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Blitzer A5 Hausen an der Möhlin Höhe Abfahrt Bad Krozingen in Fahrtrichtung Freiburg

Aktualisiert am: 15.05.2026, 17:35

Beim Blitzer auf der A5 bei Hausen an der Möhlin Höhe Abfahrt Bad Krozingen handelt es sich um eine temporäre Messstelle durch einen Blitzeranhänger. Erfahren Sie jetzt, warum Poliscan Fm1-Messungen anfällig für Fehler sind, welche Strafen 2026 drohen und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.

Messgerät Poliscan Fm1
Blitzeranhänger Poliscan Fm1
Merkmale Blitzer-Daten
Autobahn A5
Bundesland Baden-Württemberg
Ort Hausen an der Möhlin
Standort Höhe Abfahrt Bad Krozingen
Fahrtrichtung Freiburg
Tempolimit 120 km/h
Blitzertyp Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zuständige Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe

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Welches Tempolimit gilt hier?

Auf der A5 bei Hausen an der Möhlin (Höhe Abfahrt Bad Krozingen) in Fahrtrichtung Freiburg gilt in der Regel ein Tempolimit von 120 km/h. Durch temporäre oder situative Beschränkungen, etwa bei Nässe oder im Bereich von Autobahn-Baustellen, kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit kurzfristig herabgesetzt werden.

Mit welchen Strafen muss ich rechnen?

Wer auf der A5 am Standort Hausen an der Möhlin Höhe Abfahrt Bad Krozingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG. Schon eine Überschreitung von 21 km/h führt außerorts zum ersten Punkt in Flensburg, ab 26 km/h droht Wiederholungstätern bereits ein Fahrverbot von 1 Monat und über 41 km/h ein Regelfahrverbot von 1 bis zu 3 Monaten.

Die vollständige Aufstellung aller Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nach Geschwindigkeitsstufen finden Sie in unserer Bußgeldtabelle außerorts – oder berechnen Sie Ihren konkreten Fall direkt mit dem Bußgeldrechner.

Toleranzabzug und Zuverlässigkeit der Messung

Ein entscheidender Faktor bei Messungen auf der A5 Hausen an der Möhlin Höhe Abfahrt Bad Krozingen ist der Toleranzabzug: Da Messgeräte wie der Poliscan Fm1 technisch bedingte Schwankungen aufweisen können, muss die Behörde einen Teil der Geschwindigkeit zu Ihren Gunsten abziehen – am Standort pauschal 3 % bei einem Limit von 120 km/h. Dieser Abzug ist allerdings nur das gesetzliche Minimum; ein Einspruch setzt oft tiefer an, bei der Korrektheit der Rohmessdaten selbst.

Beispielrechnung:

Gemessen: 149 km/h
Abzüglich Toleranz: − 5 km/h
Vorgeschriebener Wert: 144 km/h

In diesem Fall lägen Sie mit 24 km/h über dem Limit – bereits der erste Punkt in Flensburg.

Dieser Abzug ist allerdings nur das gesetzliche Minimum. Wie zuverlässig der Poliscan Fm1 tatsächlich misst, welche typischen Fehlerquellen es gibt – vom Aufstellwinkel bis zur Speicherung der Rohmessdaten – erklärt unsere Geräteseite zum Poliscan Fm1.

Was kann ein Einspruch bewirken?

Nach einer Messung auf der A5 bei Hausen an der Möhlin Höhe Abfahrt Bad Krozingen erhalten Betroffene meist innerhalb weniger Wochen Post von der Bußgeldstelle Zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe in Form eines Anhörungsbogens. Genau dieser Zeitpunkt eignet sich ideal, um die Messung auf technische und formale Fehler prüfen zu lassen:

  • Abwendung eines Fahrverbots: Bei hohen Verstößen droht schnell ein Fahrverbot. Wir prüfen, ob es sich im Einzelfall in ein höheres Bußgeld umwandeln lässt („Absehen vom Fahrverbot") oder das Verfahren ganz eingestellt werden kann.
  • Schutz des Punktekontos: Bereits ab 21 km/h zu viel droht ein Punkt in Flensburg. Ein Einspruch zielt darauf ab, Messfehler beim Poliscan Fm1 aufzudecken und die Eintragung zu verhindern.
  • Vermeidung der Wiederholungstäter-Regel: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h auffällt, verliert für einen Monat den Führerschein. Ein Einspruch gegen den aktuellen Bescheid kann diese Kaskade stoppen.
  • Formale Fehler der Behörde Zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe: Falsche Tatzeiten, fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen oder die Überschreitung der sechsmonatigen Verjährungsfrist (neu seit 01.07.2026) können ein Verfahren ebenfalls zu Fall bringen.

Erfahrungsberichte

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