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Bußgeldstelle Landeshauptstadt München: Online-Anhörung, Kontakt & Blitzerfoto

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Aktualisiert am: 14.07.2026

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in München.

Smartphone scannt QR-Code auf einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München für den Online-Login
Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München bietet die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.

Bußgeldstelle Landeshauptstadt München: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus München erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Bayern:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München
Abteilung Kreisveraltungsreferat (KVR) Sicherheit und Ordnung, Prävention und Verkehrsüberwachung
Ort München
PLZ 81371
Adresse Implerstraße 13
Telefonnummer 089-23 44 44 4
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Landeshauptstadt München: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(service.muenchen.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt München vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde München beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform hochladen.

Strafmaß & Bußgelder im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München ahndet Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, den Sicherheitsabstand, Rotlichtverstöße sowie die Handynutzung am Steuer nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog 2026. Die konkreten Bußgeldsätze, Punkte und Fahrverbots-Schwellen unterscheiden sich je nach Verstoßart:

Verjährt mein Verstoß bei der Landeshauptstadt München noch?

Seit dem 1. Juli 2026 hat die Landeshauptstadt München mehr Zeit für die Bearbeitung: Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde bundesweit von drei auf sechs Monate verlängert (§ 26 Abs. 3 StVG). Das gilt für alle Bußgeldstellen in Deutschland gleichermaßen – also auch für Vorgänge, die über die Landeshauptstadt München laufen.

Praktisch bedeutet das: Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kann jetzt bis zu sechs Monate nach dem Verstoß noch zugestellt werden, sofern die Frist nicht bereits vorher unterbrochen wurde (etwa durch einen früheren Anhörungsbogen). Wer also lange nichts von der Landeshauptstadt München gehört hat, sollte sich nicht vorschnell auf eine Verjährung verlassen. Die Details zu Altfällen, Unterbrechungsgründen und Übergangsregeln erklären wir im Beitrag Bußgeldbescheid verjährt erst nach 6 Monaten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bußgeldstelle Landeshauptstadt München

Q: Wo ist der genaue Sitz der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München?

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München befindet sich in München in Bayern.

Die offizielle Adresse lautet: Implerstraße 13, 81371 München.

Q: Wie und wann kann ich die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München kontaktieren?

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 089-23 44 44 4. Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Aktuelle Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite der Bußgeldstelle bzw. der Verwaltung von München.

Q: Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Landeshauptstadt München?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab – etwa von Messfehlern, einer ungültigen Eichung oder Formfehlern. Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren Fall unverbindlich prüfen zu lassen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt München führt in Bayern regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A8
München-Ramersdorf
Salzburg zum Blitzer
A8
Neubiberg (Höhe Perlach)
Salzburg zum Blitzer
A96
München
München Zentrum zum Blitzer
B2r
München
stadteinwärts zum Blitzer