, und es bleibt wenig Raum zum Reagieren. Deshalb sind die Regelsätze innerorts höher, und das Regelfahrverbot greift dort schon ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h. Alle Werte für Städte und Ortschaften: 47 km/h zu schnell innerorts.
Gemessen oder nach Abzug: Welcher Wert zählt?
Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.
Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 152 km/h ergibt sich nach Abzug von 5 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 147 km/h – also eine Überschreitung um 47 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.
Wie viele Punkte gibt es für 47 km/h zu schnell?
Ja. Eine Überschreitung um 47 km/h außerorts wird mit zwei Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts bewertet. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre.
Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.
Droht bei 47 km/h ein Fahrverbot?
Ja. Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot von einem Monat vor. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen; der Führerschein wird bei der Bußgeldbehörde in amtliche Verwahrung gegeben. Mehr dazu: Fahrverbot.
Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn selbst bestimmen: Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn Sie den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 25 Abs. 2a StVG).
47 km/h zu schnell in der Probezeit: Was passiert?
Eine Überschreitung um 21 km/h oder mehr gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst. Mehr dazu: Probezeit.
Kann das Bußgeld für 47 km/h höher ausfallen?
Ja. Die 320 Euro gelten für fahrlässiges Handeln. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 47 km/h zu schnell also auf 640 Euro.
Ob Vorsatz vorliegt, wird im Einzelfall geprüft, etwa anhand der Beschilderung und der Höhe der Überschreitung. Viele Gerichte nehmen Vorsatz an, wenn das Tempolimit um 40 Prozent oder mehr überschritten wurde. 47 km/h zu schnell entsprechen bei Tempo 100 einer Überschreitung um 47 Prozent, bei Tempo 80 um 59 Prozent.
Vom Blitzer zum Bußgeldbescheid: So läuft das Verfahren ab
Wer mit 47 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wird, erfährt davon meist erst einige Wochen später per Post. Ist das Fahrzeug auf Sie zugelassen, erhalten Sie in der Regel zuerst einen Anhörungsbogen. Gehört das Auto jemand anderem, etwa dem Arbeitgeber oder einem Familienmitglied, geht stattdessen ein Zeugenfragebogen an den Halter. Im Schreiben stehen Tatzeit, Messort, die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug und das Beweismittel, also etwa das Messgerät und das Foto.
Im Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen, und das ist oft auch sinnvoll, bevor Sie die Messung haben prüfen lassen. Anschließend erlässt die Bußgeldstelle für die 47 km/h zu viel außerorts den Bußgeldbescheid: 320 € zuzüglich Gebühren und Auslagen, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Ab der Zustellung des Bescheids läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen und läuft die Frist für das Fahrverbot. Legen Sie Einspruch ein, prüft die Bußgeldstelle den Fall noch einmal. Hält sie an dem Vorwurf fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab, das dann über die Messung entscheidet.
Wer muss zahlen: Fahrer oder Halter?
Auch bei 47 km/h zu schnell auf der Landstraße oder Autobahn gilt: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen immer den Fahrer, nicht den Halter des Fahrzeugs. Die Behörde muss deshalb nachweisen, wer zur Tatzeit am Steuer saß. Dafür dient vor allem das Beweisfoto, das bei den meisten Messungen außerorts von vorn aufgenommen wird. Ist der Fahrer darauf nicht eindeutig zu erkennen, etwa wegen einer Sonnenblende, einer Spiegelung, Gegenlicht oder hoher Geschwindigkeit, ist das ein wichtiger Punkt für die Prüfung.
Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, muss das Verfahren eingestellt werden. Eine Haftung des Halters, wie es sie beim Falschparken gibt (§ 25a StVG), sieht das Gesetz bei Tempoverstößen nicht vor. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde dem Halter dann auferlegen, für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch zu führen (§ 31a StVZO), und bei einem Verstoß mit Punkten ist das nicht unüblich. Nahe Angehörige müssen als Zeugen übrigens niemanden belasten: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Bußgeld bezahlen: Fristen und Ratenzahlung
Das Bußgeld für 47 km/h zu viel außerorts wird erst fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Danach haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, den Gesamtbetrag von 348,50 € zu überweisen (§ 66 Abs. 2 OWiG). Geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen aus dem Bescheid an. Wer den Betrag nicht auf einmal aufbringen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Den Antrag stellen Sie am besten schriftlich und noch vor Ablauf der Zahlungsfrist, mit einer kurzen Begründung zu Ihren finanziellen Verhältnissen.
