Bußgeldkatalog 2025: Aktuelle Strafen online nachsehen

Informieren Sie sich über die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote aus dem Bußgeldkatalog 2025. Der Bußgeldkatalog (Bkat) und die Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) gelten für alle Bundesländer in Deutschland.

Akt. am: 03.08.2025, 15:26 Redaktion
Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nicht nur das Fahreignungsregister (FAER), sondern ist auch Herausgeber des Bußgeldkatalogs für Deutschland.

Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025

Der Bußgeldkatalog ist das zentrale Regelwerk in Deutschland, das die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festlegt. Er ist kein einzelnes Gesetz, sondern basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Seine Hauptaufgabe ist es, eine landesweit einheitliche und transparente Ahndung von Verkehrsverstößen sicherzustellen.

Egal ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg – die im Bußgeldkatalog festgelegten Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gelten im gesamten Bundesgebiet. Er schafft somit Rechtssicherheit und trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, indem er klare Konsequenzen für Regelverstöße definiert.


Bundeseinheitliche Regeln & Strafen laut StVO

Der Bußgeldkatalog deckt eine Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Die häufigsten Delikte, für die er Strafen vorsieht, sind:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden sowohl innerorts als auch außerorts, wie auf Bundesstraßen oder Autobahnen je nach Höhe der Überschreitung Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig.
  • Rotlichtverstoß: Das Überfahren einer roten Ampel, ob einfach oder qualifiziert (länger als eine Sekunde rot), führt zu empfindlichen Strafen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einem Sachschaden, drohen dem Verursachen auch strafrechtliche Konsequenzen.
  • Abstandsverstoß: Das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands, insbesondere auf Autobahnen, wird streng geahndet. Je nach eingehaltenem Abstand, der sich nach einem Bruchteil des halben Tachowertes bemisst, und der gefahrenen Geschwindigkeit drohen Punkte und ein Fahrverbot von mehreren Monaten.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt gilt als verboten. Ein Handyverstoß und zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich.
  • Park- und Halteverstöße: Auch wenn oft als Bagatellen abgetan, können diese Verstöße zu Verwarnungs- oder Bußgeldern führen.
  • Überladung: Fahren mit einem überladenen Fahrzeug kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Bußgeldkatalog 2025: Was ist neu?

Die Bußgelder und Strafen, wie Punkte in Flensburg oder das Erteilen eines Fahrverbots, sind im Jahr 2025 im Wesentlichen eine Fortschreibung der Regelungen aus dem Vorjahr. Ziel ist es, die bestehende Systematik beizubehalten, um Fairness und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt: Je gravierender der Verstoß und je höher die Gefährdung, desto höher sind die Sanktionen.

Auf unserer Seite finden Sie detaillierte Übersichten und Tabellen zu den einzelnen Verstoßarten, damit Sie schnell und unkompliziert herausfinden können, welche Strafe Sie bei Ihrem spezifischen Fall erwartet. Nutzen Sie unsere Navigation oder die Links, um direkt zu den für Sie relevanten Informationen zu gelangen.


Bußgeldkatalog Innerorts

Innerorts gelten strengere Regeln, da die Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer besonders hoch ist. Schon geringe Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit können zu empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Im Falle schwerwiegenderer Verstöße drohen sogar Fahrverbote.

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuellen Bußgelder, Punkte und möglichen Fahrverbote, gestaffelt nach der Höhe der Überschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Überschreitung
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 km/h 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 km/h 70 € - Nein Jetzt prüfen
21 - 25 km/h 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26 - 30 km/h 180 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
31 - 40 km/h 260 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
41 - 50 km/h 400 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
51 - 60 km/h 560 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
61 - 70 km/h 700 € 2 3 Monate Jetzt prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

km/h
P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € 1 Nein eher nicht
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M** Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.



Bußgeldkatalog Außerorts

Auch außerhalb geschlossener Ortschaften werden Geschwindigkeitsüberschreitungen streng geahndet, da die Geschwindigkeit hier eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle darstellt. Die Konsequenzen können sich deutlich von denen innerorts unterscheiden und ebenfalls Punkte sowie Fahrverbote umfassen.

Verschaffen Sie sich hier einen umfassenden Überblick über die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, sortiert nach der Höhe der Übertretung.

Überschreitung
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h 20 € 0 - eher nicht
11-15 km/h 40 € 0 - eher nicht
16-20 km/h 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 km/h 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat** Jetzt prüfen
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate Jetzt prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

km/h
P FV Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - eher nicht
21-25 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 150 € 1 1 M** Jetzt prüfen
31-40 200 € 1 1 M** Jetzt prüfen
41-50 320 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51-60 480 € 2 1 M. Jetzt prüfen
61-70 600 € 2 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.



Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsverstößen und hat ernste Konsequenzen. Es kann nicht nur teuer werden, sondern auch schnell zu einem Fahrverbot führen. Hierbei wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß unterschieden, abhängig davon, wie lange die Ampel bereits rot war, als Sie sie überfuhren.

Die folgende detaillierte Tabelle gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die möglichen Strafen für Rotlichtverstöße.

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Einfacher Rotlichtverstoß 90 € 1 - Jetzt prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
Qualifizierter Rotlichtverstoß (>1 Sek. rot) 200 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Jetzt prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Jetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde (mit Gefährdung)
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde (mit Sachbeschädigung)
Rotlichtverstoß über 1 Sekunde
Rotlichtverstoß über 1 Sekunde (mit Gefährdung)
Rotlichtverstoß über 1 Sekunde (mit Sachbeschädigung)

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.


Bußgeldkatalog: Abstandsverstoß

Ein zu geringer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist eine häufige Ursache für Unfälle und kann schwere Folgen haben. Die Strafen für einen Abstandsverstoß variieren stark je nach gefahrener Geschwindigkeit und dem unterschrittenen Abstand, gemessen am halben Tachometerwert. Schon geringe Abweichungen können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine detaillierte Übersicht der aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Abstandsverstößen.

Km/h Abstand
Pkt. FVerbot Einspruch
80-99< 5/1075 €1-Jetzt prüfen
80-99< 4/10100 €1-Jetzt prüfen
80-99 km/h< 3/10160 €1-Jetzt prüfen
80-99< 2/10240 €11 MonatJetzt prüfen
80-99< 1/10320 €11 MonatJetzt prüfen
100-130< 5/1075 €1-Jetzt prüfen
100-130< 4/10100 €1-Jetzt prüfen
100-130< 3/10160 €21 MonatJetzt prüfen
100-130< 2/10240 €22 MonateJetzt prüfen
100-130< 1/10320 €23 MonateJetzt prüfen
über 130< 5/10100 €1-Jetzt prüfen
über 130< 4/10150 €1-Jetzt prüfen
über 130< 3/10240 €21 MonatJetzt prüfen
über 130< 2/10320 €22 MonateJetzt prüfen
über 130< 1/10400 €23 MonateJetzt prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Abstandsverstoß (80-100 km/h)

Abstand < 5/10
Abstand < 4/10
Abstand < 3/10
Abstand < 2/10
Abstand < 1/10

Abstandsverstoß (101-130 km/h)

Abstand < 5/10
Abstand < 4/10
Abstand < 3/10
Abstand < 2/10
Abstand < 1/10

Abstandsverstoß (> 130 km/h)

Abstand < 5/10
Abstand < 4/10
Abstand < 3/10
Abstand < 2/10
Abstand < 1/10

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist nicht nur eine erhebliche Gefährdung für Sie und andere Verkehrsteilnehmer, sondern wird auch mit einem empfindlichen Bußgeld und Punkten bestraft. Seit der letzten Verschärfung des Bußgeldkatalogs sind die Strafen hierfür nochmals deutlich empfindlicher geworden.

Informieren Sie sich in der Tabelle über die genauen Konsequenzen, die ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer nach sich ziehen kann.

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot Einspruch
Handy am Steuer1001-Jetzt prüfen
Handy mit Gefährdung15021 MonatJetzt prüfen
Handy mit Sachbeschädigung20021 MonatJetzt prüfen
Verstoß BG (€) P. FV
Handy1001-
Handy m. Gef.15021 M.
Handy m. Sachsch.20021 M.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um den Bußgeldkatalog, Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Konsequenzen.

Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung in Deutschland, die die Regelsätze für Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten festlegt. Er dient als Richtlinie für die Behörden, um eine einheitliche und transparente Ahndung von Verkehrsverstößen zu gewährleisten. Er beinhaltet detaillierte Listen für verschiedenste Delikte, von Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Parkverstößen.

Der Bußgeldkatalog wird regelmäßig an aktuelle Gegebenheiten und rechtliche Entwicklungen angepasst. Die letzte größere Novelle, die weitreichende Änderungen bei Bußgeldern und Fahrverboten mit sich brachte, trat im November 2021 in Kraft. Es ist wichtig, immer die aktuelle Fassung zu beachten, da sich Bußgelder und Sanktionen ändern können.

