36 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Oliver Godolt, Fachredakteur bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht Aktualisiert am 14.09.2026 um 19:37 Uhr
Info

Wer außerorts 36 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 200 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Beim erstmaligen Verstoß ist noch kein Regelfahrverbot vorgesehen; nach der Wiederholungstäterregel kann jedoch ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. In der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.

Ein Auto wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.

Was kosten 36 km/h zu schnell außerorts?

Für 36 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Regelbußgeld von 200 € vor. Bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Auf Grundlage des Regelsatzes ergibt sich hier ein Gesamtbetrag von 228,50 €.

Bußgeld
200 €
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
nur Wiederholung*
Probezeit
A-Verstoß

Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens 25 Euro. Für eine entsprechende Zustellung können zusätzlich 3,50 Euro Auslagen anfallen.

* Die Wiederholungstäterregel kann ein einmonatiges Fahrverbot auslösen, wenn bereits wegen mindestens 26 km/h zu schnell eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit deren Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.

Zur Einordnung

Für denselben Wert gelten innerorts teilweise andere Regelsätze. Den direkten Vergleich finden Sie bei 36 km/h zu schnell innerorts. Die benachbarte Stufe 35 km/h zu schnell außerorts und 37 km/h zu schnell außerorts helfen bei der Einordnung. Alle Stufen finden Sie in unserer Übersicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts.

Hinweis für bestimmte Lkw und andere Fahrzeugarten: Für Fahrzeugarten, für die die strengeren Lkw-Regelsätze gelten, fallen bei 36 km/h zu schnell außerorts andere Sanktionen an als bei Pkw oder Motorrad:

  • Bußgeld: 255 €
  • Punkte in Flensburg: 2 Punkte
  • Fahrverbot: 1 Monat

Was bedeuten 36 km/h zu schnell bei typischen Tempolimits außerorts?

Die Überschreitung beschreibt die Differenz zwischen der erlaubten und der vorwerfbaren Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Messtoleranz. Bei 36 km/h zu viel ergeben sich je nach Tempolimit beispielsweise folgende Werte:

Bei erlaubten 80 km/h116 km/h vorwerfbar
Bei erlaubten 100 km/h136 km/h vorwerfbar
Bei erlaubten 120 km/h156 km/h vorwerfbar
Bei erlaubten 130 km/h166 km/h vorwerfbar

Der ursprüngliche Messwert kann höher gewesen sein, weil der Toleranzabzug bereits berücksichtigt wird, bevor die vorwerfbare Geschwindigkeit feststeht.

Wie viele Punkte gibt es bei 36 km/h zu schnell außerorts?

Bei 36 km/h zu schnell außerorts wird der Verstoß mit einem Punkt in Flensburg bewertet. Wird die Entscheidung rechtskräftig und im Fahreignungsregister eingetragen, beträgt die Tilgungsfrist für einen solchen Ein-Punkt-Verstoß grundsätzlich zwei Jahre und sechs Monate.

Den aktuellen Stand des eigenen Punktekontos können Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

Droht bei 36 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot?

Beim erstmaligen Verstoß grundsätzlich noch nicht. Für 36 km/h zu schnell außerorts sieht der Regelsatz allein noch kein Fahrverbot vor. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt jedoch nach der Wiederholungstäterregel in Betracht, wenn innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird.

Ein Fahrverbot lässt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen; der Führerschein wird für die festgesetzte Dauer in amtliche Verwahrung gegeben. Weitere Einzelheiten erläutert unser Ratgeber zum Fahrverbot.

Sind 36 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h liegt über der für Maßnahmen in der Probezeit maßgeblichen 20-km/h-Grenze und wird als A-Verstoß behandelt. Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.

Diese Maßnahmen kommen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem gegebenenfalls vorgesehenen Fahrverbot hinzu.

Welcher Toleranzabzug gilt bei 36 km/h zu schnell außerorts?

Für die Sanktion ist nicht der ungefilterte Messwert, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze maßgeblich. Beim Toleranzabzug werden bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h, bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent zugunsten des Betroffenen berücksichtigt.

Die Überschreitung von 36 km/h auf dieser Seite bezieht sich bereits auf den vorwerfbaren Wert. Der Abzug wird also nicht noch einmal von den 36 km/h abgezogen.

Was kann bei einer Messung von 36 km/h zu schnell außerorts geprüft werden?

Ob sich aus einer konkreten Messung Einwände ergeben, hängt vom verwendeten Messgerät und den Unterlagen des Einzelfalls ab. Typische Prüfpunkte sind:

  • Messgerät und Softwareversion: Passten Gerät, Software und Einsatzbedingungen zusammen?
  • Eichung bzw. Konformität: War das Messgerät für den Einsatz ordnungsgemäß in Verkehr und innerhalb der maßgeblichen Fristen?
  • Messprotokoll und Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend den vorgesehenen Gebrauchsvorgaben eingesetzt?
  • Messfoto und Zuordnung: Lässt sich der Messwert dem betroffenen Fahrzeug eindeutig zuordnen?
  • Toleranzabzug: Wurde die für das Messverfahren vorgesehene Verkehrsfehlergrenze korrekt berücksichtigt?

Ein einzelner Prüfpunkt bedeutet nicht automatisch, dass eine Messung unverwertbar oder ein Bußgeldbescheid unwirksam ist. Entscheidend ist die konkrete Messung und deren Dokumentation.

Kann ich gegen den Bußgeldbescheid wegen 36 km/h zu schnell Einspruch einlegen?

Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch inhaltlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Messung, der Fahrerzuordnung, den Verfahrensunterlagen und den konkreten Folgen des Bescheids ab.

Wer zunächst nur einen Anhörungsbogen erhalten hat, befindet sich noch nicht in dieser zweiwöchigen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid.

Rechtsgrundlagen & Quellen