Wer gar nicht zahlt, bekommt zunächst eine Mahnung. Danach kann die Behörde den Betrag vollstrecken lassen, etwa durch eine Kontopfändung. Im äußersten Fall kann das Gericht sogar Erzwingungshaft anordnen (§ 96 OWiG). Haben Sie Zweifel an der Messung, sollten Sie das deshalb nicht durch Nichtzahlen klären, sondern rechtzeitig Einspruch einlegen.
Wo außerorts geblitzt wird
Mit 47 km/h zu viel geblitzt werden kann man außerorts an vielen Stellen: In unserer Datenbank sind 840 Messstellen an Autobahnen und 550 an Bundesstraßen außerorts erfasst. Hinzu kommen mobile Kontrollen auf Landstraßen, die oft an Gefahrenstellen wie Kurven, Kreuzungen oder vor Ortseingängen stehen.
Am häufigsten messen dort Poliscan Speed, Poliscan Fm1 und ESO ES 8.0. Welche Schwachstellen die einzelnen Geräte haben, erklären wir in der Übersicht der Messgeräte.
Die meisten erfassten Messstellen gibt es auf:
- Blitzer A1 57
- Blitzer A3 56
- Blitzer A7 53
- Blitzer A9 44
- Blitzer A2 42
- Blitzer A8 35
- Alle Autobahnen →
- Alle Bundesstraßen →
Lohnt sich bei 47 km/h ein Einspruch?
Bei 47 km/h zu schnell geht es um zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Eine Prüfung lohnt sich deshalb fast immer: Bei Fehlern in Messung oder Verfahren kann das Fahrverbot entfallen. Häufige Ansatzpunkte sind:
- eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
- ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
- Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid
Welches Gerät Sie gemessen hat, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – oft nur als „Lasermessgerät“. Wie Sie es genauer bestimmen: Welcher Blitzer hat mich geblitzt?
Auch ein Verstoß mit 47 km/h zu viel außerorts verjährt seit dem 1. Juli 2026 erst nach sechs Monaten statt nach drei (§ 26 Abs. 3 StVG). Ein Bescheid, der nach mehr als drei Monaten kommt, ist also nicht mehr automatisch verjährt.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig. Viele Bußgeldstellen bieten dafür eine Online-Anhörung an.
Strafe für 47 km/h zu schnell verhindern: Bescheid kostenlos prüfen lassen
Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genauen Prüfung stand. Messgeräte müssen gültig geeicht sein, nach der Gebrauchsanweisung aufgebaut und von geschultem Personal bedient werden, und die Behörde muss Fristen und Formvorschriften einhalten. Passiert dabei ein Fehler, lassen sich die im Bescheid aufgeführten Folgen für 47 km/h zu schnell außerorts in vielen Fällen verhindern oder zumindest abmildern.
Bei Ihnen geht es um 320 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Selbst wenn die Messung korrekt ist, gibt es Spielraum: In Härtefällen, etwa wenn der Arbeitsplatz am Führerschein hängt, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV). Dafür braucht es allerdings gute Gründe und eine saubere Begründung.
Blitzerkatalog.org bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen. Laden Sie das Schreiben einfach hoch. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht es sich an und sagt Ihnen, ob es Ansatzpunkte gibt und ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Rechtsanwalt Andreas Junge: Verteidigung bei 47 km/h zu schnell
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren bundesweit im Verkehrsrecht tätig. Er arbeitet eng mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die Geschwindigkeitsmessungen gezielt auf technische Fehler untersuchen.
Bei 47 km/h zu viel außerorts geht es um 320 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Rechtsanwalt Junge fordert deshalb zuerst die Bußgeldakte an: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals und, wenn vorhanden, die digitale Falldatei. Anhand dieser Unterlagen prüft er, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob die Behörde alle Fristen und Formvorschriften eingehalten hat.
