Ampel- und Geschwindigkeitsblitzer in Karlsruhe, Starckstraße (FR Mühlburg)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 22.08.2026, 00:26

In der Starckstraße in Karlsruhe kontrolliert eine kombinierte Anlage sowohl die Geschwindigkeit als auch das Rotlicht. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan 3r. Die Messung betrifft den Bereich FR Mühlburg. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Stationäre Messanlage vom Typ PoliScan 3r
Fester Blitzer PoliScan 3r
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit & Rotlicht (Kombiblitzer)
MessbereichInnerorts
StraßeStarckstraße
Ort Karlsruhe
Standort / FahrtrichtungFR Mühlburg
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 3R
Besonderheiten Kombinationsblitzer an der Ecke Starckstraße / Honsellstraße. Das System überwacht sowohl das Rotlicht als auch das Tempolimit von 50 km/h. Zum Einsatz kommt die PoliScan 3R Technologie.
Zuständige Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe

In Karlsruhe, Starckstraße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in der Starckstraße in Karlsruhe im Bereich Fahrtrichtung Mühlburg geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 50 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

Rote Ampel in Karlsruhe, Starckstraße: Das kostet ein Rotlichtverstoß

Der Blitzer in Karlsruhe, Starckstraße überwacht nicht nur das Tempo, sondern auch die Ampel. Entscheidend ist der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überquert – und wie lange die Ampel da schon rot war: Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, gilt der Verstoß als qualifiziert, und aus 90 € mit einem Punkt werden 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfach (Rotphase unter 1 Sekunde)90 €1
Einfach, mit Gefährdung200 €21 Monat
Einfach, mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifiziert (Rotphase länger als 1 Sekunde)200 €21 Monat
Qualifiziert, mit Gefährdung320 €21 Monat
Qualifiziert, mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Die Sekundengrenze ist ein wichtiger Prüfpunkt: Wie die Rotzeit gemessen und dokumentiert wurde, ob die Gelbphase der zulässigen Geschwindigkeit entsprach und wann der Rotlichtblitzer in Karlsruhe, Starckstraße zuletzt geeicht wurde, steht nicht im Bescheid – das zeigt erst die Akteneinsicht. Die Regelsätze und weitere Erläuterungen für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

So misst der Blitzer in Karlsruhe, Starckstraße

Bei der Anlage in der Starckstraße in Karlsruhe handelt es sich um einen PoliScan 3r, Vitronics stationäre LIDAR-Säule der dritten Generation. Auswerterahmen, Fahrzeug-Zuordnung im mehrspurigen Verkehr und die Software-Version gehören hier in jede Prüfung.

Für die Festanlage in Karlsruhe zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.

Zuständige Bußgeldstelle: Landkreis Karlsruhe

Für das Verfahren nach einer Messung in der Starckstraße in Karlsruhe ist der Landkreis Karlsruhe, Abteilung Amt für Straßenverkehr, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landkreis Karlsruhe.

Weitere Messstellen in Karlsruhe

In Karlsruhe wird auch an anderen Stellen gemessen: Neßlerstraße (FR stadtauswärts), Neureuter Straße (FR Norden) und Rheinstrandallee (FR Rheinstetten). Eine Übersicht aller 24 Standorte finden Sie unter Blitzer in Karlsruhe.