Innerorts 10.06.2025, 13:47 Oliver Godolt

29 km/h innerorts zu schnell gefahren und geblitzt worden?

Hier finden Sie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025 für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h innerorts und können Ihre Blitzermessung kostenlos auf Fehler prüfen lassen.

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29 km/h innerorts zu schnell: Die aktuellen Strafen

Wenn Sie innerorts 29 km/h zu schnell gefahren sind, beispielsweise 59 km/h in einer Tempo-30-Zone, müssen Sie laut Bußgeldkatalog 2025 mit folgenden Konsequenzen rechnen:

180 €
Bußgeld
1 Punkt
Punkte in Flensburg
1 Monat*
Fahrverbot

* Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Beachten Sie, dass diese Angaben die Regelsätze des Bußgeldkatalogs darstellen. Ihr spezieller Fall, mit 29 km/h zu schnell innerorts, könnte jedoch Ausnahmen unterliegen. In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs, einem Unfall oder wenn Sie bereits als Wiederholungstäter auffällig geworden sind, können die Strafen deutlich höher ausfallen.

Innerorts 29 km/h zu schnell gefahren?

Ein Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit innerorts kann fehlerhaft sein, da die zugrundeliegenden Messungen ungenau waren oder formale Mängel übersehen wurden.

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Ein Auto wird innerorts von einem Laserblitzer geblitzt und das rote Licht leuchtet leicht auf

Wer innerorts mit 29 km/h zu viel geblitzt wird, erhält bald Post von der Bußgeldstelle.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts: Die Bußgeldtabelle für PKW und Motorrad

Sie wurden innerorts mit 29 km/h über dem gültigen Tempolimit geblitzt? Dann finden Sie hier die detaillierte Übersicht der möglichen Konsequenzen für PKW und Motorräder. Die genauen Strafen sind im Bußgeldkatalog 2025 festgelegt und richten sich nach der Höhe der Überschreitung.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts müssen Sie mit einem hohen Bußgeld von 180 € und einem Punkt in Flensburg in rechnen. Ersttätern droht noch kein Fahrverbot. Allerdings droht Wiederholungstätern ein Fahrverbot von einem Monat. Die Bußgelder beinhalten eine Verwaltungsgebühr von 25 € und eine Auslagenpauschale von 3,50 € (insgesamt 28,50 €). Nutzen Sie die Checkbox in der Bußgeldtabelle, um sich die Bußgelder mit und ohne Gebühr anzeigen zu lassen.

Zu schnell innerorts
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 km/h 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 km/h 70 € 1 Nein eher nicht
21 - 25 km/h 115 € 1 Nein Einspruch prüfen
26 - 30 km/h 180 € 1 1 Monat** Einspruch prüfen
31 - 40 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
41 - 50 km/h 400 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
51 - 60 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
61 - 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

km/h
Pkt. Fv. Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € 1 Nein eher nicht
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1M** Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.


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Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob der Toleranzabzug auch korrekt im Bußgeldbescheid vermerkt wurde.

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Punkte in Flensburg: Was Ihre Übertretung von 29 km/h innerorts bedeutet

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h vorgeworfen und fragen sich, ob ein oder mehrere Punkte in Flensburg eingetragen werden?

Leider führt eine Überschreitung von 29 km/h, zum Beispiel bei 79 km/h in der Tempo-50-Zone zu einem Punkt in Flensburg. Dieser Punkt wird in Ihrem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vermerkt und bleibt für 2 Jahre und 6 Monate bestehen.

Achtung: Punkte haben Konsequenzen!

Ein einziger Punkt mag harmlos klingen, aber das System ist kumulativ. Bereits bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung vom KBA. Erreichen Sie 6 oder 7 Punkte, folgt eine Verwarnung, oft verbunden mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Das kritischste Szenario tritt bei 8 Punkten ein: Dann droht der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis!

Jeder Punkt zählt, besonders wenn Sie bereits Einträge haben.

