Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland: Kontakt, Adresse & Zuständigkeit

Kontaktdaten zuletzt geprüft am 07.08.2026

Hier finden Sie die Kontaktdaten, Anschrift und Zuständigkeit der Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland. Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt.

Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland

Wir haben die uns vorliegenden Kontaktdaten und Angaben zur Zuständigkeit dieser Bußgeldstelle übersichtlich zusammengefasst. Bei kurzfristigen Änderungen sind die Angaben auf der offiziellen Behördenwebsite maßgeblich.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Die Stadt Auerbach / Vogtland
Abteilung Ordnung und Sicherheit
Anschrift Nicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtland
Bundesland Sachsen
Zuständigkeitsbereich Auerbach
Telefon 03744 8250
E-Mail post@stadt-auerbach.de

Ist eine Online-Anhörung bei der Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland möglich?

Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Prüfen Sie deshalb zuerst das erhaltene Behördenschreiben. Ist dort ein persönlicher Portalzugang oder QR-Code angegeben, verwenden Sie ausschließlich diesen Zugang.

Bußgelder und typische Verkehrsverstöße

Die Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Je nach Vorwurf können Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vorgesehen sein.

Verjährung im Bußgeldverfahren

Aktuelle Verjährungsfrist beachten

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Unterbrechungshandlungen können dazu führen, dass die Frist erneut beginnt.

Entscheidend sind der konkrete Tatvorwurf, der Zeitpunkt der Tat und die Verfahrensschritte der Behörde. Eine individuelle Prüfung ist daher sinnvoll.

Häufige Fragen zur Bußgeldstelle Stadt Auerbach / Vogtland

Die Anschrift lautet: Nicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtland.

Für diese Bußgeldstelle haben wir derzeit keinen eigenen Online-Anhörungsdienst verlinkt. Maßgeblich sind die Hinweise auf Ihrem Schreiben.

Die Anhörung gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Unrichtige Angaben zur Person dürfen nicht gemacht werden. Eine inhaltliche Stellungnahme zum Tatvorwurf sollte sorgfältig abgewogen werden.

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