Neuer Blitzer an der Eicher Spange: Gilt hier Sachsens 150-Meter-Regel?

Oliver Godolt, Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht

Der neue Tempo-70-Blitzer bei Auerbach ist scharf und misst beide Richtungen. Was über den Standort bekannt ist und wann Sachsens 150-Meter-Regel unterschritten werden darf.

Mehrere Autos fahren an einer Tempo-70-Strecke entlang, wie auf der Eicher Spange bei Auerbach

Neuer Blitzer an der Eicher Spange: Das Wichtigste

  • Jetzt aktiv: Die Stadt Auerbach hat die neue stationäre Anlage an der Eicher Spange im August 2026 scharf geschaltet.
  • Beide Richtungen: Kontrolliert wird zwischen den Knotenpunkten S 278/B 169 und S 299/B 169 in beide Fahrtrichtungen.
  • Tempo 70: Am Standort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
  • 150-Meter-Regel: In Sachsen sollen zwischen einem geschwindigkeitsreduzierenden Verkehrszeichen und einer Messstelle grundsätzlich mindestens 150 Meter liegen. Für Gefahrenstellen sind ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen.

An der Eicher Spange bei Auerbach im Vogtland ist ein neuer stationärer Blitzer in Betrieb. Die Stadt reagiert damit auf eine Strecke, die seit Jahren durch schwere Unfälle und teils extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällt. Die Anlage kontrolliert in einer Tempo-70-Zone und kann nach Angaben aus Auerbach beide Fahrtrichtungen erfassen.

Rund um neue stationäre Blitzer taucht schnell eine weitere Frage auf: Wie weit muss eine Messstelle eigentlich von dem Schild entfernt sein, das Tempo 70 anordnet? Für Sachsen gibt es dazu tatsächlich eine konkrete Verwaltungsvorschrift. Sie nennt grundsätzlich 150 Meter – sieht aber gerade für Gefahrenstellen eine wichtige Ausnahme vor.

Neuer Blitzer an der Eicher Spange ist scharf geschaltet

BLICK berichtete am 17. August 2026 über die Inbetriebnahme der Anlage. Demnach steht der Blitzer im Bereich zwischen den Knotenpunkten S 278/B 169 und S 299/B 169. Dort gilt Tempo 70. Die Geschwindigkeitskontrolle erfolgt in beide Richtungen.

BLICK zitiert dabei eine öffentliche Mitteilung der Stadt Auerbach. Die Stadt begründet den Standort ausdrücklich mit der Verkehrssicherheit und bezeichnet den Bereich als bekannten Unfallschwerpunkt. Verkehrsdatenerhebungen hätten außerdem gezeigt, dass die zulässige Geschwindigkeit dort zum Teil deutlich überschritten werde.

Dass der Standort vor Ort nicht nur als klassische „Abkassierstelle“ wahrgenommen wird, zeigt auch eine Stimme aus dem BLICK-Bericht. Der häufig im Göltzschtal unterwegs befindliche Lkw-Fahrer Arno Polster bezeichnet sich zwar nicht als Freund von Blitzern, sagt über Kontrollen an problematischen Stellen aber: „An manchen Stellen aber beruhigt das die Situation merklich.“

Auf der Eicher Spange wurden bereits extreme Geschwindigkeiten gemessen

Dass an der Eicher Spange nicht nur geringfügig zu schnell gefahren wird, war bereits vor dem Aufbau der stationären Anlage dokumentiert. Die Freie Presse berichtete im Oktober 2025, dass im Frühjahr desselben Jahres ein Fahrzeug mit 206 km/h an einer Messstelle auf der Strecke erfasst worden sei. Rund zwei Wochen vor dem damaligen Bericht sei außerdem ein Fahrzeug mit 174 km/h in einem Tempo-70-Abschnitt gemessen worden.

Solche Extremwerte erklären, warum die Stadt nicht allein auf gelegentliche mobile Kontrollen setzt. Der neue feste Standort soll dauerhaft auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam machen und insbesondere den Bereich der Einmündungen absichern.

Mehrere schwere Unfälle an und rund um die Einmündungen

Auch die Unfallhistorie ist auffällig. Polizeimeldungen der vergangenen Jahre dokumentieren wiederholt Kollisionen an der Eicher Spange und insbesondere im Bereich der Einmündungen zur B 169. Dabei ist wichtig: Nicht jeder dieser Unfälle wurde durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht. Mehrfach nennt die Polizei Abbiege- oder Vorfahrtsfehler als unmittelbaren Unfallhergang.

Datum Bereich Folgen
24.05.2023 S 299 / B 169 Drei Menschen schwer verletzt nach Kollision beim Linksabbiegen
04.03.2025 S 299 / B 169 Ein Schwerverletzter, zwei Leichtverletzte und rund 30.000 Euro Sachschaden
27.03.2026 Eicher Spange / B 169 Kollision nach Vorfahrtsmissachtung, rund 35.000 Euro Schaden und etwa zwei Stunden Vollsperrung
29.07.2026 S 299 / B 169 Kollision beim Linksabbiegen, rund 37.000 Euro Schaden und etwa drei Stunden Vollsperrung

Die Unfallmeldungen beweisen also nicht, dass zu schnelles Fahren jeweils die Ursache war. Sie zeigen aber, dass die Einmündungsbereiche wiederholt durch schwere oder schadenträchtige Verkehrsunfälle auffallen. Gerade an solchen Stellen kann ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau zusätzliche Reaktionszeit schaffen und die Folgen einer Kollision reduzieren.