Ihr Punktestand im Fahreignungsregister

Sie wurden gerade mit 29 km/h zu schnell in einer Tempo 30 oder Tempo 50-Zone geblitzt und fragen sich, wie viele Punkte Sie bereits in Flensburg haben? Ihren aktuellen Punktestand können Sie über mehrere Online-Dienste erfragen oder direkt bei der offiziellen Behörde in Flensburg.

Punktestand abfragen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führt das zentrale Fahreignungsregister (FAER), in dem alle Punkte und Fahrverbote gesammelt werden. Es ist der offizielle Ort, um Ihren persönlichen Punktestand zu erfahren.

Zur KBA-Punkteauskunft
Logo des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) als Symbol für die Punkteabfrage

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ist die offizielle Stelle für die Punkteabfrage und die Führung des Fahreignungsregisters in Deutschland.

Fahrverbot: Wie lange muss ich bei einer Überschreitung von 29 km/h innerorts auf meinen Führerschein verzichten?

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorgeworfen? Eine der härtesten Konsequenzen, die Sie nun erwarten könnte, ist ein Fahrverbot. Doch was genau bedeutet das für Ihre Mobilität und Ihren Alltag?

Fahrverbot von 1 Monat*: Ein Blick auf Wiederholungstäter

Bei einer Überschreitung von 29 km/h (z.B. mit 59 km/h in der Tempo-30-Zone) ist für Ersttäter – also Autofahrern, denen innerhalb der letzten 12 Monaten kein Fahrverbot aufgrund einer Tempoüberschreitung erteilt wurde – in der Regel noch kein Fahrverbot vorgesehen. Der Stern (*) hinter der Monatsangabe in Ihrem Bescheid deutet jedoch darauf hin, dass hier eine spezielle Regelung für Wiederholungstäter greift.

Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Monate bereits zweimal oder öfter die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. In diesem Fall müssen Sie mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Dieses wird für Sie sofort mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam, was bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein umgehend abgeben müssen.

Innerhalb der Probezeit 29 km/h innerorts zu schnell gefahren?

Als Fahranfänger in der Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung Konsequenzen. Die genauen Auswirkungen finden Sie in der folgenden Übersicht:

Konsequenzen Ihres A-Verstoßes (29 km/h zu schnell) in der Probezeit

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Auswirkungen auf Ihre Probezeit und die weitergehenden Konsequenzen bei mehreren Vergehen:

  • Ihr erster A-Verstoß (z.B. Ihre Überschreitung um 29 km/h innerorts) hat eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF) zur Folge.
  • Beim zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung, und Ihnen wird die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  • Wer sich während der Probezeit einen dritten A-Verstoß leistet, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

So wird der Toleranzabzug bei 29 km/h innerorts berechnet

Bußgeldrechner mit Toleranzabzug

Beispiel: Innerorts in 50er-Zone mit 29 km/h zu viel geblitzt

Sie wurden in einer Zone 50 mit einer vorgeworfenen Überschreitung von 29 km/h erfasst. Das bedeutet, Ihr Fahrzeug war laut Bußgeldbescheid mit 79 km/h unterwegs - und das nach Abzug der Messtoleranz.

Der sogenannte Toleranzabzug wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung obligatorisch vorgenommen, um eventuelle Messungenauigkeiten bei Blitzermessungen von 29 km/h bei Messgeräten wie Poliscan Speed oder Traffistar S350 auszugleichen. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h beträgt der Abzug üblicherweise 3 km/h, bei höheren Geschwindigkeiten sind es 3% der gemessenen Geschwindigkeit.

Das bedeutet für Ihren Fall: Die tatsächlich vom Blitzer gemessene Geschwindigkeit lag mindestens bei 82 km/h. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h über dem Tempolimit, den Sie im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid finden, ist bereits der relevante Wert nach Abzug dieser Toleranz.

Innerorts geblitzt mit 29 km/h zu viel? So können Messfehler Ihr Bußgeld kippen!