Der Bußgeldkatalog deckt ein sehr breites Spektrum an Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Dazu gehören unter anderem:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts und außerorts)
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Park- und Halteverstöße
  • Verstöße gegen die Handy-Nutzung am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinwirkung
  • Verstöße gegen die Ladungssicherung
  • Fehlverhalten bei der Hauptuntersuchung (HU) oder Abgasuntersuchung (AU)
Jeder Verstoß ist detailliert mit den entsprechenden Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) aufgeführt.

Hier gibt es wichtige Unterschiede:
  • Ein Verwarnungsgeld (bis zu 55 Euro) wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt und ist in der Regel sofort oder innerhalb einer kurzen Frist zu zahlen. Es zieht keine Punkte nach sich.
  • Ein Bußgeld (ab 60 Euro) wird bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten fällig und kann zusätzlich mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot verbunden sein. Es wird per Bußgeldbescheid zugestellt.
  • Eine Straftat liegt bei besonders schwerwiegenden Verstößen vor (z.B. Trunkenheit im Verkehr mit Gefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Diese werden nicht im Bußgeldkatalog, sondern im Strafgesetzbuch geregelt und können zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ja, in bestimmten Fällen können die im Bußgeldkatalog festgelegten Regelsätze abweichen. Eine Erhöhung ist möglich bei:
  • Vorsatz (wenn der Verstoß absichtlich begangen wurde)
  • Mehrfachen Verstößen (Tateinheit oder Tatmehrheit)
  • Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Einträgen im Verkehrszentralregister (Wiederholungstäter)
Eine Senkung des Bußgeldes ist eher selten, kann aber unter Umständen bei außergewöhnlichen Härten oder besonderen Umständen des Einzelfalls in Betracht gezogen werden. Dies bedarf in der Regel einer detaillierten Begründung und erfolgt meist nur nach Einspruch und Verhandlung.

Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind klar geregelt und hängen von der Schwere des Verstoßes ab:
  • 1 Punkt (z.B. geringfügige Ordnungswidrigkeiten): Verjährung nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte (z.B. Rotlichtverstoß): Verjährung nach 5 Jahren
  • 3 Punkte (Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis): Verjährung nach 10 Jahren
Wichtig ist, dass die Tilgung der Punkte automatisch erfolgt und nicht durch neue Verstöße gehemmt wird. Allerdings können Punkte, die vor der Tilgung neuer Punkte hinzukommen, im Gesamtsaldo relevant sein.

Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid oder legen Sie nicht fristgerecht Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Das bedeutet, die Forderung ist vollstreckbar. Die Konsequenzen können dann sein:
  • Mahnungen und zusätzliche Mahngebühren
  • Einleitung des Vollstreckungsverfahrens durch die Behörden
  • Möglichkeit der Zwangsvollstreckung (z.B. Pfändung von Konto oder Gehalt)
  • Im schlimmsten Fall kann bei Nichtzahlung eines Bußgeldes die Anordnung von Erzwingungshaft drohen.
Es ist daher ratsam, auf einen Bußgeldbescheid immer zu reagieren, sei es durch Zahlung oder durch einen begründeten Einspruch.

Eine feste "Bagatellgrenze", unterhalb derer Verstöße grundsätzlich nicht geahndet werden, gibt es im Bußgeldkatalog nicht. Allerdings gibt es bei Geschwindigkeitsmessungen und anderen technischen Messungen Toleranzabzüge, die standardmäßig vorgenommen werden, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind das in der Regel 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Kleinere Überschreitungen, die nach Abzug der Toleranz unter dem Wert für ein Verwarnungsgeld liegen, werden nicht verfolgt.

Die Rechtsgrundlagen des Bußgeldkatalogs:

Der deutsche Bußgeldkatalog basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln und Verstöße ahnden. Die wichtigsten davon sind:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die StVO legt die grundlegenden Regeln des Straßenverkehrs fest, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln, Ampelschaltungen und das Verhalten beim Parken. Die meisten Verkehrsverstöße beziehen sich direkt auf die StVO.

Zur StVO

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das StVG ist das übergeordnete Gesetz, das Regelungen zur Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr, aber auch zu Haftungsfragen und der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten enthält. Die Grundlagen für Punkte in Flensburg und Fahrverbote sind hier zu finden.

Zum StVG

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die FeV regelt alles rund um die Fahrerlaubnis, also den Führerschein. Hier finden sich Bestimmungen zur Erteilung, Entziehung und zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis, zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen und zur Probezeit.

Zur FeV

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BKat)

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)












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