Mobiler Blitzer in Drennhausen, L 217 Drennhäuser Straße (Richtung Drage)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 14.07.2026, 16:49

In der L 217 Drennhäuser Straße in Drennhausen finden mobile Geschwindigkeitskontrollen statt. Gemessen wird dabei mit dem PoliScan Speed. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.

Mobiles Geschwindigkeitsmessgerät im Stadtverkehr
Mobiler Blitzer PoliScan Speed
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeL 217 Drennhäuser Straße
Ort Drennhausen
Standort / FahrtrichtungRichtung Drage
Tempolimit Nicht angegeben
Blitzertyp Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zuständige Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden

In Drennhausen, L 217 Drennhäuser Straße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Welche Geschwindigkeit an diesem Blitzer erlaubt ist, richtet sich nach der Beschilderung im Zeitpunkt der Messung. Nach dem Toleranzabzug bestimmt die verbleibende Überschreitung die Höhe von Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot. Sämtliche Regelsätze finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

So misst der Blitzer in Drennhausen, L 217 Drennhäuser Straße

Der PoliScan Speed steht in der L 217 Drennhäuser Straße in Drennhausen typischerweise auf einem Stativ oder misst aus einem Fahrzeug heraus. Im Straßenraum zwischen parkenden Autos und Querverkehr sind Aufstellort und Winkel eng vorgegeben – und der Auswerterahmen muss das gemessene Fahrzeug exakt treffen. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan Speed.

Eine mobile Messung im Stadtgebiet steht und fällt mit dem Messprotokoll des Einsatztags: Aufstellort zwischen parkenden Autos, Sichtachse, Winkel und Kontrollen müssen dokumentiert sein und zu den Fotos passen. Gerade innerorts – mit Querverkehr, Fußgängern und kurzen Sichtdistanzen – ist der Aufstellort ein häufiger Streitpunkt.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadtverwaltung Dresden

Für das Verfahren nach einer Messung in der L 217 Drennhäuser Straße in Drennhausen ist die Stadtverwaltung Dresden, Abteilung Verwaltung und Bußgeldbehörde, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Stadtverwaltung Dresden.