Es ist frustrierend: Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts vorgeworfen. Sie wurden beispielsweise in einer Tempo-50-Zone mit 79 km/h nach Abzug der Messtoleranz geblitzt (also 29 km/h zu schnell). Auch wenn moderne Blitzer präzise wirken, sind Messfehler keine Seltenheit. Die Tücken der Technik und die komplexen Bedingungen im Stadtverkehr können dazu führen, dass Ihr Messergebnis fehlerhaft ist.

Tatsächlich zeigt eine Untersuchung der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr, dass in erstaunlichen 56% der Bußgeldbescheide Fehler zu finden sind! Das ist fast jeder zweite Bescheid. Für Sie bedeutet das: Ihre Messung mit 29 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften – wie im genannten Beispiel – könnte anfechtbar sein.

Häufige Fehlerquellen bei Blitzermessungen

  • Falsche Aufstellung des Messgeräts: Ein Blitzer ist kein "Plug-and-Play"-Gerät. Er muss millimetergenau nach Herstellerangaben und Bauartzulassung ausgerichtet werden. Schon ein geringfügig falscher Winkel zur Fahrbahn kann die Messergebnisse drastisch verfälschen – und so Ihre vorgeworfene Überschreitung von 29 km/h innerorts, etwa die 79 km/h in der 50er-Zone infrage stellen.
  • Einsatz außerhalb der Zulassung: Jedes Messgerät hat seine Grenzen. Einige Blitzertypen dürfen beispielsweise nicht bei starkem Regen, in engen Kurven oder unter extremen Lichtverhältnissen eingesetzt werden. Wurde Ihr Blitzer unter solchen Bedingungen verwendet? Dann könnte die Messung ungültig sein, selbst wenn Sie mit 79 km/h (bei Tempo 50) gemessen wurden.
  • Menschliches Versagen bei der Bedienung: Auch wenn vieles automatisiert ist, spielt der Mensch eine Rolle. Fehler bei der Ausrichtung, Wartung oder sogar bei der Dokumentation können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid wegen Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerorts auf wackeligen Beinen steht – auch wenn es sich um Ihre Messung, wie die 59 km/h in der Tempo-30-Zone handelt.
  • Keine oder abgelaufene Eichung: Blitzer sind hochsensible Geräte, die regelmäßig kalibriert und geeicht werden müssen, um präzise zu bleiben. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlt sie komplett, sind die Messdaten nicht verwertbar. Das gilt natürlich auch für die Messung, die Ihnen 29 km/h zu viel vorwirft.

Messfehler können dazu führen, dass Ihr Bußgeldbescheid wegen der Überschreitung um 29 km/h – und speziell bei Fällen wie Ihrem mit 79 km/h in einer Tempo-50-Zone – komplett hinfällig wird oder die Strafe zumindest reduziert werden kann. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Bußgeld-Check Icon Mit 29 km/h zu viel innerorts geblitzt worden?

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Bußgeldbescheid: Trotz 29 km/h zu schnell innerorts Einspruch prüfen?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften erhalten und sind unsicher, ob die Messung korrekt war und ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist?

Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Blitzer-Check!. Unsere Partneranwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Messung von 29 km/h innerorts auf mögliche Fehler und zeigen Ihnen auf, welche Erfolgschancen ein Einspruch hätte. Oft lassen sich Bußgelder reduzieren oder sogar ganz vermeiden.

Gut zu wissen

Im offiziellen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wird die Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h oft mit dem Begriff „innerhalb geschlossener Ortschaften“ statt „innerorts“ beschrieben. Das meint dasselbe!

Paragraphen und Quellen

Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und dem Bußgeldkatalog in Deutschland. Speziell für eine Geschwindigkeitsüberschreitung wie Ihre mit 29 km/h innerorts sind folgende Rechtsgrundlagen und Quellen relevant:

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben:

Bitte beachten Sie: Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls und eine individuelle Beratung empfehlen wir stets die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

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Blitzer A46 bei Wuppertal

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Blitzer A555 bei Bonn

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