Führerschein soll günstiger werden: Bundestag berät über große Fahrschulreform

Oliver Godolt, Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht

Der Führerschein soll günstiger und die Fahrschulausbildung flexibler werden. Am 24. September 2026 berät der Bundestag erstmals über die Reform. Das soll sich für Fahrschüler ändern.

Eine Fahrschülerin durchläuft einen Sicherheitsparcour und wird dabei vom Fahrlehrer angeleitet, der den Daumen nach oben zeigt.
Die geplante Fahrschulreform soll die Führerscheinausbildung digitaler, flexibler und möglichst günstiger machen.

Wichtig: Die Reform gilt noch nicht

Die geplanten Änderungen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die erste Beratung im Deutschen Bundestag ist für den 24. September 2026 vorgesehen. Ein Inkrafttreten wird bei planmäßigem Verlauf frühestens für Anfang 2027 erwartet.

Der Führerschein soll in Deutschland günstiger und die Fahrschulausbildung deutlich flexibler werden. Am 24. September 2026 steht die Reform erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Geplant sind unter anderem digitaler Theorieunterricht, weniger starre Vorgaben bei den Sonderfahrten und mehr Transparenz bei Fahrschulpreisen.

Für Fahrschüler klingt das zunächst nach einer deutlichen Entlastung. Allerdings gilt: Die neuen Regeln sind noch nicht in Kraft. Erst das parlamentarische Verfahren muss abgeschlossen werden.

Warum soll der Führerschein günstiger werden?

Ein Pkw-Führerschein der Klasse B kostet nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums derzeit im Durchschnitt rund 3.400 Euro. Je nach Region, Fahrschule und Zahl der benötigten Fahrstunden kann der tatsächliche Preis jedoch erheblich davon abweichen.

Mit der Reform will die Bundesregierung insbesondere dort ansetzen, wo starre Vorgaben und organisatorischer Aufwand Kosten verursachen. Fahrschulen sollen mehr Spielraum bekommen, ihre Ausbildung effizienter anzubieten. Gleichzeitig sollen Fahrschüler Preise und Leistungen besser miteinander vergleichen können.

Eine feste Zielmarke, wie viel ein Führerschein künftig kosten soll, gibt es allerdings nicht. Wie stark die Kosten tatsächlich sinken, dürfte auch davon abhängen, wie Fahrschulen die neuen Möglichkeiten später nutzen.

Theorieunterricht soll vollständig digital möglich werden

Eine der größten Änderungen betrifft den Theorieunterricht. Die bislang geltenden Präsenzvorgaben sollen gelockert werden.

Fahrschulen könnten die theoretische Ausbildung künftig beispielsweise vollständig digital, hybrid oder weiterhin klassisch im Schulungsraum anbieten. Welche Unterrichtsform angeboten wird, soll stärker in der Verantwortung der Fahrschule liegen.

Auch feste Anforderungen an Schulungsräume sollen reduziert werden. Der eigentliche Lernstoff und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit bleiben davon unberührt.

Theorieprüfung: Fragenkatalog soll kleiner werden

Auch der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung soll überarbeitet werden.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums umfasst der derzeitige Katalog mehr als 1.100 Fragen. Die Zahl soll um ungefähr ein Drittel reduziert werden. Dabei soll stärker auf praxisnahe und für die Verkehrssicherheit relevante Inhalte gesetzt werden. Für Fahrschüler könnte dadurch vor allem der Lernaufwand übersichtlicher werden.

Eine leichtere Prüfung im Sinne geringerer Sicherheitsanforderungen ist damit allerdings nicht vorgesehen.

Zwölf Sonderfahrten sollen nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein

Besonders interessant ist die geplante Änderung bei den sogenannten Sonderfahrten. Aktuell sind für den Pkw-Führerschein zwölf besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Fahrten über Land
  • 4 Fahrten auf der Autobahn
  • 3 Fahrten bei Dunkelheit

Diese feste Zahl soll künftig entfallen. Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten sollen weiterhin Bestandteil der Fahrausbildung bleiben. Wie viel Übung ein Fahrschüler tatsächlich benötigt, soll jedoch stärker vom individuellen Ausbildungsstand abhängig sein.

Gerade für Fahrschüler, die schnell ein sicheres Fahrniveau erreichen, könnte das Kosten sparen. Umgekehrt bedeutet die Reform nicht, dass automatisch jeder Fahrschüler weniger Fahrstunden benötigt.

Üben mit Eltern könnte künftig möglich werden

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine neue Möglichkeit für zusätzliche Fahrpraxis außerhalb der klassischen Fahrstunden. Nach bestandener Theorieprüfung sollen Fahrschüler unter bestimmten Voraussetzungen mit einer nahestehenden Person – beispielsweise einem Elternteil – zusätzliche Fahrpraxis im Straßenverkehr sammeln können.

Diese Fahrten sollen die professionelle Ausbildung durch einen Fahrlehrer nicht ersetzen, sondern ergänzen. Das Modell soll zunächst erprobt werden. Außerdem sollen die Bundesländer entscheiden können, ob sie diese Möglichkeit tatsächlich einführen.

Fahrschulpreise und Erfolgsquoten sollen vergleichbar werden

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Transparenz bei Fahrschulen.

Die tatsächlichen Kosten eines Führerscheins setzen sich heute aus verschiedenen Bestandteilen zusammen – beispielsweise aus Grundgebühr, Lernmaterial, normalen Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungsgebühren.

Künftig sollen Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen über die Mobilithek, die zentrale Plattform für Mobilitätsdaten, öffentlich verfügbar und dadurch leichter vergleichbar werden.

Fahrschüler könnten damit nicht nur einzelne Preise vergleichen, sondern auch besser einschätzen, wie erfolgreich eine Fahrschule ihre Schüler auf die Prüfungen vorbereitet.

Auch die praktische Fahrprüfung soll kürzer werden

Auch bei der praktischen Führerscheinprüfung ist eine Änderung vorgesehen. Die reine Fahrzeit soll auf die europarechtlich vorgesehene Mindestdauer von 25 Minuten reduziert werden.

Daneben sollen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Fahrschulen reduziert werden. Auch Fahrsimulatoren sollen künftig stärker in moderne Ausbildungsmodelle eingebunden werden können.

Die geplante Reform besteht damit nicht aus einer einzelnen großen Kostensenkung, sondern aus mehreren Änderungen, die zusammengenommen die Fahrausbildung flexibler und möglichst günstiger machen sollen.

Wann kommt der günstigere Führerschein?

Am 24. September 2026 soll der Gesetzentwurf erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Anschließend ist die weitere Beratung in den zuständigen Ausschüssen vorgesehen.

Damit ist die Reform noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetzgebungsverfahren zunächst durchlaufen. Das Bundesverkehrsministerium hat bei einem planmäßigen Verfahren ein mögliches Inkrafttreten für Anfang 2027 in Aussicht gestellt.

Wer aktuell mit dem Führerschein beginnt, sollte deshalb weiterhin von den heute geltenden Ausbildungsregeln ausgehen.

Kurz zusammengefasst

Der Führerschein soll digitaler, flexibler und möglichst günstiger werden. Besonders weniger starre Vorgaben bei Theorieunterricht und Sonderfahrten könnten Kosten reduzieren. Wie viel Fahrschüler tatsächlich sparen werden, lässt sich derzeit jedoch noch nicht seriös beziffern.

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