Blitzersäule in Lebach, Hauptstraße (in Steinbach)
In der Hauptstraße in Lebach steht eine fest installierte Messanlage vom Typ PoliScan Speed. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.
Kostenloser Blitzer-Check
Lassen Sie die Messung in Lebach, Hauptstraße kostenlos einschätzen. Wir prüfen für Sie, ob sich Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot durch einen Einspruch möglicherweise vermeiden lassen.
Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Messung | Geschwindigkeit |
| Messbereich | Innerorts |
| Straße | Hauptstraße |
| Ort | Lebach |
| Standort / Fahrtrichtung | in Steinbach |
| Tempolimit | 50 km/h |
| Blitzertyp | Fester Blitzer |
| Messgerät | PoliScan Speed |
| Besonderheiten | Fester Geschwindigkeitsblitzer in der Hauptstraße (66822 Lebach) in Steinbach. Die Überwachung erfolgt bei einem Tempolimit von 50 km/h mittels PoliScan Speed. |
| Zuständige Bußgeldstelle | Landesverwaltungsamt Saarland |
In Lebach, Hauptstraße zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie in der Hauptstraße in Lebach in Steinbach geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 50 km/h erlaubt.
Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | - | Nein | Kostenlos prüfen |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.
| Km/h | Bußgeld | P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | - | Nein | Jetzt prüfen |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1 M* | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2 M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3 M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
|
P = Punkte
FV = Fahrverbot
M = Monat(e)
* = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft
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So misst der Blitzer in Lebach, Hauptstraße
Die PoliScan-Speed-Säule in der Hauptstraße in Lebach misst per Infrarot-LIDAR und verfolgt jedes Fahrzeug über mehrere Meter. Aufbaufehler spielen bei der Festanlage kaum eine Rolle; zu prüfen bleibt die Auswertung – Rahmen und Zuordnung, besonders wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Bild sind. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan Speed.
Für die Festanlage in Lebach zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.
Zuständige Bußgeldstelle: Landesverwaltungsamt Saarland
Für das Verfahren nach einer Messung in der Hauptstraße in Lebach ist das Landesverwaltungsamt Saarland, Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Landesverwaltungsamt Saarland.
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Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Lassen Sie die Messung in der Hauptstraße in Lebach kostenlos einschätzen.
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