Steht wie hier ein Fahrverbot im Raum, geht es oft um mehr als die Messung: Rechtsanwalt Junge prüft auch, ob ein Härtefall vorliegt, in dem das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen kann. Ein Gutachten eines Sachverständigen kann Mess- und Auswertungsfehler nachvollziehbar belegen. Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder zumindest mildere Rechtsfolgen, etwa der Wegfall des Fahrverbots.
Rechtsschutzversicherung: Wer die Kosten übernimmt
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei vollständiger Deckungszusage die gedeckten Kosten der Verteidigung, einschließlich Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, auch für ein Sachverständigengutachten, bevor dieses beauftragt wird. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge
Am schnellsten geht es über den kostenlosen Blitzer-Check: Laden Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 47 km/h zu viel außerorts einfach als Foto oder PDF hoch, auch direkt vom Smartphone. Geben Sie dabei möglichst das Aktenzeichen, den Messort und das Zustellungsdatum an. Rechtsanwalt Andreas Junge sieht sich Ihr Schreiben an und gibt Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine bloße Anfrage wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie den Bescheid deshalb frühzeitig prüfen, damit genug Zeit für den Einspruch bleibt.
Kostenloser Blitzer-Check
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 47 km/h zu schnell außerorts erhalten? Lassen Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob die Messung oder das Verfahren Ansatzpunkte für einen Einspruch bietet.
Einspruch prüfenHäufige Fragen zu 47 km/h zu schnell außerorts
Was kosten 47 km/h zu schnell außerorts?
Für 47 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 320 € vor. Mit Gebühren und Auslagen sind es 348,50 €.
Gibt es für 47 km/h zu schnell außerorts Punkte in Flensburg?
Für 47 km/h zu schnell außerorts gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Droht bei 47 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot?
Für 47 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Sind 47 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?
47 km/h zu schnell außerorts sind in der Probezeit ein A-Verstoß: Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
Gilt der Bußgeldkatalog außerorts auch auf der Autobahn?
Ja. Außerorts umfasst Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Für 47 km/h zu schnell gelten dort dieselben Regelsätze, egal ob das Tempolimit bei 70, 100 oder 120 km/h liegt.
Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Schritte der Behörde, etwa die Anordnung der Anhörung, unterbrechen die Frist.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).
Wann werden die Punkte in Flensburg wieder gelöscht?
Ein Verstoß mit zwei Punkten wird nach fünf Jahren getilgt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.
Welche Toleranz wird bei der Messung abgezogen?
Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht bereits der Wert nach diesem Toleranzabzug.
Was kosten 47 km/h zu schnell innerorts?
Innerorts sieht der Bußgeldkatalog für 47 km/h zu schnell 400 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Muss der Halter zahlen, wenn er nicht selbst gefahren ist?
Nein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen nur den Fahrer. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Die Behörde kann dem Halter dann aber ein Fahrtenbuch auferlegen.
Kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?
Ja. Wer den Betrag nicht auf einmal zahlen kann, kann bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 OWiG). Am besten stellen Sie den Antrag, bevor die Zahlungsfrist abläuft.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich gegen die Messung wehre?
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese bei Deckungszusage die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Kanzlei klärt die Kostenübernahme vorab mit der Versicherung. Die Geldbuße selbst ist davon nicht umfasst.
Kann sich das Bußgeld bei Vorsatz verdoppeln?
Ja. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 47 km/h zu schnell außerorts auf 640 €.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Fachlich verantwortet von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht · Stand: 31.10.2026
- BKatV Bußgeldkatalog Nr. 11: Geschwindigkeit gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 4 BKatV Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- Anl. 12 FeV Bewertung von A- und B-Verstößen gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 107 OWiG Gebühren und Auslagen gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 26 StVG Verfolgungsverjährung gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte) gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- Anl. 13 FeV Punktebewertung im Fahreignungsregister gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 29 StVG Tilgungsfristen im Fahreignungsregister gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 25 StVG Fahrverbot und Vier-Monats-Frist gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 3 StVO Geschwindigkeit gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 3 BKatV Erhöhung der Geldbuße bei Vorsatz gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 67 OWiG Einspruchsfrist gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 18 OWiG Zahlungserleichterungen (Raten, Stundung) gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- § 31a StVZO Fahrtenbuchauflage gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
- PTB Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung ptb.de (öffnet in neuem Tab)