Online-Anhörung bei der Stadt Gütersloh: So öffnen Sie Ihren Vorgang
Für die Online-Anhörung ist bei der Stadt Gütersloh der Bereich „Fachbereich Ordnung“ in Gütersloh als Ansprechpartner angegeben. Über den direkten Behördenzugang gelangen Sie zum Login für Ihren persönlichen Vorgang. Für die Anmeldung benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten aus dem Behördenschreiben. Halten Sie das Schreiben daher am besten bereit, bevor Sie das Portal öffnen.
Direkter Behördenzugang
anhoerung.regioit.de
anhoerung.regioit.de/160
Die Kennung 160 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.
Offizielles Portal öffnenDer Zugang ist Ihrem konkreten Verfahren zugeordnet. Verwenden Sie deshalb den Direktlink oder QR-Code aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben und übernehmen Sie die dort angegebenen Anmeldedaten genau.
- Schreiben bereitlegen: Halten Sie das zuletzt erhaltene Schreiben mit Aktenzeichen und persönlichen Zugangsdaten bereit.
- Direktzugang öffnen: Nutzen Sie den auf dieser Seite verlinkten Behördenzugang oder den QR-Code aus Ihrem Schreiben.
- Anmeldedaten übernehmen: Tragen Sie die Zugangsdaten so ein, wie sie im Schreiben angegeben sind.
- Vorgang vergleichen: Prüfen Sie nach dem Login, ob Behörde, Aktenzeichen und Tatvorwurf zu Ihrem Schreiben passen.
- Angaben kontrollieren: Lesen Sie Ihre Eingaben vor dem Absenden noch einmal vollständig durch.
Gut zu wissen
Welche Felder und Unterlagen nach dem Login angezeigt werden, hängt von der Behörde, dem Schreiben und dem Stand des Verfahrens ab.
Vor dem Absenden bei anhoerung.regioit.de: Angaben prüfen
Wenn Sie den Behördenzugang für die Stadt Gütersloh öffnen, sollten Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensdaten genau zu Ihrem Schreiben passen. anhoerung.regioit.de übermittelt Ihre Eingaben an die Behörde, prüft aber nicht selbst, ob die Messung oder der Vorwurf richtig ist.
- Behörde und Aktenzeichen: Beides sollte mit dem zuletzt erhaltenen Schreiben übereinstimmen.
- Tatvorwurf: Kontrollieren Sie – soweit angezeigt – Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
- Persönliche Daten: Angaben zur Person sollten vollständig und zutreffend sein.
- Stellungnahme zur Sache: Eine inhaltliche Erklärung ist nicht dasselbe wie ein Einspruch und sollte nicht vorschnell abgegeben werden.
- Bestätigung sichern: Bietet das Portal nach dem Absenden eine Zusammenfassung oder Eingangsbestätigung an, speichern Sie diese für Ihre Unterlagen.
Geht es in Ihrem Schreiben um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, finden Sie dort die jeweiligen Regelsätze und möglichen Folgen.
Kontakt zum Vorgang bei der Stadt Gütersloh
Fehlen Zugangsdaten, lässt sich der persönliche Vorgang nicht öffnen oder haben Sie eine Frage zum Aktenzeichen, können Sie sich an die Abteilung Fachbereich Ordnung in Gütersloh wenden. Halten Sie dabei das Aktenzeichen aus dem Schreiben bereit.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Stadt Gütersloh |
| Abteilung | Fachbereich Ordnung |
| Anschrift | Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Erfasster Zuständigkeitsbereich | Gütersloh |
| Telefon | 05241 821 |
| bussgeldstelle@guetersloh.de | |
| Online-Anhörung | anhoerung.regioit.de/160 öffnen |