Sachsen hat tatsächlich eine 150-Meter-Regel für Blitzer

Die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Überwachung des Straßenverkehrs in Sachsen enthält für Geschwindigkeitsmessungen eine klare Grundregel. Vor jedem Messeinsatz ist zunächst die Beschilderung zu überprüfen. Zwischen einer Ortstafel oder einem anderen Verkehrszeichen, das die Geschwindigkeit herabsetzt, und der Messstelle sollen grundsätzlich mindestens 150 Meter liegen.

Das ist allerdings keine starre „Freizone“, in der eine Geschwindigkeitsbegrenzung noch nicht gelten würde. Das angeordnete Tempolimit gilt bereits ab dem Verkehrszeichen. Die 150 Meter sind vielmehr eine Vorgabe für die Durchführung der Verkehrsüberwachung.

Wichtig: 150 Meter sind in Sachsen kein absoluter Mindestabstand

Die sächsische Verwaltungsvorschrift erlaubt ausdrücklich, den Abstand in begründeten Ausnahmefällen zu unterschreiten. Als Beispiele nennt sie Gefahrenstellen, Gefahrzeichen und Geschwindigkeitstrichter. Ein Blitzer, der weniger als 150 Meter hinter einem Tempo-Schild steht, ist deshalb nicht automatisch unzulässig.

Warum die Gefahrenstellen-Ausnahme an der Eicher Spange wichtig ist

Genau diese Ausnahme macht den neuen Standort rechtlich interessant. Die Stadt Auerbach begründet die Anlage nach dem aktuellen Bericht ausdrücklich mit einem bekannten Unfallschwerpunkt. Hinzu kommen mehrere dokumentierte Unfälle an den angrenzenden Knotenpunkten sowie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Strecke.

Damit existieren jedenfalls nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, warum die Behörde an dieser Stelle die Verkehrssicherheit besonders gewichtet. Sollte der tatsächliche Abstand zwischen einem maßgeblichen geschwindigkeitsreduzierenden Schild und dem Messpunkt weniger als 150 Meter betragen, wäre deshalb zu prüfen, ob die Behörde die Gefahrenstellen-Ausnahme zugrunde gelegt hat.

Den exakten Abstand zwischen dem relevanten Tempo-70-Schild und dem Messpunkt können wir anhand der derzeit öffentlich verfügbaren Unterlagen nicht verlässlich auf den Meter bestimmen. Fotos oder Kartenansichten allein reichen für eine belastbare rechtliche Bewertung nicht aus. Entscheidend wären die konkrete Fahrtrichtung, die Beschilderungsfolge und der tatsächliche Messpunkt der Anlage.

Unter 150 Meter: Ist ein Bußgeldbescheid dann automatisch unwirksam?

Nein. Auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden spricht gegen eine solche pauschale Schlussfolgerung. In einem Beschluss aus dem Jahr 2009 beschäftigte sich das Gericht mit einer Geschwindigkeitsmessung, die nur etwa 133 Meter nach einer Ortstafel erfolgt war.

Das OLG stellte heraus, dass solche Überwachungsrichtlinien zwar innerdienstliche Vorschriften sind, zugleich aber der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer dienen. Wird ohne tragfähigen Ausnahmegrund entgegen der Richtlinie gemessen, kann das bei der Rechtsfolge relevant werden – beispielsweise bei der Frage, ob von einem ansonsten vorgesehenen Fahrverbot abgesehen werden kann. Die Messung selbst wird dadurch nicht automatisch falsch.

Bereits in einer weiteren Entscheidung aus dem Jahr 2005 hatte das OLG Dresden klargestellt, dass etwa ein Geschwindigkeitstrichter einen Ausnahmefall darstellen kann, der eine Unterschreitung des 150-Meter-Richtwerts rechtfertigt.

Was Betroffene bei einem Bescheid von der Eicher Spange prüfen können

Wer an der neuen Anlage gemessen wurde, sollte daher nicht allein mit dem Lineal auf einer Online-Karte argumentieren. Für eine sinnvolle Prüfung sind mehrere Punkte relevant:

  • Fahrtrichtung: Die Anlage misst in beide Richtungen; deshalb kann je nach Anfahrt eine andere Beschilderung maßgeblich sein.
  • Beschilderungsfolge: Entscheidend ist, welches Verkehrszeichen die Geschwindigkeit für die konkrete Fahrtrichtung tatsächlich herabsetzt.
  • Messpunkt: Maßgeblich ist nicht nur der Standort der Säule, sondern der technisch relevante Messbereich des eingesetzten Systems.
  • Gefahrenstellen-Begründung: Bei weniger als 150 Metern ist zu klären, ob ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.
  • Messunterlagen: Messprotokoll, Eichung beziehungsweise Konformitätsunterlagen, Falldatei und Fahrzeugzuordnung können je nach Messsystem ebenfalls eine Rolle spielen.

Einordnung: Der Standort ist mehr als nur ein neuer Blitzer

Die Diskussion um die Eicher Spange zeigt gut, warum pauschale Aussagen zu „Mindestabständen“ problematisch sind. Sachsen nennt zwar einen konkreten Richtwert von 150 Metern. Gleichzeitig schreibt dieselbe Vorschrift ausdrücklich vor, dass an Gefahrenstellen davon abgewichen werden kann.

Für den neuen Auerbacher Blitzer spricht die dokumentierte Vorgeschichte: extreme Geschwindigkeitswerte, wiederholte Unfälle und zwei stark belastete Einmündungsbereiche. Ob die neue Anlage die Unfallzahlen tatsächlich senken wird, lässt sich erst nach einer längeren Betriebszeit beurteilen. Schon jetzt ist aber klar: Die rechtliche Bewertung hängt nicht allein davon ab, wie viele Meter zwischen einem Schild und der Blitzersäule liegen.

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