24 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026

Oliver Godolt, Fachredakteur bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht Aktualisiert am 14.09.2026 um 19:37 Uhr
Info

Wer außerorts 24 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 100 €, einem Punkt in Flensburg rechnen. In der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß.

Ein Auto wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsmessung erfasst.

Was kosten 24 km/h zu schnell außerorts?

Für 24 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Regelbußgeld von 100 € vor. Bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Auf Grundlage des Regelsatzes ergibt sich hier ein Gesamtbetrag von 128,50 €.

Bußgeld
100 €
Punkte
1 Punkt
Fahrverbot
keines
Probezeit
A-Verstoß

Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens 25 Euro. Für eine entsprechende Zustellung können zusätzlich 3,50 Euro Auslagen anfallen.

Zur Einordnung

Für denselben Wert gelten innerorts teilweise andere Regelsätze. Den direkten Vergleich finden Sie bei 24 km/h zu schnell innerorts. Die benachbarte Stufe 23 km/h zu schnell außerorts und 25 km/h zu schnell außerorts helfen bei der Einordnung. Alle Stufen finden Sie in unserer Übersicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts.

Hinweis für bestimmte Lkw und andere Fahrzeugarten: Für Fahrzeugarten, für die die strengeren Lkw-Regelsätze gelten, fallen bei 24 km/h zu schnell außerorts andere Sanktionen an als bei Pkw oder Motorrad:

  • Bußgeld: 150 €
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt
  • Fahrverbot: keines

Was bedeuten 24 km/h zu schnell bei typischen Tempolimits außerorts?

Die Überschreitung beschreibt die Differenz zwischen der erlaubten und der vorwerfbaren Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Messtoleranz. Bei 24 km/h zu viel ergeben sich je nach Tempolimit beispielsweise folgende Werte:

Bei erlaubten 80 km/h104 km/h vorwerfbar
Bei erlaubten 100 km/h124 km/h vorwerfbar
Bei erlaubten 120 km/h144 km/h vorwerfbar
Bei erlaubten 130 km/h154 km/h vorwerfbar

Der ursprüngliche Messwert kann höher gewesen sein, weil der Toleranzabzug bereits berücksichtigt wird, bevor die vorwerfbare Geschwindigkeit feststeht.

Wie viele Punkte gibt es bei 24 km/h zu schnell außerorts?

Bei 24 km/h zu schnell außerorts wird der Verstoß mit einem Punkt in Flensburg bewertet. Wird die Entscheidung rechtskräftig und im Fahreignungsregister eingetragen, beträgt die Tilgungsfrist für einen solchen Ein-Punkt-Verstoß grundsätzlich zwei Jahre und sechs Monate.

Den aktuellen Stand des eigenen Punktekontos können Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

Sind 24 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?

Ja. Eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h liegt über der für Maßnahmen in der Probezeit maßgeblichen 20-km/h-Grenze und wird als A-Verstoß behandelt. Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.

Diese Maßnahmen kommen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem gegebenenfalls vorgesehenen Fahrverbot hinzu.

Welcher Toleranzabzug gilt bei 24 km/h zu schnell außerorts?

Für die Sanktion ist nicht der ungefilterte Messwert, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze maßgeblich. Beim Toleranzabzug werden bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h, bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent zugunsten des Betroffenen berücksichtigt.

Die Überschreitung von 24 km/h auf dieser Seite bezieht sich bereits auf den vorwerfbaren Wert. Der Abzug wird also nicht noch einmal von den 24 km/h abgezogen.

Was kann bei einer Messung von 24 km/h zu schnell außerorts geprüft werden?

Ob sich aus einer konkreten Messung Einwände ergeben, hängt vom verwendeten Messgerät und den Unterlagen des Einzelfalls ab. Typische Prüfpunkte sind:

  • Messgerät und Softwareversion: Passten Gerät, Software und Einsatzbedingungen zusammen?
  • Eichung bzw. Konformität: War das Messgerät für den Einsatz ordnungsgemäß in Verkehr und innerhalb der maßgeblichen Fristen?
  • Messprotokoll und Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend den vorgesehenen Gebrauchsvorgaben eingesetzt?
  • Messfoto und Zuordnung: Lässt sich der Messwert dem betroffenen Fahrzeug eindeutig zuordnen?
  • Toleranzabzug: Wurde die für das Messverfahren vorgesehene Verkehrsfehlergrenze korrekt berücksichtigt?

Ein einzelner Prüfpunkt bedeutet nicht automatisch, dass eine Messung unverwertbar oder ein Bußgeldbescheid unwirksam ist. Entscheidend ist die konkrete Messung und deren Dokumentation.

Kann ich gegen den Bußgeldbescheid wegen 24 km/h zu schnell Einspruch einlegen?

Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch inhaltlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Messung, der Fahrerzuordnung, den Verfahrensunterlagen und den konkreten Folgen des Bescheids ab.

Wer zunächst nur einen Anhörungsbogen erhalten hat, befindet sich noch nicht in dieser zweiwöchigen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid.

Rechtsgrundlagen & Quellen