Online-Anhörung bei der Stadtverwaltung Baden-Baden: So nutzen Sie das OWiPortal richtig

Oliver Godolt - Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Fachredakteur für Verkehrsrecht
Aktualisiert am 01.09.2026, 17:05 Uhr

Sie haben einen Anhörungsbogen oder ein anderes Schreiben zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten und möchten den Vorgang online aufrufen? Die Stadtverwaltung Baden-Baden nutzt dafür das OWiPortal von Komm.ONE. Hier erfahren Sie, wie die Online-Anhörung funktioniert, welche Zugangsdaten Sie benötigen und was Sie vor dem Absenden Ihrer Angaben beachten sollten.

Online-Anhörung bei der Stadtverwaltung Baden-Baden: Login bei OWiPortal (Komm.ONE)

Für die Online-Anhörung ist bei der Stadtverwaltung Baden-Baden der Bereich „Bußgeldstelle“ in Baden-Baden als Ansprechpartner angegeben. Über den direkten Behördenzugang gelangen Sie zum Login für Ihren persönlichen Vorgang. Für die Anmeldung benötigen Sie Login und Passwort beziehungsweise PIN aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben. Halten Sie das Schreiben daher am besten bereit, bevor Sie das Portal öffnen.

Direkter Behördenzugang

OWiPortal (Komm.ONE)
owiportal.komm.one/OAWeb/08211000

Die Kennung 08211000 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.

Offizielles Portal öffnen

Auf der Anmeldeseite werden ein Login und ein Passwort beziehungsweise eine PIN abgefragt. Verwenden Sie dafür immer die Angaben aus dem Schriftstück, das Ihnen zuletzt zu diesem Vorgang zugesandt wurde. Nach dem Login führt das Portal Schritt für Schritt durch die freigeschalteten Funktionen.

  • Letztes Schreiben bereitlegen: Dort finden Sie den Login und das dazugehörige Passwort beziehungsweise die PIN.
  • Behördenzugang öffnen: Der Direktlink auf dieser Seite führt bereits zum richtigen Bereich der zuständigen Bußgeldstelle.
  • Login und Passwort/PIN eingeben: Übernehmen Sie beide Angaben aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben.
  • Vorgang prüfen: Vergleichen Sie Aktenzeichen, Vorwurf und die angezeigten Falldaten mit Ihrem Schreiben.
  • Antwort kontrollieren: Prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und eine mögliche Stellungnahme, bevor Sie sie elektronisch absenden.

Gut zu wissen

Wenn Sie länger als 60 Minuten keine Eingabe vornehmen, beendet owi21 die Sitzung aus Sicherheitsgründen und löscht bereits vorgenommene Eingaben. Die Nutzung des Portals ist freiwillig; eine Äußerung kann nach den Portalhinweisen auch auf dem Postweg übermittelt werden.

Vor dem Absenden bei OWiPortal (Komm.ONE): Angaben prüfen

Wenn Sie den Behördenzugang für die Stadtverwaltung Baden-Baden öffnen, sollten Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensdaten genau zu Ihrem Schreiben passen. OWiPortal (Komm.ONE) übermittelt Ihre Eingaben an die Behörde, prüft aber nicht selbst, ob die Messung oder der Vorwurf richtig ist.

  • Behörde und Aktenzeichen: Beides sollte mit dem zuletzt erhaltenen Schreiben übereinstimmen.
  • Tatvorwurf: Kontrollieren Sie – soweit angezeigt – Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
  • Persönliche Daten: Angaben zur Person sollten vollständig und zutreffend sein.
  • Stellungnahme zur Sache: Eine inhaltliche Erklärung ist nicht dasselbe wie ein Einspruch und sollte nicht vorschnell abgegeben werden.
  • Bestätigung sichern: Bietet das Portal nach dem Absenden eine Zusammenfassung oder Eingangsbestätigung an, speichern Sie diese für Ihre Unterlagen.

Geht es in Ihrem Schreiben um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, finden Sie dort die jeweiligen Regelsätze und möglichen Folgen.

Kontakt zum Vorgang bei der Stadtverwaltung Baden-Baden

Fehlen Zugangsdaten, lässt sich der persönliche Vorgang nicht öffnen oder haben Sie eine Frage zum Aktenzeichen, können Sie sich an die Abteilung Bußgeldstelle in Baden-Baden wenden. Halten Sie dabei das Aktenzeichen aus dem Schreiben bereit.

Angabe Kontaktdaten
Behörde Stadtverwaltung Baden-Baden
Abteilung Bußgeldstelle
Anschrift Briegelackerstraße 21, 76532 Baden-Baden
Bundesland Baden-Württemberg
Erfasster Zuständigkeitsbereich Baden Baden
Telefon 07221 931838
E-Mail bussgeldbehoerde@baden-baden.de
Online-Anhörung owiportal.komm.one/OAWeb/08211000 öffnen

Fragen zur Online-Anhörung bei der Stadtverwaltung Baden-Baden

Für owi21 benötigen Sie den Login und das Passwort beziehungsweise die PIN aus dem zuletzt zugesandten Schreiben. Verwenden Sie die Daten des jüngsten Schriftstücks, weil ältere Anmeldedaten nicht mehr zum aktuellen Portalzugang passen können.

Kontrollieren Sie, ob Sie Login und Passwort/PIN aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben verwenden. Wurde eine Sitzung nach längerer Inaktivität beendet, öffnen Sie den Direktzugang neu und beginnen Sie die Eingabe noch einmal. Bleibt der Zugang gesperrt, wenden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen an die Behörde, telefonisch unter 07221 931838 oder per E-Mail an bussgeldbehoerde@baden-baden.de.

Ob owi21 in Ihrem Vorgang ein Beweisfoto oder weitere Falldaten anzeigt, entscheidet die zuständige Behörde. Welche Inhalte freigeschaltet sind, sehen Sie nach der Anmeldung.

Die Anhörung gibt Ihnen nach § 55 OWiG Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Eine inhaltliche Stellungnahme zur Sache ist nicht verpflichtend. Angaben zur Person müssen dagegen zutreffend sein; falsche oder verweigerte Pflichtangaben können nach § 111 OWiG relevant werden.

Für die Rückmeldung zur Anhörung ist zunächst die Frist in Ihrem Schreiben maßgeblich. Die Online-Anhörung ist noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann dagegen nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die hinterlegte Anschrift lautet Briegelackerstraße 21, 76532 Baden-Baden. Telefonisch erreichen Sie die Behörde unter 07221 931838. Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet bussgeldbehoerde@baden-baden.de.

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