Online-Anhörung bei der Stadtverwaltung Baden-Baden: Login bei OWiPortal (Komm.ONE)
Für die Online-Anhörung ist bei der Stadtverwaltung Baden-Baden der Bereich „Bußgeldstelle“ in Baden-Baden als Ansprechpartner angegeben. Über den direkten Behördenzugang gelangen Sie zum Login für Ihren persönlichen Vorgang. Für die Anmeldung benötigen Sie Login und Passwort beziehungsweise PIN aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben. Halten Sie das Schreiben daher am besten bereit, bevor Sie das Portal öffnen.
Direkter Behördenzugang
OWiPortal (Komm.ONE)
owiportal.komm.one/OAWeb/08211000
Die Kennung 08211000 ist bereits Teil des Behördenlinks; sie ersetzt nicht die persönlichen Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.
Offizielles Portal öffnenAuf der Anmeldeseite werden ein Login und ein Passwort beziehungsweise eine PIN abgefragt. Verwenden Sie dafür immer die Angaben aus dem Schriftstück, das Ihnen zuletzt zu diesem Vorgang zugesandt wurde. Nach dem Login führt das Portal Schritt für Schritt durch die freigeschalteten Funktionen.
- Letztes Schreiben bereitlegen: Dort finden Sie den Login und das dazugehörige Passwort beziehungsweise die PIN.
- Behördenzugang öffnen: Der Direktlink auf dieser Seite führt bereits zum richtigen Bereich der zuständigen Bußgeldstelle.
- Login und Passwort/PIN eingeben: Übernehmen Sie beide Angaben aus dem zuletzt erhaltenen Schreiben.
- Vorgang prüfen: Vergleichen Sie Aktenzeichen, Vorwurf und die angezeigten Falldaten mit Ihrem Schreiben.
- Antwort kontrollieren: Prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und eine mögliche Stellungnahme, bevor Sie sie elektronisch absenden.
Gut zu wissen
Wenn Sie länger als 60 Minuten keine Eingabe vornehmen, beendet owi21 die Sitzung aus Sicherheitsgründen und löscht bereits vorgenommene Eingaben. Die Nutzung des Portals ist freiwillig; eine Äußerung kann nach den Portalhinweisen auch auf dem Postweg übermittelt werden.
Vor dem Absenden bei OWiPortal (Komm.ONE): Angaben prüfen
Wenn Sie den Behördenzugang für die Stadtverwaltung Baden-Baden öffnen, sollten Aktenzeichen, Tatvorwurf und Verfahrensdaten genau zu Ihrem Schreiben passen. OWiPortal (Komm.ONE) übermittelt Ihre Eingaben an die Behörde, prüft aber nicht selbst, ob die Messung oder der Vorwurf richtig ist.
- Behörde und Aktenzeichen: Beides sollte mit dem zuletzt erhaltenen Schreiben übereinstimmen.
- Tatvorwurf: Kontrollieren Sie – soweit angezeigt – Tatzeit, Tatort, Fahrzeug und die bezeichnete Ordnungswidrigkeit.
- Persönliche Daten: Angaben zur Person sollten vollständig und zutreffend sein.
- Stellungnahme zur Sache: Eine inhaltliche Erklärung ist nicht dasselbe wie ein Einspruch und sollte nicht vorschnell abgegeben werden.
- Bestätigung sichern: Bietet das Portal nach dem Absenden eine Zusammenfassung oder Eingangsbestätigung an, speichern Sie diese für Ihre Unterlagen.
Geht es in Ihrem Schreiben um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß, einen Rotlichtverstoß oder Handy am Steuer, finden Sie dort die jeweiligen Regelsätze und möglichen Folgen.
Kontakt zum Vorgang bei der Stadtverwaltung Baden-Baden
Fehlen Zugangsdaten, lässt sich der persönliche Vorgang nicht öffnen oder haben Sie eine Frage zum Aktenzeichen, können Sie sich an die Abteilung Bußgeldstelle in Baden-Baden wenden. Halten Sie dabei das Aktenzeichen aus dem Schreiben bereit.
| Angabe | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Stadtverwaltung Baden-Baden |
| Abteilung | Bußgeldstelle |
| Anschrift | Briegelackerstraße 21, 76532 Baden-Baden |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Erfasster Zuständigkeitsbereich | Baden Baden |
| Telefon | 07221 931838 |
| bussgeldbehoerde@baden-baden.de | |
| Online-Anhörung | owiportal.komm.one/OAWeb/08211000 öffnen |