Stationärer Blitzer in München, Richard-Strauß-Tunnel (50m nach Tunneleinfahrt)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 15.05.2026, 17:37

In München (Richard-Strauß-Tunnel) steht eine fest installierte Messanlage vom Typ TraffiStar S330. Die Messung betrifft den Bereich 50m nach Tunneleinfahrt. Das Tempolimit wird an dieser Stelle variabel angezeigt. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.

Stationäre Messanlage vom Typ TraffiStar S330
Fester Blitzer TraffiStar S330
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit
MessbereichInnerorts
StraßeRichard-Strauß-Tunnel
Ort München
Standort / Fahrtrichtung50m nach Tunneleinfahrt
Tempolimit variabel – meist 60 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät Traffistar S330
Besonderheiten Feste Messanlage im Richard-Strauß-Tunnel, kurz nach der Einfahrt. Besonderheit: Einsatz eines Infrarot-Schwarzblitzers (S330). Das Limit ist variabel, meist sind 60 km/h freigegeben.
Zuständige Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

In München, Richard-Strauß-Tunnel zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in München (Richard-Strauß-Tunnel) im Bereich 50m nach Tunneleinfahrt geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Standort wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit variabel angezeigt – maßgeblich ist daher das Tempolimit im Zeitpunkt der Messung.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

So misst der Blitzer in München, Richard-Strauß-Tunnel

Der TraffiStar S330 in München (Richard-Strauß-Tunnel) misst über Piezosensoren in der Fahrbahn und blitzt mit unsichtbarem Infrarot – auffällig wird die Messung oft erst mit dem Brief. Wer direkt über den Sensoren die Spur wechselt, kann das Ergebnis verfälschen; auch die eng tolerierte Verlegung der Sensoren ist ein Prüfpunkt.

Für die Festanlage in München zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist – und weil das Tempolimit hier variabel geschaltet wird, gehören zusätzlich die Schaltprotokolle der Anzeigenanlage in die Akte.

Zuständige Bußgeldstelle: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Für das Verfahren nach einer Messung in München (Richard-Strauß-Tunnel) ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt, Abteilung Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.

Weitere Messstellen in München

In München wird auch an anderen Stellen gemessen: Bajuwarenstraße (FR Neuperlach), Implerstraße (FR Süden) und Schäftlarnstraße (beidseitig). Eine Übersicht aller 16 Standorte finden Sie unter Blitzer in München.