Ampel- und Geschwindigkeitsblitzer in Schwetzingen, Kurpfalzring L630 (an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße)

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Akt. am: 20.08.2026, 15:49

In Schwetzingen (Kurpfalzring L630) kontrolliert eine kombinierte Anlage sowohl die Geschwindigkeit als auch das Rotlicht. Zum Einsatz kommt das Messgerät PoliScan 4r. Erlaubt sind hier 50 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und können kostenlos prüfen, ob die Messung anfechtbar ist.

Stationäre Messanlage vom Typ PoliScan 4r
Fester Blitzer PoliScan 4r
MerkmalBlitzer-Daten
MessungGeschwindigkeit & Rotlicht (Kombiblitzer)
MessbereichInnerorts
StraßeKurpfalzring L630
Ort Schwetzingen
Standort / Fahrtrichtungan der Kreuzung August-Neuhaus-Straße
Tempolimit 50 km/h
Blitzertyp Fester Blitzer
Messgerät PoliScan 4R
Besonderheiten Kombinierter fester Geschwindigkeits- und Ampelblitzer am Kurpfalzring (L630) (68723 Schwetzingen) an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße. Erfasst werden Rotlichtverstöße sowie das Tempolimit von 50 km/h via PoliScan 4R.
Zuständige Bußgeldstelle Stadt Schwetzingen

In Schwetzingen, Kurpfalzring L630 zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie in Schwetzingen (Kurpfalzring L630) an der Kreuzung August-Neuhaus-Straße geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 50 km/h erlaubt.

Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Km/h Bußgeld P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen
P = Punkte FV = Fahrverbot M = Monat(e) * = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft

Rote Ampel in Schwetzingen, Kurpfalzring L630: Das kostet ein Rotlichtverstoß

Der Blitzer in Schwetzingen, Kurpfalzring L630 überwacht nicht nur das Tempo, sondern auch die Ampel. Entscheidend ist der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltelinie bei Rot überquert – und wie lange die Ampel da schon rot war: Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, gilt der Verstoß als qualifiziert, und aus 90 € mit einem Punkt werden 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Einfach (Rotphase unter 1 Sekunde)90 €1
Einfach, mit Gefährdung200 €21 Monat
Einfach, mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifiziert (Rotphase länger als 1 Sekunde)200 €21 Monat
Qualifiziert, mit Gefährdung320 €21 Monat
Qualifiziert, mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Die Sekundengrenze ist ein wichtiger Prüfpunkt: Wie die Rotzeit gemessen und dokumentiert wurde, ob die Gelbphase der zulässigen Geschwindigkeit entsprach und wann der Rotlichtblitzer in Schwetzingen, Kurpfalzring L630 zuletzt geeicht wurde, steht nicht im Bescheid – das zeigt erst die Akteneinsicht. Die Regelsätze und weitere Erläuterungen für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie im Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

So misst der Blitzer in Schwetzingen, Kurpfalzring L630

Die Säule in Schwetzingen (Kurpfalzring L630) ist ein PoliScan 4r – Vitronics stationäre LIDAR-Generation, die jedes Fahrzeug über mehrere Meter verfolgt. Zu prüfen sind der Auswerterahmen auf dem Messfoto, die Fahrzeug-Zuordnung bei mehrspurigem Verkehr und die eingesetzte Software-Version.

Für die Festanlage in Schwetzingen zählen beim Einspruch die gültige Eichung und die Frage, ob die Anlage seit der letzten Eichung baulich unverändert geblieben ist.

Zuständige Bußgeldstelle: Stadt Schwetzingen

Für das Verfahren nach einer Messung in Schwetzingen (Kurpfalzring L630) ist die Stadt Schwetzingen, Abteilung Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Stadt Schwetzingen.

Weitere Messstellen in Schwetzingen

In Schwetzingen wird auch an anderen Stellen gemessen: Zähringerstraße (Höhe Kirschgarten), Bruchhäuser Straße (Höhe Kurpfalzring) und Karlsruher Straße (FR Stuttgart). Eine Übersicht aller 4 Standorte finden Sie unter Blitzer in Schwetzingen.