Kontaktdaten der Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Mainburg
Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Der Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Mainburg |
| Abteilung | Verkehrsüberwachung |
| Anschrift | Marktplatz 4, 84048 Mainburg |
| Bundesland | Bayern |
| Zuständigkeitsbereich | Mainburg, Gemeinde Weichering, Markt Au i.d. Hallertau, Stadt Dietfurth, Gemeinde Ernsgaden, Geisenfeld, Markt Hohenwart, Stadt Kelheim, Neustadt a.d. Donau, Markt Pförring, Gemeinde Schweitenkirchen, Vohburg a.d. Donau |
| Telefon | 08751 704600 |
| KVUE@mainburg.de |
Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Mainburg möglich?
Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.
Bußgelder und typische Verkehrsverstöße
Die Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Mainburg bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.
Verjährung im Bußgeldverfahren
Aktuelle Verjährungsfrist beachten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.
Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.