Blitzeranhänger in Viernheim, An der Oberlück (FR Weststadt)
An der Oberlück in Viernheim wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät PoliScan FM1. Die Messung betrifft den Bereich FR Weststadt. Erlaubt sind hier 30 km/h. Hier finden Sie die Standortangaben, die innerorts geltenden Strafen und erfahren, wann sich ein Einspruch lohnt.
In Viernheim geblitzt worden?
Lassen Sie die Messung in Viernheim, An der Oberlück kostenlos einschätzen und prüfen Sie, ob sich ein genauer Blick auf Messfoto und Unterlagen lohnt.
Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Messung | Geschwindigkeit |
| Messbereich | Innerorts |
| Straße | An der Oberlück |
| Ort | Viernheim |
| Standort / Fahrtrichtung | FR Weststadt |
| Tempolimit | 30 km/h |
| Blitzertyp | Blitzeranhänger |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Besonderheiten | Teilstationärer Blitzer-Anhänger in der Straße An der Oberlück (68519 Viernheim). Die Überwachung erfolgt in FR Weststadt bei maximal 30 km/h über ein PoliScan FM1 System. |
| Zuständige Bußgeldstelle | Regierungspräsidium Kassel |
In Viernheim, An der Oberlück zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie an der Oberlück in Viernheim im Bereich Fahrtrichtung Weststadt geblitzt wurden, ist für die mögliche Sanktion vor allem entscheidend, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer sind 30 km/h erlaubt.
Schon ab 21 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu. Bei 26 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen. Ab 31 km/h zu viel sieht der Bußgeldkatalog innerorts bereits zwei Punkte und ein Fahrverbot vor. Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze im Überblick; alle Zwischenstufen finden Sie zusätzlich in unserer vollständigen Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | - | Nein | Kostenlos prüfen |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei 26–30 km/h zu viel nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.
| Km/h | Bußgeld | P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | - | Nein | Jetzt prüfen |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1 M* | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 1 M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2 M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3 M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
|
P = Punkte
FV = Fahrverbot
M = Monat(e)
* = Wiederholungstäter: erneut mindestens 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft
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So misst der Blitzer in Viernheim, An der Oberlück
Der Blitzeranhänger an der Oberlück in Viernheim misst mit einem PoliScan FM1 – ein Laserscanner von Vitronic, der wochenlang autark läuft und Fahrzeuge per Infrarot über mehrere Meter verfolgt. Im dichten Stadtverkehr ist der Auswerterahmen besonders wichtig: Er muss genau das gemessene Fahrzeug einfassen, nicht das daneben. Weitere Informationen zur Technik und zu möglichen Fehlerquellen finden Sie auf unserer Seite zum PoliScan FM1.
Der Anhänger in Viernheim steht meist mehrere Tage am Straßenrand oder auf dem Parkstreifen – unbeaufsichtigt. Für den Einspruch zählt, ob Aufbau und Ausrichtung dokumentiert sind und die Anlage über die gesamte Standzeit unverändert in der geeichten Konfiguration lief.
Zuständige Bußgeldstelle: Regierungspräsidium Kassel
Für das Verfahren nach einer Messung an der Oberlück in Viernheim ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich sechs Monate; mögliche Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Regierungspräsidium Kassel.
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