Autos fahren auf einer Landstraße zu schnell in einer 70er-Zone.
Bußgeldstelle

Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland

Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder ein anderes Schreiben von der Stadt Auerbach / Vogtland erhalten? Hier finden Sie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle und die wichtigsten Hinweise zum weiteren Vorgehen.

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Blitzermessungen können fehlerhaft sein.

Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland auf einen Blick

BehördeStadt Auerbach / Vogtland
AbteilungOrdnung und Sicherheit
AnschriftNicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtland
BundeslandSachsen
ZuständigkeitsbereichAuerbach
Telefon03744 8250
E-Mailpost@stadt-auerbach.de
Kontaktdaten zuletzt redaktionell geprüft am 30.09.2026.

Schreiben von der Stadt Auerbach / Vogtland erhalten: Was sollte ich zuerst prüfen?

Prüfen Sie zunächst, welche Art von Schreiben vorliegt und welcher Vorgang gemeint ist. Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, Verwarnung und Bußgeldbescheid haben unterschiedliche Funktionen und Fristen.

  • Absender und Aktenzeichen: Stimmen Behörde und Vorgangsnummer mit Ihrem Schreiben überein?
  • Art des Schreibens: Handelt es sich um eine Anhörung, Verwarnung oder bereits um einen Bußgeldbescheid?
  • Tatvorwurf: Prüfen Sie Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
  • Digitaler Zugang: Achten Sie auf Link, QR-Code, Kennwort oder persönliche Zugangsdaten im Schreiben.

Für die Stadt Auerbach / Vogtland ist in unserem Datensatz derzeit kein allgemeiner direkter Online-Anhörungszugang hinterlegt. Ein individueller Zugang auf Ihrem persönlichen Schreiben kann trotzdem vorhanden sein.

Sollte ich den Anhörungsbogen vor einer Stellungnahme prüfen?

Vor einer inhaltlichen Stellungnahme kann es sinnvoll sein, den Tatvorwurf, das Blitzerfoto und die zugrunde liegenden Angaben zu prüfen. Haben Sie einen Anhörungsbogen von der Stadt Auerbach / Vogtland erhalten, gibt Ihnen die Anhörung Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern; eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist jedoch nicht verpflichtend. Angaben zur Person sollten dagegen korrekt sein.

Wenn Sie sich zunächst nicht zur Sache äußern möchten, sollten Sie dennoch die auf dem Schreiben von der Stadt Auerbach / Vogtland genannte Frist und den konkreten Verfahrensstand beachten. Eine Anhörung ist außerdem noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Welche Frist gilt bei der Anhörung?

Für die Rückmeldung auf einen Anhörungsbogen von der Stadt Auerbach / Vogtland ist zunächst die Frist maßgeblich, die in Ihrem konkreten Schreiben genannt wird. Die Online-Anhörung selbst ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Rechtsgrundlagen & Quellen